Trennung nach 7 Ehejahren..Welche Unterhaltsforderungen kommen auf mich zu?

11. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Domelmann
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennung nach 7 Ehejahren..Welche Unterhaltsforderungen kommen auf mich zu?

Hallo..
Nach 7 Jahren ist unsere Ehe endgültig in die Brüche gegangen

Welche Unterhaltsforderungen muss ich jetzt erfüllen?

Daten: 1560EURNetto +Weihnachtsgeld + Urlaubsgeld
(=13,5x 2700EUR Brutto)

(Wieviel netto das Weihnachtsgeld+Urlaubsgeld ausmacht weiss ich noch nicht genau, da sich meine LStKlasse zum Jahresbeginn geändert hat)
unsere 2 Kinder, 7 und 6 Jahre, leben bei meiner Frau
Kredit mit mtl. Rate von 275 Euro auf beide Ehepartner für eine Anschaffung, die jetzt allein meiner Frau zugute kommt.(Grundstück im Ausland, Papiere hat meine Frau allein unterzeichnet und auch an sich genommen), und von dem sie sich auch nicht zu trennen gedenkt.Kindergeld bekommt meine Frau

wie werden VWL (40.- mtl)in den Unterhalt mit einbezogen?

mit welchen Forderungen muss ich in etwa rechnen?
Vielen Dank für Tips..
R.Domelmann

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Dein relevantes Nettoeinkommen beträgt also zirka 13,5 x 1.560 = 21.060 im Jahr, pro Monat 1.755 €. Abzüglich 5% berufsbedingter Aufwendungen gehe ich jetzt mal von einem bereinigten Nettoeinkommen von 1.667 € aus

Kindesunterhalt ist in Höhe der 3.Einkommensgruppe der 2.Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen. Unter Berücksichtigung der teilweisen Anrechnung des Kindergeldes beträgt dieser dann 249 € pro Kind.

Nach Abzug des Kindesunterhaltes verbleiben 1.169 €. Da die Kinder noch keine 8 Jahre alt sind, ist deine Frau nicht verpflichtet, arbeiten zu gehen. Wenn sie also keine eigenen Einkünfte hat, stehen ihr 3/7 des verbleibenden Betrages zu = 501 €.

Da du nach Abzug des so errechneten Unterhalts nicht mehr der festgelegte Selbstbehalt iHv 840 € verbleibt, sind wir nun bei einer Mangelfallberechnung angelangt. Wenn sich dein Einkommen nicht erhöht kann man glaube ich grundsätzlich sagen, dass du alles abgeben mußt, was über diesem Selbstbehalt liegt.

Ob die Schulden berücksichtigungsfähig sind, sollte ein Anwalt klären. Es ist sicher entscheidend, für was diese aufgenommen wurden.

VWL ist unterhaltsrelevantes Einkommen.

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