Trennung - wie werden wir den Amt beweisen dass wir uns jetzt doch nicht trennen werden?

17. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
RESO
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennung - wie werden wir den Amt beweisen dass wir uns jetzt doch nicht trennen werden?

Hallo...
Habe ein folgenden Grund:Meine frau hat sich vor 3 monaten von mir getrennt,haben 2 kinder....Sie war bei amt und hat sich erstmal arbeitslos gemeldet,habe dann später schreiben von den bekommen wegen unterhalt...sie hat ne wohnung genommen,die amt hat ihre miete plus nebenkosten bezahlt...

JETZT WILL SIE ZURÜCK,SIE SAGTE MIR SIE HAT FEHLER GEMACHT UND HAT SICH ENTSCHULDIG...So wie werden wir den amt jetzt beweisen müssen das wir jetzt doch uns nicht trennen werden???UND WAS IST MIT DER MIETE UND DIE KAUTION DIE DAS AMT ÜBERNOMMEN HAT???Hab bisher keine unterhalt zahlen müssen weil,ich noch in der alten wohnung bin und die miete zu teuer ist das ich keine chance habe unterhalt zu zahlen bevor ich hier nicht raus wäre...Hatten auch gemeinsam den Mietvertrag unterschrieben...So die kündigung der jetzige wohnung ist am 31 oktober wirksam....Wie wird das amt reagiren???Und werden sie das geld was sie bisher für meine frau und kinder wegen miete und kaution wieder von mir verlangen???Fragen hin und her...Sorry weiß aber echt nicht weiter....Und nicht das einer denkt Bitte,das wir wegen amt sowas gemacht haben!!!!Meine frau will das ich bei ihr umziehe weil sie alleine mit den kindern nicht zurecht käme....Ich werde das aufjedenfall tun und meine kinder ein chance geben,weil was meine frau mit mir durchgezogen hat war echt hard,aber tue es für die kinder...

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38372 Beiträge, 13984x hilfreich)

Na super. Vor reichlich einem Monat getrennt, auf Kosten des Steuerzahlers eine weitere Wohnung angemietet, mit allem Trallala. Und jetzt alles zurück. Wie wärs, wenn die Kostenverursacherin die Kosten abarbeitet, indem sie einen Job annimmt? Nur mal so als Idee?

Die Kaution "gehört" dem Staat. Die geht dahin zurück. Ganz klar. Wenn Ihr sozialrechtlich nie getrennt wart (da sind Deine Infos missverständlich), dann muss auch das ALG II zurückgezahlt werden. Wenn Ihr für den einen Monat getrennt wart, dann nicht.

wirdwerden

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#2
 Von 
guest-12318.10.2010 10:47:51
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 38x hilfreich)

quote:
Und nicht das einer denkt Bitte,das wir wegen amt sowas gemacht haben!!!!


Auf die Idee wäre ich alleine garnicht gekommen ....

Und? Schöne neue Möbel?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38372 Beiträge, 13984x hilfreich)

Wieso musste er keinen Unterhalt für die Kinder zahlen? Das hat mit Miete so gar nichts zu tun. Mal die grobe Rechnung: er noch in Steuerklasse 3. Miete hat zumindest auf Kindesunterhalt ja keinen Einfluss, aber was solls. Sie bekommt die Kaution, die Miete bezahlt. Zusätzlich für sich ca 350 €, Alleinerziehendenzuschlag in Höhe von 145 €, pro Kind aus der Unterhaltsvorschusskasse nochmals ca. 140 €, da das jüngste Kind noch nicht ein Jahr ist, nochmals 300 € dazu, und Kindergeld in Höhe von 184 € pro Kind. Da kann man sich, wenn man das nur kurz durchhält, ganz gut sanieren, gelle? Da standen dann ja so 3000,- € wirtschaftlich zur Verfügung. Jetzt muss nur noch geschaut werden, dass wegen der Kürze des Bezuges nicht noch großartig überprüft wird.

wirdwerden

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-- Editiert am 18.09.2010 11:11

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