Habe 10 Jahre mit L.A. aus Borken ohne Trauschein zusammengelebt und ungefähr 100.000 € in ein gemeinsames Haus investiert. LA sicherte zu, bei Trennung bis auf eine Starthilfe das Geld zurückzuzahlen. Dann war die Trennung beschlossene Sache und im Beisein meiner Mutter wurde verbindlich vereinbart, ihr für die Ein- richtung einer eigenen Wohnung 10.000 € zu geben. Frau A. wurde im folgenden von Ihrer Freundin Frau D. aus Borken bearbeitet, die keine moralischen Grundsätze hat. Frau A. wurde link und forderte immer mehr. Zum Schluß zog sie sich 50.000 € und das von mir bezahlte Auto rein. Sie begründete das nicht einmal, sondern vermeidet jeglichen Kontakt. Habe ich Chancen, das Geld zurückzubekommen?
-----------------
""
Trennung von nichtehelicher Lebensgemeinschaft
21. August 2010
Thema abonnieren
Frage vom 21. August 2010 | 02:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennung von nichtehelicher Lebensgemeinschaft
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 21. August 2010 | 20:34
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo lämmle,
Wer steht denn im Grundbuch?
Was heißt:
quote:???
Zum Schluß zog sie sich 50.000 € und das von mir bezahlte Auto rein. Sie begründete das nicht einmal, so
lg
edy
-----------------
"irgendwie geht's schon.."
Und jetzt?
Schon
266.997
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten