Liebe Leute
Ich kann mir für meine Frage keinen Anwalt leisten und hoffe jemand von Euch kennt die Antwort.Seit einem halben Jahr steht fest das ich mich von meinem Mann trennen werde.Wieso,weshalb,spielt jtzt keine Rolle.Wollte uhrprünglich eine Wohnung im Ort suchen.Nun ist es so das ich einen neuen Mann an meiner Seite habe und mir eine Zukunft mit ihm wünsche.Die Kinder mögen ihn sehr und er ist grad drauf und drann sein Haus für uns umzubauen.Der Hacken an der Sache,er wohnt 300 Km weit weg.Ich will es tun.Es ist eine ruhige familiäre Umgebung.Den Kindern würde es an nichts fehlen.Wir wünschen uns eine glückliche Familie und schließen Familienzuwachs nicht aus.Und jetzt die entscheidende Frage:Kann mir mein Mann den Umzug mit den Kindern dorthinn verbieten??Als ich hier im Ort auf der Suche nach einer Wohnung war,war für uns beide klar das die Kinder mit mir gehen.Er arbeitet voll und ich nur halbtags,so das ich nachmittags für die Kids da sein kann.Ich habe Angst, das wenn er von meinen Zukunftsplänen erfährt, damit nicht einverstanden ist und alles versucht um es zu verhindern.Bitte helft mir.Kennt sich jemand aus?Ich muss wissen worauf ich dabei achten muss damit nix schief gehen kann.Bin für jeden Ratschlag dankbar.Liebe Grüße an alle!!!!
Sarah
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Trennung und Umzug mit den Kindern
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Hi Voloder,
wie willst du den Kontakt eurer Kinder zum Vater sicherstellen über diese Entfernung?? Wie alt sind die Kinder, was sagen sie zu dem Umzug? Wie würde es dir gehen, wenn die Kinder mit dem Vater zu einer neuen Partnerin ziehen würden??
Zur rechtlichen Seite: Ihr habt gemeinsames Sorge- und damit auch Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kids. D. h. ihr müsst euch einigen, wo die Kinder nach einer Trennung leben. Gelingt euch das nicht, entscheidet letztlich notfalls ein Gericht.
Deine neue Beziehung scheint sehr frisch zu sein. Mal abgesehen von sämtlichen Schmetterlingen im Bauch, hältst du es wirklich für ein verantwortliches Vorgehen gegenüber den Kindern, ihnen dem Kontakt zum Vater zu erschweren, ihnen ihr bisheriges soziales Umfeld zu nehmen und zum neuen Partner zu ziehen?
Deine Euphorie in allen Ehren, zu einer glücklichen Familie gehören auch glückliche Kinder, denen es ermöglicht wird, zu beiden Eltern einen guten und intensiven Kontakt zu haben.
Wie wäre es, wenn dein Partner in deine Gegend zieht? Wie wäre es, wenn du die Kinder beim Vater lässt?
Grüße
Es liegt mir fern den Kindern den Umgang zum Vater zu erschweren.Es sind zwei und halb Std.Fahrt.Ich würde es auch gerne unterstützen in dem ich dem Vater anbiete selbst hin und wieder die Kinder zu bringen.Die Kinder sind 8 und 11 Jahre alt.Sie vergleichen die eine Partnerschaft mit der anderen und wären nicht abgeneigt mit mir dorthin zu ziehen.Sie schmieden schon Pläne wer in welches Zimmer zieht.Die Kinder sind nicht das Problem,sondern mein Ehemann.Er wird mit sicherheit versuchen mir die Steine in den Weg zu legen..Schade eigentlich.Es wäre so schön wenn wir darüber normal komunizieren könnten.
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Hallo Sarah,
für dich scheint "normal kommunizieren" voraus zu setzen, dass der Vater der Kinder nicht versucht, diese in seiner Nähe zu behalten, um ihnen weiterhin vertraut bleiben zu können. Meinst du nicht, das ist ein bisschen viel verlangt? Würdest du im umgekehrten Fall widerstandslos zulassen, dass die Kinder dir de facto entzogen werden?
Haben deine Kinder wirklich verstanden, dass sie nicht nur ein schönes neues Haus und einen netten Stiefvater bekommen, sondern dafür alle ihre Freunde, die vertraute Umgebung und ihren Vater zurück lassen müssen?
Haben dein neuer Partner und du denn überhaupt mal darüber nach gedacht, ob es nicht möglich wäre, den gemeinsamen Haushalt so zu legen, dass damit nicht das Vater-Kinder-Verhältnis weit gehend zerstört würde?
Ein Gespräch mit dem Vater sollte ihm schon noch eine andere Möglichkeit lassen, als puren Verzicht! Sollte am Ende dann doch dein Umzug weit weg kommen, musst du die Verantwortung (und die finanziellen Belastungen, die damit verbunden sind) übernehmen, für regelmäßigen und nennenswerten Umgang zwischen Vater und Kindern zu sorgen!
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Hi Voloder,
schade, dass du einen Teil meiner Fragen nicht beantwortet hast...
Du überforderst deine Kinder und unterschätzt die Tragweite der von dir angestrebten Entscheidung.
Kinder vergleichen nicht Partnerschaften. Sorry, das ist doch Käse. Die finden deinen Neuen und eine neue Wohnsituation vermutlich spannend und er wird sich sicher auch mächtig ins Zeug legen. Du wirst sicher auch das deine dazu beitragen (meine ich jetzt nicht bös, aber du musst dir das schon mal bewusst machen), ihnen die neue Lebenssituation schmackhaft zu machen.
Aber was ist, wenn der Alltag kommt, wenn die 2,5 Stunden Fahrt zur Belastung werden? Wie wollt ihr die Wochenenden regeln? Was ist, wenn im neuen Zuhause Freunde Aktivitäten anstehen, die Kids aber zum Vater wollen. Ist ja nix mal mit schnell zum Kindergeburtstag vom Klassenkameraden. So etwas wird viel schneller zum Problem, als du es dir im Moment vorstellen kannst.
Außerdem steht die Pubertät vor der Tür. Dann mutiert der tolle Partner der Mama schnell zu dem Typ, der "mir nichts zu sagen hat, ist schließlich nicht mein Papa". Weiß dein Partner, der dann für dich und die lieben Kleinen sein Haus umbaut, was da auf ihn zukommt. Wird er das akzeptieren und aushalten können? Denkt ihr überhaupt darüber nach??
Sarah, Blauäugigkeit, Verliebtheit und Wunschdenken bringt dich nicht weiter. Du hast zwei Kinder und die haben einen Vater. Du kannst nicht durchs Leben stapfen, als wärst du allein!
Und nochmals, was spricht dagegen, die Kids beim Vater zu lassen. Sie sind doch schon groß. Betreuung nicht mehr so das Problem? Was spricht dagegen, dass dein Freund sein Haus vermietet und erst mal im sozialen Umfeld der Kids das Familienleben testet?
Und die wichtigste Frage, wie fühlt es sich an, wenn du dir die Situation umgekehrt vorstellst??????
Grüße
-- Editiert am 20.01.2010 13:40
Nein.Leider ist das nicht möglich den Haushalt hier in der Nähe zu legen..Mein Entschluß steht fest.Ich werde mit den Kindern dorthinn ziehen und werde alles tun was in meiner Macht steht um die Vater-Kind Beziehung zu unterstüten.Die Situation ist schon so verfahren und unangenehm genug.Ein purer Verzicht darf es nicht werden.Das will ich auch nicht.Mit den Kindern rede ich offen und ehrlich drüber.Für sie wäre jedes zweite WE hier in Ordnung.So sehen sie regelmäßig ihren Vater,Großeltern und Freunde..Ich möchte ihm die Kinder nicht entziehen,sie sind kein Eigentum,ich möchte nur glücklich und sorglos leben können und meinen Kindern eine familiäre Umgebung bieten können..
Warum hab ich jetzt das Gefühl das dies wie ein Verbrechen gesehen wird??Viele Paare trennen sich und leben in verschiedenen Orten.Die Kinder müssen nun mal bei einem von uns bleiben..Wenn meine Kinder den Wunsch außern würden das sie lieber beim Vater bleiben möchten und ich sehen kann das es ihnen hier besser geht,würde ich dem zustimmen..Das tun sie aber nicht.Sie möchten mit mir mit.Ganz einfach weil das Verhältniss zu ihrem Vater nicht ein inniges ist.Ich habe viele Jahre darum gekämpft das er sich mehr um seine Kinder kümmert.Letzendlich ist auch unsere Ehe an seinem Nichtinteresse kaputt gegangen.
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Wenn dein Noch-Ehemann so wenig Interesse an den Kindern hat, wie du schreibst, warum befürchtest du dann, dass er den Wegzug verhindern wollen könnte? Hast du denn überhaupt schon mal mit ihm darüber gesprochen?
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Hallo Sarah,
quote:
Seit einem halben Jahr steht fest das ich mich von meinem Mann trennen werde.
D.h. dein Mann weiß noch nichts von seinem *Glück*...
Du lebst mit ihm zusammen und planst schon dein neues Leben mit dem Neuen.
Weiß dein Mann von ihm?
Du gibst deinen Job auf um in eine ungewisse Zukunft zu starten.
Ist dein Neuer bereit, dich *durchzufüttern*, dein Mann käme wohl um Zahlungen für dich herum. Oder wie hast du dir vorgestellt. wovon du leben willst?
Ist dir bewusst, dass 300km eine Wegstrecke von 1200km pro Umgangswochenende bedeuten? Das im Monat zweimal.
Bist du im Stande, diese Fahrten und die dazugehörenden Kosten zu übernehmen? Wovon?
Und... ist dir bewusst, wie oft du das Wort *ICH* in diesem Thread verwendest?
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
--- editiert vom Admin
Ist das hier eigentlich ein Rechts- oder ein Moralforum?
Ich bin selbst Wochenendpapa und zwei Dinge weiß ich ganz sicher: Wer nicht sehr nah dran ist an solch einer Situation, sollte sich den Zeigefinger lieber ersparen. Und gegen Entschlüssen, die aus völliger Verliebtheit entstehen, ist eh kein Kraut gewachsen.
@Sarah
Da ihr beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht habt, kann Dir Dein Mann sehr wohl Steine in den Weg legen. Das kann sogar soweit gehen, daß Dir bei einer Frage des alleinigen Sorgerechts hinterher zum Nachteil werden kann, daß Du den Umgang erschwert hast. Und machen wir uns nichts vor: Die Situation zwischen JETZT und 250km Entfernung ist eine gravierend andere. Das fängt ja schon damit an, daß jedes zweite Wochenende 10(!) Stunden im Auto verbracht werden müssen - von Dir oder von Deinem Mann oder eben geteilt. Das ist ne Menge Holz... Wenn Du es wirklich wasserdicht machen willst, solltest Du Dich vor einem solchen Schritt von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen.
Und: *Moral an*: Du solltest Dir einen Plan B zurecht legen und mit Deinem neuen Partner tatsächlich die Möglichkeit besprechen, daß er zu Dir zieht. Und wenn er das GAR nicht will - ja dann solltest Du Dir mal die Frage stellen, warum Du denn alleine die Belastung der neuen Situation tragen sollst, wenn die Liebe so schrecklich groß ist^^
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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"
quote:
Ist dein Neuer bereit, dich *durchzufüttern*, dein Mann käme wohl um Zahlungen für dich herum
Das stimmt SO nicht. Die Rechtssprechung geht davon aus, daß eine eheähnliche Gemeinschaft nach ca. 1 1/2 bis 2 Jahren des Zusammenlebens besteht. Bis dahin ist der geschiedene Ehepartner zum Unterhalt verpflichtet, sofern auch unter anderen Voraussetzungen ein Unterhaltsanspruch bestehen würde.
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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"
@ Bewährungshelfer:
Bis die Scheidung durch ist, wird sie so lange mit dem Neuen zusammen leben (wenn alles so klappt, wie geplant). Raum für nachehelichen Unterhalt sehe ich hier nicht.
Rechtlicher Rat wurde bereits erteilt. Überlesen??
Im Übrigen ist es schwer, im Bereich des Familienrechts nur die rechtliche Seite zu beleuchten. Ist ja auch dir nicht gelungen
Man kann es aber halt auch eeeetwas übertreiben
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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"
Schon der Anspruch auf Trennungsunterhalt kann verwirkt sein. Hier ein Beispiel v
OLG Köln Senat für Familiensachen
Entscheidungsdatum: 14.11.2006
Aktenzeichen: 4 UF 79/06
Dokumenttyp: Urteil
Quelle:
Normen: § 1361 Abs 1 BGB
, § 1361 Abs 3 BGB
, § 1579 Nr 7 BGB
Trennungsunterhalt: Verwirkungsgrund einer intimen Beziehung zu einem neuen Partner
Leitsatz
Auch ohne Begründung eines eheähnlichen Zusammenlebens kann die während der Ehe erfolgte Aufnahme eines nachhaltigen, auf längere Dauer angelegten intimen Verhältnisses mit einem anderen Partner einen Verwirkungsgrund darstellen (so BGH v. 25. Februar 1981, IVb ZR 544/80
, NJW 1981, 1214
[1215]), auch wenn das Unterhaltsrecht das Schuldprinzip grundsätzlich nicht mehr kennt. Dieser Verwirkungstatbestand ist aber nur dann erfüllt, wenn das intime Verhältnis mit einem anderen Partner unter Trennung vom Ehegatten erfolgt ist und somit eine Abkehr vom Grundsatz der Gegenseitigkeit darstellt, wenn also eine schwer wiegende Distanzierung von den ehelichen Bindungen vorliegt (Rn.28).
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""
oder hier:
AG Kamen
Entscheidungsdatum: 04.01.2006
Aktenzeichen: 5 F 217/05
Dokumenttyp: Urteil
Quelle:
Normen: § 1361 BGB
, § 1579 Nr 6 BGB
Herabsetzung des Anspruchs auf Trennungsunterhalt: Aufnahme einer Beziehung zu einem neuen Partner während bestehender Ehe
Orientierungssatz
Verstößt der unterhaltsberechtigte Ehepartner gegen die eheliche Treuepflicht, indem er sich bereits während der bestehenden Ehe einem neuen Partner zuwendet, kann dies im Einzelfall in entsprechender Anwendung von § 1579 Nr. 6 BGB
zu einer Herabsetzung des Anspruchs auf Trennungsunterhalts um 1/3 führen.
oder hier:
OLG Zweibrücken Senat für Familiensachen
Entscheidungsdatum: 30.03.2004
Aktenzeichen: 5 UF 115/03
Dokumenttyp: Urteil
Quelle:
Normen: § 1361 Abs 3 BGB
, § 1579 Nr 6 BGB
Ehegattenunterhalt: Verwirkung von Trennungsunterhalt
Orientierungssatz
Wenn die (trennungs-)unterhaltsberechtigte Ehefrau den "bösen Schein" einer nachhaltig über mehrere Monate bestehenden außerehelichen Beziehung setzt, distanziert sie sich damit erkennbar von der ehelichen Lebensgemeinschaft, so dass ein Anspruch auf Trennungsunterhalt vollständig wegfällt.
Fundstellen
-- Editiert am 20.01.2010 15:28
@Bewährungshelfer,
quote:
Die Rechtssprechung geht davon aus, daß eine eheähnliche Gemeinschaft nach ca. 1 1/2 bis 2 Jahren des Zusammenlebens besteht. Bis dahin ist der geschiedene Ehepartner zum Unterhalt verpflichtet
Das war einmal... Früher!
Googel einfach mal nach *Verwirkung Trennungsunterhalt* und du wirst ganz schnell fündig.
Der Fall der TE wäre klassisch.
Grüßle
P.S. Danke @meri
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Ich habe jetzt nicht die anderen Antworten gelesen und weiß auch, dass ich dir keinen richtigen Rechtsrat geben kann - Aber ich frage mich, wie ihr den regelmäßigen Kontakt zum Vater wirklich aufrecht erhalten wollt...Gerade wenn du dir nach dem Umzug im neuen Ort erst mal wieder einen neuen Job suchen musst. Da kann es schnell Diskussionen wegen Spritkosten und der Fahrerei geben.
Ich hoffe, du weißt, auf was du dich da einlässt, gerade wenn die erste Verliebtheit nachlässt. Und der Vater bleibt nun mal der Vater, egal mit wem du zusammen bist.
Ich würde das als Vater wirklich nicht prickelnd finden, wenn meine Kinder 300 km weit weg ziehen würden und ich dann allein für die Sprit- und Zeitkosten aufkommen müsste.
Nachdenkliche Grüße
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Jetzt - ohne auf einen bestimmten Fall einzugehen - die Frage:
Wenn diese 'Gefahr' des Unterhaltsverlustes jedem Fremdgeher bekannt wäre, würde die Bereitschaft, in eine Beziehung einzubrechen, bzw. aus einer Beziehung auszubrechen, schwinden oder nicht?
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--- editiert vom Admin
.Oder führt die Toedesstrafe zu weniger Morden? ..
Das nicht, aber zu weniger Mördern. .
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Danke für euere Antworten.Hab sie alle gelesen und komme mir jetzt wirklich wie vor einem moralischem Gerichtshof...Die Moral.Sollte nicht jeder die Messlattenhöhe für sich selbst stellen dürfen?Jahrelang kämpfte ich um Aufmerksamkeit und ein harmonisches Familienleben.Ich habs aufgegeben.Ich mag nicht mehr.Und habe die Chance wieder glücklich zu sein.Werde sie auch nutzen.Basta!!!Wenn ihr das einzige Problem in den Spritkosten sieht,dann ist es kein großes.Mein Mann hat ein Firmenwagen,tankt in der Firma und fährt sogar kostenfrei in den Urlaub.Ich bin auch noch da.Würde ihm samstags gerne die Kinder bringen, das WE bei MEINER Familie verbringen und Sonntags die Kids mit heimnehmen.Das würd ich gerne..Mein Problem ist nicht moralischer Natur.Ich möchte nur wissen,wie er mir alles vermasseln könnte.Was für Recht hat er?Wie bereite ich mich schon vorher vor damit ich auf der sicheren Seite bin?Was muss ich beachten?Ich bitte euch um objektive Sicht der Dinge,..
Wie genau ist die Rechtslage?
Ich danke Euch.
Sarah
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Hi Sarah,
quote:
Was für Recht hat er?
Er könnte das Aufenthaltsbestimmungsrecht für eure Kinder beantragen.
Ganz einfach. Seine Chancen stünden gut.
Nochmal und das waren keine moralischen Fragen:
Du gibst deinen Job auf um in eine ungewisse Zukunft zu starten.
Ist dein Neuer bereit, dich *durchzufüttern*, dein Mann käme wohl um Zahlungen für dich herum. Oder wie hast du dir vorgestellt. wovon du leben willst?
Ist dir bewusst, dass 300km eine Wegstrecke von 1200km pro Umgangswochenende bedeuten? Das im Monat zweimal.
Bist du im Stande, diese Fahrten und die dazugehörenden Kosten zu übernehmen? Wovon?
quote:
Würde ihm samstags gerne die Kinder bringen, das WE bei MEINER Familie verbringen und Sonntags die Kids mit heimnehmen
Einfache Frage: Kein Job, kein Geld, wer bezahlt die Fahrten?
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
--- editiert vom Admin
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