Trennung von Eheähnlicher Gemeinschaft - Anspruch auf Unterhalt?

10. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
TomReinhart
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennung von Eheähnlicher Gemeinschaft - Anspruch auf Unterhalt?

Hallo Forums-Teilnehmer,

hat einer der Partner einer Eheähnlichen-Gemeinschaft im Falle einer Trennung ein Recht auf Unterhalt?
Die Eheähnlichen-Gemeinschaft ist in diesem Fall dadurch begründet daß die Partner (Frau und Mann) in einer
gemeinsamen Mietswohnung leben. Ein gemeinsames Kind gibt es nicht.
Ist es möglich das der finanziell schwächere Partner einen Unterhaltsanspruch
erheben kann weil er noch z.B. zur Zeit der Trennung in Ausbildung war?

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"Tom"

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
LISSY_bln
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
da es ja keine Ehe ist muss auch kein Unterhalt dem Partner bei einer Trennung gezahlt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wiland
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 28x hilfreich)

Genau

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Tom Reinhart,

aus einer eheähnlichen Gemeinschaft ergeben sich generell gesehen keine Unterhaltsansprüche. Eine Ausnahme wäre z.B. jedoch, wenn daraus ein Kind hervorgeht.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TomReinhart
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Mit Freundlichen Grüßen
Tom

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Gern geschehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

0x Hilfreiche Antwort

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