Trennung und Eigentum

24. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
mollyfisch123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennung und Eigentum

Hallo,

ich möchte mich von meinem Mann trennen. Wir sind 23 Jahre verheiratet. Vor 10 Jahren haben wir ein altes Haus gekauft und saniert. Das Haus läuft auf mich und ich bin auch im Grundbuch allein eingetragen. Der Kreditvertrag läuft auf uns beide.
Mein Sohn wohnt noch mit im Haus (nicht der Sohn meines Mannes). Er zahlt allerdings keine Miete, er hat dafür bei den Sanierungen fast alles allein gestemmt (handwerklich)

Mein Mann möchte nicht ausziehen.

Wie sieht denn überhaupt die Rechtslage aus. Muss er ausziehen wenn ich das möchte? Muss ich ihn in irgendeiner Weise auszahlen? Bisher haben wir die Raten natürlich gemeinsam gezahlt aber er hat ja auch da gewohnt. Nach Auszug würde ich den Kredit allein weiter bedienen (müssen).

Mein Mann war bis vor ca. 5 Jahren noch Unterhaltspflichtig gegenüber seinen Kindern. Hier habe ich auch mit meinem Gehalt ganz viele Jahre mit unterstützt. Wird das berücksichtigt? Wir verdienen beide etwa gleich viel.

Aktuell möchte ich das Haus nicht verkaufen. Wie es in den nächsten 2-3 Jahren aussieht weiß ich noch nicht.

Grüße
mollyfisch

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120139 Beiträge, 39835x hilfreich)

Zitat (von mollyfisch123):
Vor 10 Jahren haben wir ein altes Haus gekauft
Zitat (von mollyfisch123):
Das Haus läuft auf mich und ich bin auch im Grundbuch allein eingetragen

Finde den Widerspruch ...


Wer steht im Kaufvertrag vom Haus?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8040 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wer steht im Kaufvertrag vom Haus?

Was sollte das für eine Rolle spielen?

Maßgeblich ist, wer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.
Zitat (von mollyfisch123):
Das Haus läuft auf mich und ich bin auch im Grundbuch allein eingetragen.


-- Editiert von cruncc1 am 24.06.2022 11:42

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#3
 Von 
mollyfisch123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Finde den Widerspruch ...


Wer steht im Kaufvertrag vom Haus?



Der Kaufvertrag läuft auf mich allein.

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16522 Beiträge, 9303x hilfreich)

Zitat:
Wie sieht denn überhaupt die Rechtslage aus. Muss er ausziehen wenn ich das möchte?

Nicht unbedingt - denn so lange Sie verheiratet sind, ist es eine Ehewohnung. Da gibt es Sonderregelungen.

Zitat:
Muss ich ihn in irgendeiner Weise auszahlen?

Im Falle einer Scheidung letztendlich schon. Denn wenn der gesetzliche Güterstand vorliegt, dann fließt das Haus in den Zugewinn-Ausgleich ein. Sie haben während der Ehe ein Haus "hinzugewonnen" während Er einen Vermögensverlust dadurch hingenommen hat, dass er ein Teil des Kredits bezahlt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mollyfisch123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zitat:
Wie sieht denn überhaupt die Rechtslage aus. Muss er ausziehen wenn ich das möchte?

Nicht unbedingt - denn so lange Sie verheiratet sind, ist es eine Ehewohnung. Da gibt es Sonderregelungen.

Zitat:
Muss ich ihn in irgendeiner Weise auszahlen?

Im Falle einer Scheidung letztendlich schon. Denn wenn der gesetzliche Güterstand vorliegt, dann fließt das Haus in den Zugewinn-Ausgleich ein. Sie haben während der Ehe ein Haus "hinzugewonnen" während Er einen Vermögensverlust dadurch hingenommen hat, dass er ein Teil des Kredits bezahlt.
Signatur:



Vielen Dank für die Antwort. Das habe ich mir schon fast gedacht.

Grüße
Mollyfisch123

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8040 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Sie haben während der Ehe ein Haus "hinzugewonnen" während Er einen Vermögensverlust dadurch hingenommen hat, dass er ein Teil des Kredits bezahlt.

... und dafür Miete "gespart" hat.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16522 Beiträge, 9303x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
... und dafür Miete "gespart" hat.

Ja - aber die Ehefrau hat auch Miete gespart. Beim Zugewinnausgleich habt sich das also auf.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
.. und dafür Miete "gespart" hat.


Naja, im Falle einer Mietwohnung ist dieses Geld für beide weg.

In diesem Fall zahlt der Mann statt Miete einen Teil des Kredits, aber dieser dient dazu Vermögen auf der Seite der Frau zu schaffen. Ergo hat sie einen Vorteil davon

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