Trennung während Hausumbau

19. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
felix220102
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)
Trennung während Hausumbau

Hallo,

meine Ehefrau und ich haben uns im Frühjahr relativ günstig ein älteres Haus gekauft und es die letzten Monate mit sehr viel Eigenleistung von uns und Freunden sowie Ersparnissen beim Materialkauf etc. sehr günstig saniert.
Im Grundbuch sind wir beide als Eigentümer eiingetragen.
Nun spricht meine Frau kurz vor Fertigstellung des Hauses die Trennung aus und möchte das Haus alleine mit unserer Tochter beziehen, ohne mich. Die Umschuldung würde sie übernehmen, jetzt geht es um die Auszahlungssumme, die ich gefordert habe. Meine Rechnung war die, dass zu den 230k, die wir bis zur endgültigen Fertigstellung benötigen werden, das Haus aber bedingt durch die Sanierung in quasi Eigenregie
einen reellen Marktwert von ca. 260k Wert hat. Und genau von diesem Zugewinn/Mehrwert möcht ich 50%
Meine Frau ist der Meinung, ich würde lediglich die geleisteten Stunden von mir mal einem fiktiver Stundenlohn
bekommen. Das wärs dann gewesen.
Ich bin da ganz anderer Meinung, die 30k Mehrwert, den wir durch viel Eigenleistung von uns und Freunden bzw. durch günstige Materialbeschaffung entstanden sind,müssen 50/50 geteilt werden, das Haus fällt doch letztendich in den Zugewinn der Ehe.

Kann das sein ?

Danke schon mal vorab.

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von felix220102):
das Haus fällt doch letztendich in den Zugewinn der Ehe.

Kann das sein ?


Ja, so ist es.

Allerdings solltest Du die Wertsteigerung realistisch betrachten.

Berry

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#2
 Von 
felix220102
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antwort,
Das ist mir schon klar, die Frage ist dann nur, wer oder wie ermittle ich am einfachsten den reellen Marktwert ? Gutachter oder Makler ?
Ich habe auch keine überzogene Vorstellungen, wenn ich den Umfang der Sanierung sehe und was wir lediglich dafür investiert haben. Und mir sind die üblichen Preise für unsere Immobilie sehr wohl bekannt. Der Zugwinn würde ja üblichetweise bei der Scheidung ermittelt werden, sie möchte das ganze aber jetzt schon über die Bühne bekommen. Worauf ist zu achten ?

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Den echten Verkehrswert einer Immobilie findet man nur heraus, wenn man einen Käufer hat,der

die bestimmte Summe wirklich zahlt.

Ansonsten Gutachten.

Fest steht z.Zt. nur, das jeder Partner die Hälfte des Hauses in sein Endvermögen bekommt.

Wichtig sind aber auch die Werte zum Tag der Hochzeit (Anfangsvermögen). Wer hatte am Hochzeitstag was und wie viel?

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#4
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Das ist halt das Problem bei Arbeiten mit Firma Schwarz&Sonntag. Letztendlich kann man nicht nachweisen, welches Geld wirklich ins Haus geflossen ist. Auch bei den Banken bekommst du ohne entsprechende Rechnungen nicht weiter, obwohl es gemacht ist.
Ihr könnt natürlich jetzt für viel Geld Gutachter beauftragen oder euch vllt. irgendwo in der Mitte treffen.
Das ganze drumherum wird ja noch genug Geld kosten.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von felix220102):
wer oder wie ermittle ich am einfachsten den reellen Marktwert ? Gutachter oder Makler ?
Gutachter. Der ermittelt den Verkehrswert. Einen Makler brauchst du nicht, wenn deine Frau+Kind drin wohnen bleiben.
Gutachter/Sachverständiger für bebaute und unbebaute Grundstücke....danach kannst du googeln.
Der Gutachter kann den Verkehrswert zum Tage x ermitteln. Das wäre der Ortstermin.
Der sollte dann nach Möglichkeit nicht ermitteln, was noch bis zur Fertigstellung an Kosten auflaufen würde.
Das wäre das alleinige Vergnügen deiner Frau, auch allein von ihr zu bezahlen. Solche Ermittlungen gehen dann oft ins Geld.
Das Gutachten kostet mit Blick auf die hier herumschwirrenden Summen nicht viel. Da deine Frau auch Interesse an der schnellen *Teilung* hat, kann sie sich mind. hälftig an den Kosten beteiligen. Das würde ich ihr genau so vorschlagen.

Zitat (von edy):
Den echten Verkehrswert einer Immobilie findet man nur heraus, wenn man einen Käufer hat,der
die bestimmte Summe wirklich zahlt.
Es gibt weder echte noch unechte. Das hieße dann Kaufpreis. Das wäre uU die Einigung zwischen Verkäufer und Käufer auf Grundlage des ermittelten Verkehrswertes.
Hier geht es nicht um einen Kaufpreis. Die Frau will im Haus wohnen bleiben.
Zitat (von felix220102):
sie möchte das ganze aber jetzt schon über die Bühne bekommen.
Ja, der eine möchte dies und der andere das. Was möchtest du denn überhaupt?
Zitat (von felix220102):
das einen reellen Marktwert von ca. 260k Wert hat.
Du willst davon 50%? Und wie willst du diese 50% haben?

Deine Frau würde die Umschuldung übernehmen? Sie würde dann den Kredit selbst weiter bedienen und dir noch 50% des V-Wertes auszahlen sollen?

Woher hat sie das Geld? Ihr habt günstig gekauft, günstig saniert und seid nach ca 6 Monaten noch nicht fertig.
Was hat deine Frau eigentlich im Frühjahr gedacht?

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#6
 Von 
felix220102
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich möchte lediglich von dem durch die Eigenleistung entstandenen Mehrwert ( Differenz von Kaufpreis und Investitionssumme zum aktuellen Verkehrswert) 50% haben. Das bedeutet in diesem Fall, 230k Invest und aktueller Marktwert 260k ergibt einen Mehrwert von 30k. Davon 50% sind 15k. Das ist sehr wohl ein reeller Wert und auch zahlbar, selbst wenn sie die Umschuldung an der Backe hat. Wenn man diesen Schritt gehen möchte, dann ist das ihr Problem, man muss eben mit diesen Konsequenzen auch leben. Es kann doch nicht sein, dass ich als hälftiger Miteigentümer im Nachhinein wie ein Handwerker meine inestierten Stunden nachweisen soll und mir diese mit einem fiktiven Stundenlohn von ihr ausbezahlen lassen soll. Und damit wärs gut.
Sie würde eine Immobilie übernehmen, die einen Wert von 260k darstellt und nimmt diesen Mehrwert/Zugewinn ja in Ihren Besitz über. Demnach bin ich sehr wohl der Meinung, dass dieser reine Zugewinn durch Eigenleistung etc, halbiert werden muss. Wir haben u. a. ein neues Dach, zwei neue Bäder, komplette Elektrik, Sanitärinstallation neu gemacht, und das mit 50k.
Ob man bei dieser, eigentlich logischen und nicht überzogenen Forderung von 15k natürlich Gutachter bzw. zum Schluss, wenn keine Einigung erzielt werden kann, das Gericht beauftragen muss, ist fraglich. Am ehesten noch den Gutachter, da hier die Kosten am überschaubarsten sind.
Was sich meine Gattin im Frühjahr dabei gedacht hat, das frag ich mich auch seit ein paar Wochen, man könnte auch vermuten, es steckt Plan dahinter.

Habe hoffentlich mein Problem schildern können.

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#7
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 40x hilfreich)

Rechne deine Stunden großzügig ab, dann kommst du auch etwa auf 10-15.000 €, oder?

Dein Problem ist, dass es für "aktueller Marktwert 260k" keinen Beleg gibt.

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

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#8
 Von 
felix220102
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich sehe mich ehrlich gesagt nicht in der Position, dass ich meine Arbeitszeit nachweisen müsste, ich sehe das große Ganze, an dem wir beide mitgewirkt haben und diesen Mehrwert geschaffen haben. Ich habe bereits Interessenten an der Hand, die das auch in etwa bezahlen würden. Zur Not wird wirklich ein Gutachter bestellt, hab ich ehrlich gesagt auch kein Problem damit. Und um auf 10-15k zu kommen müsste der Stundenlohn mit 30-40€ angesetzt werden, ohne dass ich jetzt wirklich groß nachgerechnet hätte.

-- Editiert von felix220102 am 19.11.2019 13:41

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Dann sag ihr doch, dass du 15k haben willst. Sonst geht nix voran. Sonst bleibst du im Grundbuch. Sonst ziehst du nicht aus, sonst machst du keinen Handschlag mehr.

Zitat (von felix220102):
Ich habe bereits Interessenten an der Hand, die das auch in etwa bezahlen würden
Da käme evtl. deine Frau daher und würde sagen---ätsch, ich habe einen Interessenten, der nimmt es sofort für 235.000,-

was ist das für ein Kindergarten?

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#10
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Mal ganz unverblümt gefragt...habt ihr schon mit der Bank gesprochen, ob sie dich überhaupt aus dem Darlehen rauslässt?

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#11
 Von 
felix220102
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)

Sie hatte einen Termin bei der Bausparkasse und laut deren Berechnung könnte sie die Umschuldung alleine stemmen. Mit der Hausbank selbst wurde noch nicht gesprochen, die sind mit dem größten Baustein der Finanzierung im Boot.Meine Nochfrau ist die treibende Kraft und ich lass sie mal machen. Ich mache mir nur schon vorab meine Gedanken und höre mir das dann an. Ob das dann wirklich alles so aufgeht wie in ihrer Milchmädchenrechnung, sei dann mal dahingestellt.

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#12
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Das Abrechnen der geleisteten Stunden ist völliger Blödsinn. Wer was und wieviel in der Ehe geleistet hat, ist vollkommen unerheblich ! Die Eheleute partizipieren zu gleichen Teilen an der Wertsteigerung der Immobilie während der Ehezeit, unabhängig davon, wie dieser zustande kam.

Ihr könnt euch über die Aufteilung der Immobilie einvernehmlich einigen. Hilfreich KANN dabei ein Wertgutachten oder eine Maklereinschätzung sein. Aber verbindlich ist keines von beiden ! Sobald eine Seite der Aufteilung nicht zustimmt, ist es aus mit dem Einvernehmen.

In diesem Fall bleibt nur der Weg über den Zugewinnausgleich Und wenn da gerichtlich kein Einvernehmen erzielt werden kann, dann bleibt letztendlich nur die Zwangsversteigerung zwecks Aufhebung der Gemeinschaft. Deine Ex kann dabei mit als Bieter auftreten. Genauso wie du das auch könntest. Danach geht der Erlös abzüglich der "Spesen" dann in den Zugewinn ein. Meist ist das ein Verlustgeschäft.

Ich würde vorschlagen, dass du dir einen Anwalt nimmst und der soll ein faires Angebot an die Ex ausarbeiten.

Im besten Fall lässt sie sich darauf ein. Andernfalls kündigst du an, dass die Immobilie mangels Einvernehmen im Rahmen des Zugewinnausgleichs aufgeteilt wird.

So geht dieses Spiel .... :)


-- Editiert von Marcus2009 am 20.11.2019 17:12

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#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Im ersten Satz schreibst Du, dass ihr ein recht günstiges Haus gekauft habt.

Dann hast Du sehr umfangreich renoviert und erneuert.

Und trotzdem errechnest Du einen Mehrwert von nur 30.000 €

Das kann durchaus sein, passt dann für mich aber nicht so wirklich zusammen.
Will sagen: bei günstig gekauft und umfangreich saniert hätte ich einen deutlich höheren Mehrwert erwartet, wohl wissend dass sich nicht jeder Sanierungseuro in gleicher Höhe wertsteigernd auswirkt.

Bei einem günstigen Einkauf gehe ich von einem Preis unter damals aktuellem Wert aus.

Zitat (von felix220102):
man könnte auch vermuten, es steckt Plan dahinter.

Nicht nur Dir ist dieser Gedanke gekommen.

Und falls ihr euch einigt, mach es nicht ohne eigenen Anwalt der Dich auch in Sachen Scheidung berät.
Der Stichtag für den Zugewinnausgleich ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages!!!!

Berry

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#14
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 40x hilfreich)

Muss man nicht auch noch den Wohnwert berücksichtigen, wenn die Frau wohnen bleibt?
Ob das zu finanzieren ist?
Oft übernimmt man sich da.

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

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#15
 Von 
felix220102
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)

Die 30.000€ sind ja fair angesetzt, natürlich könnte das Haus noch 10 oder 15.000 mehr bringen. Ich hab nächste Woche einen Termin bei meinem Anwalt, evtl. ist davor einer bei ihrem, um sich evtl. noch einvernehmlich zu einigen bzw. sich die Lösungsvorschläge ihrer Anwältin anzuhören. Eigentlich war anfangs ein gemeinsamer Anwalt/Mediator vorgesehen, aber mit ihren Vorstellungen könnte das schwierig werden. Wenn sie da kein Einsehen hat, sitze ich es erst mal aus, ich muss ja nicht zwingend verkaufen. Sie will ja unbedingt das Haus.

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#16
 Von 
Weeking
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

:spam:

-- Editiert von Moderator am 28. Dezember 2023 01:00

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