Trennung vom gewalttätigen Mann/ Gütertrennung

1. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
saveda
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 10x hilfreich)
Trennung vom gewalttätigen Mann/ Gütertrennung

Hallo,

meine kleine Schwester (24) ist mit einem psychophatisch veranlagten Mann verheiratet und sie haben 2 kleine Kinder. Eine 4jährige und eine 1jährige Tochter. Nun hat sie sich zu unser aller Erleichterung dazu entschieden sich zu trennen, nachdem er ihr gegenüber jetzt wieder handgreiflich wurde. Unsere Frage liegt darin, dass sie sich dieses Jahr einen Kredit aufgenommen hatten um eine Wohnung auszubauen die sich im Grosselterlichen Haus unsererseits befindet. Vorraussetzung für diesen Kredit war, dass das Haus überschrieben werden musste. Also gehört es nun meiner Schwester. Ihr Mann hat nun angedeutet, dass er Privatinsolvenz beantragen möchte. Was würde dann mit dem Haus geschehen? Würde die Bank sich das dann nehmen? Hat er überhaupt ein Anrecht auf das Haus, wenn sie sich jetzt scheiden lassen? Wenn ja, könnte man sowas umgehen indem man das Haus wieder zurücküberschreibt?
Ich hoffe jemand kann mir da weiterhelfen.



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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo saveda ,

Wenn das Haus nur der Schwester (also nicht ihrem Mann)
überschrieben wurde,dann gehört dem Mann nur ein evtl. Zugewinn.

D.h. nur die Hälfte des zusammen gezahlten Zinsen/Tilgung des Kredites.

Du kennst den Begriff "Gütertrennung" ?

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
saveda
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 10x hilfreich)

Also würde es nur um den Kredit gehen? Es ist uns allen ein ziemlicher Dorn im Auge, wenn da irgendwas mit dem Haus sein sollte das sich meine Grosseltern damals gebaut haben und ja auch immer noch drin leben.
lg Sav

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-- Editiert saveda am 01.10.2014 15:36

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38329 Beiträge, 13979x hilfreich)

Ich wiederhole die Frage von edy: kannst Du mir dem juristischen Begriff "Gütertrennung" was anfangen?

Und wie sieht die finanzielle Planung der Frau für die Zukunft aus? Arbeitet sie?

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
saveda
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 10x hilfreich)

Ja ich kann mit Gütertrennung etwas anfangen.

Naja z.Zt. arbeitet sie nicht. Die kleinste ist ja jetzt auch erst 1 Jahr alt und extrem anhänglich. Kita kommt noch nicht in Frage und Betreuung auch nicht. Unsre Mutter arbeitet selbst und kann nicht, das gleiche gilt für die andre Schwester und ich wohne neuerdings über 500km entfernt. Sie könnte das alles also momentan gar nicht bezahlen. Wir hoffen natürlich alle, dass sie zu gegebener Zeit auch wieder arbeiten geht.

lg

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38329 Beiträge, 13979x hilfreich)

Es gibt also einen notariellen Vertrag über die Gütertrennung? Wundert mich bei so jungen Menschen, die nichts haben, was zu trennen ist.

Die erste Frage ist doch, wovon sie das Haus unterhalten will, den Kredit abzahlen, so banale Sachen Steuer und Versicherungen aufbringen will.

Wie soll das alles funktionieren?

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
saveda
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 10x hilfreich)

Sie haben keinen Vertrag. Die beiden haben da gar nichts gemacht. Sie hat sich einfach blauäugig auf auf alles eingelassen. Das Haus wird momentan weiterhin von unsrem Opa unterhalten. Wie das ganze mit dem Kredit laufen soll wissen wir ja nicht. Deshalb war ja meine Frage was schlimmstenfalls passieren kann.

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo saveda,

quote:
Sie haben keinen Vertrag


also kannst du mit Gütertrennung doch nichts anfangen?

Du meinst wohl, Aufteilung der Vermögen/Schulden?

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
saveda
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich habe unter Gütertrennung immer einen Ehevertrag verstanden in dem festgehalten wurde, dass das jeweilige angeschaffte "Vermögen" (in diesem Falle das Haus) auch während der Ehe unantastbar für den Partner ist im Falle einer Scheidung. Liege ich damit falsch?
Ich selbst bin noch nicht verheiratet und mich deshalb auch nie wirklich damit befasst.

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-- Editiert saveda am 01.10.2014 17:07

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38329 Beiträge, 13979x hilfreich)

Also, keine Gütertrennung, okay.

So, dann kommen wir zur Sicherung des Lebensunterhaltes und eben auf das Haus. Offensichtlich haben die Großeltern auch nicht genug Geld, um den Kredit abzuzahlen. Sonst wäre ja die Überschreibung nicht erfolgt. Die Bank wollte die Absicherung durch das Haus, und sie wollte einen solventen Kreditnehmer. Und das war der Ehemann, zusätzlich dann die Frau.

Wenn dieser Kredit nicht regelmässig bedient wird, dann kann die Bank die Zwangsvollstreckung betreiben. Und dann sind alle raus, der Opa, die Schwester und die Kinder.

Deshalb schleunigst anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, das bekommt Ihr nicht alleine gestemmt. Das ist ein Riesenpaket.

Aber eines sollte Euch klar sein: wenn das Haus erhalten bleiben soll in der Familie, dann muss die Frau zwingend arbeiten. Sonst wird das nichts. Und - Betreuungskosten - da hilft der Staat. Also insoweit mal beraten lassen, etwa beim Jugendamt.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
saveda
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 10x hilfreich)

Ok, das is jetzt harter Tobak.

Das Haus wieder auf meine Grosseltern zu überschreiben würde also nicht gehn? Auf dem Haus liegt schon seit Jahren keine Hypothek mehr. Meine Grosseltern haben mit dem Kredit nichts zu tun. Meine Schwester hatte sich in den Kopf gesetzt die Zweitwohnung in dem Haus zu vergrössern. Die Bank wollte deshalb die Überschreibung haben um sicherzugehn, dass sie nicht einfach wieder rausgeworfen werden kann.

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38329 Beiträge, 13979x hilfreich)

Das ändert doch nichts. Sie muss zwingend sofort einen Anwalt aufsuchen. Und sich daran gewöhnen, dass sie ganz, ganz schnell wieder arbeiten muss.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
saveda
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 10x hilfreich)

Ok, dann vielen Dank für die Geduld und den Rat

lg

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38329 Beiträge, 13979x hilfreich)

Gern geschehen!

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119372 Beiträge, 39714x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die Bank wollte deshalb die Überschreibung haben um sicherzugehn, dass sie nicht einfach wieder rausgeworfen werden kann. <hr size=1 noshade>

Ein Banker denn ich dazu befragte, meinte "Das ist absoluter Quatsch".

Ein Dokument von der Bank hat sie nicht wo das drin steht?
Vermutlich nur die Aussage von irgendwem? Eventuell nur die des Mannes?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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