Hallo liebes Forum,
ich bin neu hier und würde mir meine Fragen zu meiner bevorstehenden Scheidung am liebsten sparen, geht aber leider nicht ☹.
Zu Situation:
Ehezeit:
o Eheschließung: 10.2002
o Trennungsjahr: beginnt ab 02/2024
o 4 gemeinsame Kinder (13, 14, 19, 20 Jahre), 19-jähriger Sohn hat eine 80%-ige Schwerbehinderung wegen Asperger-Autismus
o Alle Kinder werden ab der bevorstehenden Trennung im Wechselmodel abwechselnd bei uns leben (wir vereinbaren gemeinsames Sorgerecht)
o Meine Noch-Frau und ich sind jeweils sind 51 Jahre
o Wir besitzen ein gemeinsames, abbezahltes Haus (200qm; Wert ca. 750.000 €; Info: würde ich es vermieten, würde ich schätzungsweise 2800,- € / Monat bekommen)
o Wir lassen uns aktuell beide bereits anwaltlich separat beraten
Ich (Ehemann):
o Schwerbehinderung vorhandenen (GdB = 50, unbegrenzt)
o volle Erwerbsminderungsrente seit 10/23 (2400,- € netto / Monat)
o Kindergeld bekomme ich aktuell in voller Höhe (1000,- € / Monat)
o Ich habe seit 2 Jahren auf dem Papier eine offizielle Gewerbeanmeldung für Elektrotechnik, habe bisher aber überhaupt nichts gemacht (0,- € Umsatz innerhalb der letzten 2 Jahre)
Noch-Ehefrau:
o Selbstständigkeit besteht seit 01/2022 (ca. 3000,- € netto / Monat)
o sie hat ab 01/2024 ein neu gebautes Zweifamilienhaus auf die Firma gemietet (2100,- € Miete / Monat), in dem Sie dann Ihr Büro mit Schlafmöglichkeit für das Trennungsjahr hat (unsere Kinder ziehen ebenfalls mit in dieses Mitobjekt ein, im Wechselmodell)
o ihren Halbtagsjob (aktuell 1600,- € netto / Monat) will sie ab 2024 reduzieren
o Ehefrau macht aktuell sehr viele betriebliche Negativausgaben, um offensichtlich ihren Nettogewinn künstlich zu reduzieren (vermutlich mit dem Ziel, sich vom drohenden Ehegattenunterhalt an mich zu wehren)
So wie es für mich auf den ersten Blick aussieht, müßte meine Noch-Ehefrau grundsätzlich für mich ab der Trennung (02/2024) Unterhalt zahlen. Aus diesem Verständnis basieren die folgenden Fragen (bitte korrigiert mich, wenn meine Ehefrau nicht unterhaltspflichtig mir gegenüber sein sollte).
Meine Fragen:
1) Trennungsunterhalt: Wieviel Unterhalt müßte meine Frau innerhalb des Trennungsjahres für mich voraussichtlich monatlich zahlen?
2) Nachehelicher Unterhalt: Ich habe von „nachehelichen Unterhalt" gehört. Dies könne bei uns der Fall sein, da ich wegen Krankheit eine volle Erwerbsminderungsrente beziehe, an der sich auch zukünftig nichts ändern wird:
(a) Kann mir jemand sagen, ob mir grundsätzlich nachehelicher Unterhalt zusteht?
(b) Wenn „ja", wie lange würde dieser „nachehelichen Unterhalt" an mich zu zahlen sein? Kann mir jemand hierzu Vergleichsfälle mit Quellangabe oder Paragraphen nennen?
(c) Wie hoch wäre der „nacheheliche Unterhalt"?
3) Wohnvorteil: wieviel Wohnvorteil müßte ich meiner Frau nach dem Trennungsjahr wahrscheinlich zahlen (sie lebt ja dann im gemieteten Haus aus Firmenkosten).
4) Firmenwert: Gibt es einen halbwegs zuverlässigen Rechner oder eine Internetseite zur ungefähren Berechnung des Firmenwertes meiner Frau (also anhand von groben Eckdaten)?
5) Meine Frau ist bei einer Fachanwältin, welche auf „Unternehmerscheidungen" spezialisiert ist:
(a) Was wird diese Anwältin meiner Frau vermutlich raten, um finanziellen Schaden ihrer Firma abzuwehren?
(b) Auf Welches „Schachzüge" muß ich mich bei einer so spezialisierten Anwältin aller Voraussicht nach einstellen?
6) gemeinsames Haus: ich möchte das Haus behalten / übernehmen und meine Frau auszahlen (meine Frau ist damit einverstanden). Macht es einen Unterschied, ob wir uns jetzt im Trennungsjahr, oder nach der Scheidung bzgl. des Hauses einvernehmlich einigen???
7) Kindesunterhalt: wir möchten beide wegen des Wechselmodells gegenseitig auf Kindesunterhalt verzichten und uns schriftlich „wechselseitig von den Ansprüchen freistellen" gibt es hierzu Musterformulare (evtl. einfach zum Ankreuzen) die man ohne Anwalt rechtsgültig ausfüllen kann (ähnlich wie beim „Berliner Testament")?
8) Umgangsrecht der minderjährigen Kinder: gibt es hierzu ebenfalls Musterformulare (evtl. einfach zum Ankreuzen) die man ohne Anwalt rechtsgültig ausfüllen kann?
Ich bin zwar auch bei einer Anwältin, möchte mich aber dennoch weitreichend informieren und auch andere Meinungen hören und zulassen.
Danke im Voraus für Euren Input und schöne Feiertage – haselemm
Trennung naht: Rentner (51) wegen voller Erwerbminderung bittet um Hilfe zu Trennungsunterhalt? ...
25. Dezember 2023
Thema abonnieren
Frage vom 25. Dezember 2023 | 18:22
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennung naht: Rentner (51) wegen voller Erwerbminderung bittet um Hilfe zu Trennungsunterhalt? ...
#1
Antwort vom 25. Dezember 2023 | 19:19
Von
Status: Schüler (299 Beiträge, 53x hilfreich)
Warum stellst du diese ganzen Fragen hier, wenn du schon anwaltlich beraten wirst?
Was hat er dir denn bisher erklärt? Und was genau ist noch unklar?
#2
Antwort vom 25. Dezember 2023 | 19:24
Von
Status: Richter (8600 Beiträge, 4674x hilfreich)
Zitat :Meine Fragen:
1) Trennungsunterhalt: Wieviel Unterhalt müßte meine Frau innerhalb des Trennungsjahres für mich voraussichtlich monatlich zahlen?
2) Nachehelicher Unterhalt: Ich habe von „nachehelichen Unterhalt" gehört. Dies könne bei uns der Fall sein, da ich wegen Krankheit eine volle Erwerbsminderungsrente beziehe, an der sich auch zukünftig nichts ändern wird:
(a) Kann mir jemand sagen, ob mir grundsätzlich nachehelicher Unterhalt zusteht?
(b) Wenn „ja", wie lange würde dieser „nachehelichen Unterhalt" an mich zu zahlen sein? Kann mir jemand hierzu Vergleichsfälle mit Quellangabe oder Paragraphen nennen?
(c) Wie hoch wäre der „nacheheliche Unterhalt"?
3) Wohnvorteil: wieviel Wohnvorteil müßte ich meiner Frau nach dem Trennungsjahr wahrscheinlich zahlen (sie lebt ja dann im gemieteten Haus aus Firmenkosten).
4) Firmenwert: Gibt es einen halbwegs zuverlässigen Rechner oder eine Internetseite zur ungefähren Berechnung des Firmenwertes meiner Frau (also anhand von groben Eckdaten)?
5) Meine Frau ist bei einer Fachanwältin, welche auf „Unternehmerscheidungen" spezialisiert ist:
(a) Was wird diese Anwältin meiner Frau vermutlich raten, um finanziellen Schaden ihrer Firma abzuwehren?
(b) Auf Welches „Schachzüge" muß ich mich bei einer so spezialisierten Anwältin aller Voraussicht nach einstellen?
Das sind Fragen, die ein Anwalt beantworten muss. Rechtsberatung ist hier nicht erlaubt.
Zitat:6) gemeinsames Haus: ich möchte das Haus behalten / übernehmen und meine Frau auszahlen (meine Frau ist damit einverstanden). Macht es einen Unterschied, ob wir uns jetzt im Trennungsjahr, oder nach der Scheidung bzgl. des Hauses einvernehmlich einigen???
Nein. Die Scheidung ändert nichts an den Eigentumsverhältnissen.
Zitat:7) Kindesunterhalt: wir möchten beide wegen des Wechselmodells gegenseitig auf Kindesunterhalt verzichten und uns schriftlich „wechselseitig von den Ansprüchen freistellen" gibt es hierzu Musterformulare (evtl. einfach zum Ankreuzen) die man ohne Anwalt rechtsgültig ausfüllen kann (ähnlich wie beim „Berliner Testament")?
Nein.
Zitat:8) Umgangsrecht der minderjährigen Kinder: gibt es hierzu ebenfalls Musterformulare (evtl. einfach zum Ankreuzen) die man ohne Anwalt rechtsgültig ausfüllen kann?
Nein.
Wenn man sich einig ist, lässt man beim Notar eine Scheidungsfolgenvereinbarung beurkunden.
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#3
Antwort vom 26. Dezember 2023 | 13:48
Von
Status: Unbeschreiblich (40064 Beiträge, 6532x hilfreich)
Wenn dieses dann tatsächlich so erklärt wird, bleibt sie trotzdem deine Ehefrau, und zwar bis zur Scheidung. Noch-Ehefrauen gibt es nicht.Zitat :Trennungsjahr: beginnt ab 02/2024
Alle deine Fragen wird dir deine Anwältin vermutlich schon beantwortet haben und die centgenaue Rechnung wird erst später (nicht vor dem Scheidungsantrag) bekannt sein. Die AnwältInnen machen das beruflich und vermutlich jeden Tag.
1. Für mich klingt das nach sehr langer Trennungszeit (>> 1 Jahr) und viel Arbeit für die Anwälte...Zitat :und auch andere Meinungen hören und zulassen.
2. Evtl. sind dann die 2 mdj. Kinder schon volljährig und/oder äußern ihre Umgangswünsche deutlich selbst.
3. Für einen Asperger-Autisten wird ein Wechselmodell vermutlich eine sehr große Hürde darstellen, die kein Geld der Welt aufwiegen kann.
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