Hallo Forums-Teilnehmer,
hat einer der Partner einer Eheähnlichen-Gemeinschaft im Falle einer Trennung ein Recht auf Unterhalt?
Die Eheähnlichen-Gemeinschaft ist in diesem Fall dadurch begründet daß die Partner (Frau und Mann) in einer
gemeinsamen Mietswohnung leben. Ein gemeinsames Kind gibt es nicht.
Ist es möglich das der finanziell schwächere Partner einen Unterhaltsanspruch
erheben kann weil er noch z.B. zur Zeit der Trennung in Ausbildung war?
-----------------
"Tom"
Trennung von Eheähnlicher Gemeinschaft - Anspruch auf Unterhalt?
10. Oktober 2003
Thema abonnieren
Frage vom 10. Oktober 2003 | 16:44
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennung von Eheähnlicher Gemeinschaft - Anspruch auf Unterhalt?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 11. Oktober 2003 | 12:59
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
da es ja keine Ehe ist muss auch kein Unterhalt dem Partner bei einer Trennung gezahlt werden.
#2
Antwort vom 12. Oktober 2003 | 21:46
Von
Status: Schüler (252 Beiträge, 28x hilfreich)
Genau
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Familienrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 14. Oktober 2003 | 14:05
Von
Status: Unparteiischer (9878 Beiträge, 1430x hilfreich)
Sehr geehrter Herr Tom Reinhart,
aus einer eheähnlichen Gemeinschaft ergeben sich generell gesehen keine Unterhaltsansprüche. Eine Ausnahme wäre z.B. jedoch, wenn daraus ein Kind hervorgeht.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
#4
Antwort vom 16. Oktober 2003 | 13:28
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Mit Freundlichen Grüßen
Tom
#5
Antwort vom 16. Oktober 2003 | 13:43
Von
Status: Unparteiischer (9878 Beiträge, 1430x hilfreich)
Gern geschehen.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
Und jetzt?
Schon
267.704
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
23 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
Top Familienrecht Themen
-
16 Antworten
-
43 Antworten