Seit längerem verstehe ich mich nicht mit meinem Partner und bat ihn bereits meine Eigentumswohnung zu verlassen. Ich trage alle Nebenkosten und der Großteil der Möbelstücke sind auch meine.
Wir sind nicht verheiratet, aber seit bereits über 10 Jahren ein Paar
Mittlerweile habe ich mich rechtskundig gemacht und erfahren, dass ich nicht einfach so das Türschloss austauschen kann. So wie ich es verstanden habe, sollte ich am Besten meinem Partner einen Brief zukommen lassen und ihm eine Frist von 14 - 30 Tage geben um die Wohnung zu verlassen.
Ich möchte es vermeiden, in der Zeit der Frist in der Wohnung zu bleiben, da die Situation zu unerträglich wäre. Ich wäre sogar bereit für die Zeit praktisch in den Urlaub zu fahren damit mein Partner in Ruhe seine Sachen packen kann.
Ich habe aber Angst, dass dann mein Partner meine Wohnung aus Wut beschädigt und/oder auch meine - von mir gekauften - Gegenstände mitnimmt. Was kann ich dagegen tun?
Und was ist wenn mein Partner nach der Frist immer noch da ist? Kann ich dann einfach das Schloss wechseln?
Trennung vom Partner
Die Frage ist zunächst einmal, ob hier tatsächlich nicht zumindest ein mündlicher Mietvertrag vorliegt. Das kann beispielsweise der Fall sein, indem Du die Wohnung zur Verfügung stellst, und das Hausgeld etc. zahlst, er im Gegenzug für die weiteren Lebenshaltungskosten aufkommt.
Sollte das der Fall sein, muss das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist aufgekündigt werden.
Aber selbst wenn ein solches nicht vorliegt, muss dem Partner eine angemessene Frist zur Räumung der Wohnung zugestanden werden. Eine diesbezügliche Frist von 14 Tagen halte ich für äußerst knapp bemessen.
Verläuft vorgenannte Fristsetzung erfolglos, muss gegebenenfalls eine Räumungsklage erhoben werden, da der Partner gegen den Austausch des Schlosses der Wohnungstür im Wege einer einstweiligen Anordnung vorgehen kann.
Ich fürchte, die Auszugsfrist und die damit verbundenen "Unannehmlichkeiten" wirst Du aushalten müssen. Bei Gewaltanwendung ergäbe sich jedoch eine andere Rechtslage (siehe auch https://www.frag-einen-anwalt.de/Ex-Partner-soll-aus-meiner-Eigentumswohnung-ausziehen--f316396.html)
Danke für die Antwort.
Kann ich denn schon vorab den Antrag zum Gewaltschutzgesetz beim Amtsgericht beantragen und erst nach Genehmigung meinem Partner den Brief mit der Kündigungsfrist übergeben?
Ich befürchte, dass die Zeit nach der Fristsetzung unerträglich werden könnte. Ich möchte ihm auch nicht die Wohnung überlassen weil ich befürchte, dass er sie aus Rache zerstören könnte
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Unerträglichkeiten fallen nicht unbedingt unter das Gewaltschutzgesetz. Der Staat kann ja auch niemanden vorbeugend in Haft nehmen, weil er vielleicht mal irgendwann einen Mord begehen wird.
wirdwerden
Danke für die Nachricht.
Was kann ich denn machen, wenn mein Partner dann plötzlich die Wohnung kaputt macht? (Nachdem ich ihm den Brief übergeben habe?)
Darf mein Partner eigentlich während der Kündigungsfrist seine Angehörige in die Wohnung bringen? Ich möchte nicht, dass sein Bruder in meine Wohnung kommt um beim Auzug zu „helfen"
trainee, ich denke mal, Du hast mental zur Zeit eine ziemliche Blockade. Ist verständlich, aber das hilft nicht, sondern verkompliziert die ganze Sache.
Leite die Sache ein, indem Du ihn aufforderst, sich eine eigene Wohnung zu suchen. Sichere Dich ab, indem Du Personen Deines Vertrauens für den Tag des Auszugs hinzu ziehst, indem Du vorher mit Zeugen Aufnahmen machst. Erstelle eine Liste der Sachen, die er finanziert hat, die ihm gehören. Die darf er mit rausnehmen. Und wenn es bei den Verhandlungen Schwierigkeiten gibt, ab zum Anwalt. Eigentlich ist so ein Teilumzug doch schnell erledigt. Auch mit dem ungeliebten Schwager. Wichtig ist, das es zügig geht. Da würde ich die Kröte, den noch ein paar Stunden hart schaffen zu sehen, doch in Kauf nehmen.
Verkompliziere die Sache nicht unnötig. Du stehst Dir damit nur selbst im Weg.
wirdwerden
Danke für die Nachricht.
Schon mal vorab: Die Wohnung ist meine und alle hinzugekauften Möbelstücke habe ich auch komplett finanziert.
Ich las aber, dass Gegenstände, die während der Partnerschaft gekauft wurden - eventuell beiden gehören können. Ich habe immerhin während der Partnerschaft einige 10.000EUR in die Wohnung investiert.
Was hälst Du von folgendem Vorgehen?
Ich gehe zum Anwalt und bitte ihn einen Brief zu verfassen mit einer Fridt von etwa 10-14 Tage.
Wenn der Brief mit einem Zeuge überreicht wird, lasse ich zeitgleich meine größeren Wertsachen wegbringen. Ich meine damit teure Bilder, neuer TV (Wert 2000eur) usw.
Dann muss ich halt die Frist zusammen mit meinem Partner aussitzen. In der Zeit werde ich meinen Sohn bitten, in der Wohnung zu bleiben. Mein Partner ist ziemlich rachesüchtig und ich will Streitigkeiten vermeiden.
Im Brief werde ich vorschlagen, dass wir zu einem vereinbarten Termin während der Frist und mit Zeugen dann besprechen, welche Gegenstände er mitnehmen will.
Ich werde für den Termin meinen Anwalt und Sohn hinzuziehen.
Er wird wahrscheinlich seinen Sohn mitbringen der übrigens Anwalt ist.
Kann das so gut gehen?
Ich habe tatsächlich eine Blockade, weil die ganze Sache sehr emotional ist.
10 Tagesfrist finde ich absolut zu kurz.ihr habt dort zusamnen wahrscheinlich mehrere Jahre gelebt und jetzt soll er innerhalb von 10 bis 14 Tagen raus? Würde das Ganze auch über einen Anwalt laufen lassen und in Hinblick darauf, dass sein Sohn auch Anwalt ist mich darauf einstellen, dass es evtl. Monate dauern könnte, sollte es zu einer Räumungsklage kommen.
Danke für die Antwort.
dann werde ich ihm ne 14tägige Frist geben und dann halt ggf ne Nachfrist und dann schnell die Räumungsklage.
Werde im Brief ihn auch darum bitten, anteilsmäßig Miete sowie Nebenkosten zu zahlen.
....oder hätte es irgendwelche Auswirkungen auf die Räumungsklage wenn er plötzlich zahlen muss?
Er besitzt übrigens eine eigene Wohnung die aus der gerade der Mieter ausgezogen ist.
Darf er eigentlich während der Frist Verwandte oder Freunde in die Wohnung bringen? Er weiß genau, dass mich das sehr stören würde.
Falls er das darf....was kann ich dagegen unternehmen?
Klar, er wohnt ja noch dort, natürlich darf er dann auch während der Frist Freunde und Verwandete empfangen
Ach--- das fällt dir jetzt einZitat :Er besitzt übrigens eine eigene Wohnung die aus der gerade der Mieter ausgezogen ist.
Wenn du da bist--- kannst du das verhindern.Zitat :Was kann ich denn machen, wenn mein Partner dann plötzlich die Wohnung kaputt macht?
Verstehe ich nicht.Zitat :lasse ich zeitgleich meine größeren Wertsachen wegbringen. Ich meine damit teure Bilder, neuer TV (Wert 2000eur) usw
Wenn du da bist und/oder dein Sohn und/oder dein Anwalt--- dann dürfte das doch nicht passieren.
Vorher werden rote Klebepunkte an seine Sachen gepappt und der Rest ist deins.
Darüber, was vom *Gemeinsamen* dann seins ist--- müsstet ihr euch vorher einigen.
Vielleicht macht den Rest für seinen Vater der Anwalts-Sohn?
Auch wenn er eine Wohnung hatbkann ihm eine Frist zustehen. Er könnte z.b in München die Wohnung haben, aber in Hamburg leben und arbeiten.
Zitat :Zitat (von trainee79):
Er besitzt übrigens eine eigene Wohnung die aus der gerade der Mieter ausgezogen ist.
Ach--- das fällt dir jetzt ein dann hat sich das mit der ganzen Fristen-Diskussion doch erledigt...
Zitat (von trainee79):
Was kann ich denn machen, wenn mein Partner dann plötzlich die Wohnung kaputt macht?
Wenn du da bist--- kannst du das verhindern.
Zitat (von trainee79):
lasse ich zeitgleich meine größeren Wertsachen wegbringen. Ich meine damit teure Bilder, neuer TV (Wert 2000eur) usw
Verstehe ich nicht.
Wenn du da bist und/oder dein Sohn und/oder dein Anwalt--- dann dürfte das doch nicht passieren.
Vorher werden rote Klebepunkte an seine Sachen gepappt und der Rest ist deins.
Darüber, was vom *Gemeinsamen* dann seins ist--- müsstet ihr euch vorher einigen.
Vielleicht macht den Rest für seinen Vater der Anwalts-Sohn?
Wieso ergibt sich die Frist wenn er eine eigene möblierte und freistehende Wohnung hat? (Das freut mich natürlich riesig zu hören !)
Ich befürchte, dass es einen Riesen Streit um die Gegenstände in der Wohnung geben könnte. Er wird mir sagen, dass ich die Gegenstände zwar gekauft hat, aber er im Gegenzug mit meinen beruflichen Sachen oder was auch immer behilflich war. Deshalb steht ihm seiner Meinung die Hälfte zu. .....um Streit zu vermeiden, dachte ich mir die Sachen wegzuschaffen, denn was weg ist, ist weg...oder ist das gar nicht nötig? Ich habe übrigens Kaufbelege!
Zitat :Auch wenn er eine Wohnung hatbkann ihm eine Frist zustehen. Er könnte z.b in München die Wohnung haben, aber in Hamburg leben und arbeiten.
Seine Wohnung ist etwa 1km entfernt. Allerdings ist die Wohnung bedeutend kleiner und es passen womöglich nicht alle seine Sachen in die neue kleine Wohnung....aber dann kann er ja sein Zeug einlagern.
Welche Frist wäre denn unter diesen Umständen angemessen ?
Ich würde dennoch eine Frist von mindestens 14 Tagen ansetzen.Was hat er denn während eurer gemeinsamen Zeit in der Wohnung bezahlt?
Zitat :Ich würde dennoch eine Frist von mindestens 14 Tagen ansetzen.Was hat er denn während eurer gemeinsamen Zeit in der Wohnung bezahlt?
14 Tage passt.
Welche Chancen hat er denn auf eine Nachfrist wenn er ne Wohnung hat?
Er hat sich an den Kosten für Lebensmittel beteiligt. Ich habe alles bezahlt. Dafür hat er mir beruflich- ab und an - geholfen.
Ich würde sagen, dass es drauf ankommt, kann er sofort in die Wohnung oder muss erst renoviert, repariert werden etc. Prinzipiell sollten aber die 14 Tage ausreichend sein, es sei denn er hat seine Wohnung bereits neu vermietet.Wie hat er denn auf die Trennung reagiert und auf deinen Auszugswunsch?
Zitat :Wie hat er denn auf die Trennung reagiert und auf deinen Auszugswunsch?
Wir hatten bereits öfters Auseinandersetzungen bei denen ich sagte, dass er gehen solle....bisher kam es aber nie dazu. Er lebt halt gerne umsonst bei mir.
Diesmal will ich aber durchziehen, dass er auszieht. In dem bevorstehende Brief werde ich schreiben, dass ich mich trennen möchte und er die Wohnung verlassen soll.
Ich bin aber weiterhin wegen meiner Gegenstände beunruhigt.
Meine Befürchtung ist, dass er bei seinem Auszug zb ‚versehentlich‘ meine Gegenstände beschädigen oder zerstören könnte.
Und dann könnte es sein, dass er so dreist sein wird und die von mir gekauften Gegenstände als seine beansprucht und mitnehmen möchte oder gar ohne meine Zustimmung einfach mitnimmt.
Was soll ich dagegen machen?
Mir ist nicht abschließend klar, weshalb der Beitrag, der durch Nachschübe auffällt, im Unterforum "Familienrecht" eingestellt ist.
Zitat :Werde im Brief ihn auch darum bitten, anteilsmäßig Miete sowie Nebenkosten zu zahlen.
Das hast Du nicht allen Ernstes geschrieben?!
Zitat :Und dann könnte es sein, dass er so dreist sein wird und die von mir gekauften Gegenstände als seine beansprucht und mitnehmen möchte oder gar ohne meine Zustimmung einfach mitnimmt.
Was soll ich dagegen machen?
Du solltest Kaufbelege vorlegen können.
Zitat :Zitat (von trainee79):
Werde im Brief ihn auch darum bitten, anteilsmäßig Miete sowie Nebenkosten zu zahlen.
Das hast Du nicht allen Ernstes geschrieben?!
Was meinst Du damit?
Ich meine übrigens anteilsmäßig Miete und Nebenkosten für die verbleibende Zeit.....(sollte es länger als 14 Tage dauern)
Welche Frist? Ich habe geschrieben, die Frist erübrigt sich evtl.Zitat :Wieso ergibt sich die Frist
Und wenn es aber ihm zur Hälfte gehört? Darüber, wem was gehört oder wer was bekommt--- sollte man sich VORHER einigen.Zitat :denn was weg ist, ist weg..
Ach, oben hatte er noch fast nix, du aber fast alles...Zitat :es passen womöglich nicht alle seine Sachen in die neue kleine Wohnung.
Zitat :Was soll ich dagegen machen?
Ja, mach das. Der berät dich dann umfassend. Oder arbeitet sogar für dich.Zitat :Was hälst Du von folgendem Vorgehen?Ich gehe zum Anwalt
Manchmal braucht man zur Trennung und zur Trennungsauseinandersetzung über Güter eben einen Anwalt.
Auch wenn man nicht verheiratet ist und wenn man an Gütern zerrt.
Für dich würde sich die *Investition Anwalt* vermutlich auch rechnen.
Hallo, trainee,
ich denke, dass eine klärendes Gespräch wichtig und fair ist.
Darüberhinaus folgende ragen:
1.) Kochst u denn noch für ihn?
2.) wäscht Du seine Wäsche noch? Bügelst Du seine Sachen?
3.) Fülst Du regelmässg den Kühlschrank auf?
4.) Putzt Du noch alles?
Wenn das alles nicht mehr gegeben ist, wird es ihm vielleicht doch ungemütlich.
Wenn er selbst ür sein Essen, sein Wäsche, die Sauberkeit sorgen muss,
sind die "Vefrsorgungsleistungen" weg und er muss sich selbst bemühen.
Wichtig ist aber, dass er Bescheid weiss, ehe er seine Wohnung neu vermieten kann/vermietet hat.
LG
malia
Etrwas vergessen:
Musst Du Gewalt befürchten????
Wahrscheinlich nimmt er Dich nicht ernst und geht davon aus, dass auch diese Situation vorübergeht,
wie es die anderen Male auch der Fall war.
Hasst Du ihm in Deiner Wohnug Kmplett-Service und V erpflegung geboten?????
Das ist natürlich verlockend????
Wie alt ist er?Sicher nicht einfach, eine neue Versorgung zu finden??
Hallo trainee79
hast Du inzwischen etwas erreicht?
Mein posting gelesen?
grüsse
malia
Und jetzt?
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