Trennung/Haus

16. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
micki1968
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 2x hilfreich)
Trennung/Haus

Hallo,
vorab mal eine kurze Schilderung: Zusammen seit elf Jahren, Hauskauf vor 10 Jahren (ohne Eigenkapital), Verkauf vor einem Jahr und Neukauf eines größeren Hauses mit Firmengelände da Mann selbständig. Kauf 50/50 also Grundbucheintrag..
Gewinn altes Haus 60.000, neues Haus kostet 470.000..Darlehen wurden in Höhe von 400.000 aufgenommen.
Haus besitzt Hauptwohnung sowie Einliegerwohnung (2Z/K/D). Mann will nun Scheidung. Zwei Kinder vorhanden.
Wie verhält es sich bei einer Scheidung? Muss die Frau mit ihren Kindern ausziehen obwohl Mann die Einliegerwohnung nutzen kann? Kann er darauf bestehen, sie auszuzahlen, weil sich auf dem Gelände auch seine Firma befindet?
Was würde der Frau ggf. als Ausgleich zustehen??
Was würde passieren wenn er die Firma abmelden und alles verkaufen will?? Frau könnte das ja alleine nicht halten!
Was wäre dann mit dem Kindesunterhalt wenn er nicht sofort Arbeit finden würde?? Würde fiktiv das Einkommen als Selbständiger angenommen werden?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
micki1968
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 2x hilfreich)

hmm..weiß hier keiner zu wenigenstens einigen der punkten einen rat/antwort? :(

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#2
 Von 
Keken
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 170x hilfreich)

Also zu allen Dingen weiss ich auch keine Antwort. Zuerst einmal ist der Frau nicht zuzumuten auszuziehen, wenn sie zwei Kinder hat, egal ob auf dem Grundstück die Firma des Mannes steht. Bei einer Scheidung wird alles gegeneinanderaufgerechnet,Schulden und Vermögen. Schulden müssen beide tragen, Vermögen wird geteilt. Dies gilt natürlich nur, wenn keine Ehevertrag gemacht wurde.
Ich gehe mal davon aus, dass Ihr Zugewinngemeinschaft hattet. In der Regel wird Eigentum bei einer Scheidung verkauft, weil kaum jemand in der Lage ist, den Ehepartner auszuzahlen und die Abträge alleine zu bewältigen. Hier muss auch die Bank zustimmen, da ein Ehepartner aus der Schuldhaft entlassen werden muss. Wenn Dein Mann in der Lage ist, Dich auszuzahlen, ist das in Ordnung, aber zwingen kann er Dich nicht, da Ihr beide im Grundbuch eingetragen seid. Egal, was mit dem Haus passiert, Du musst Deine Zustimmung geben. Anders verhält es sich, wenn die Raten in Rückstand sind, dann kann es zu einer Zwangsversteigerung kommen. Auf jeden Fall musst Du die Hälfte der Schulden tragen, es sei denn, Ihr regelt es in einer Scheidungsvereinbarung anders. Bei der Rechnung, die du o.a. hast, würden Dir 50 % aus dem Gewinn des alten Hauses zustehen plus irgendwelche Guthaben auf Sparkonten, Girokonten pp. Da der SV aber sehr komplex ist, würde ich besser zu einem Anwalt gehen. Der kann am besten beraten, auch im Hinblick auf die Unterhaltsfrage. Wie alt sind die Kinder denn? Dein Mann muss übrigens sofort nach Trennung Kindesunterhalt zahlen sowie ggf. Ehegattenunterhalt.

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#3
 Von 
micki1968
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Die Kinder sind 7 und 9 Jahre alt..Aha, Unterhalt wäre also sofort fällig auch wenn der die untere Wohnung des Hauses bewohnt. Gut zu wissen...
Nun stellt er Überlegungen an zu seiner Geliebten zu ziehen, was die Aufgabe der Selbständigkeit nach sich ziehen würde. Wie verhält es sich da mit der Unterhaltsberechnung. Er verschuldet dann ja sozusagen seine Arbeitslosigkeit und bei der momentanen Arbeitsmarktsituation kann ich mir nicht vorstellen, dass er gleich wieder Arbeit finden würde..

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#4
 Von 
Edith Wagner - Knopp
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, Seit 18 Jahren verheiratet, seit 8 Jahren im Haus. Vollfinanziert. Noch 2 Kinder die bei mir wohnen werden. (17 - 10). Nette kaum etwas abbezahlt, da fast nur Zinsen. Frau müsste Finanzierung komplett übernehmen. Nun verlangt Mann 1 Drittel bis 1 Viertel Anteilsauszahlung vom noch bestehenden Schuldenanteil. Ist das Okay? Kann er das?

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#5
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Edith Wagner - Knopp
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Mann ist der Hauptverdiener. Ich arbeite auf 400 Euro Basis. Noch wohnen wir zusammen im Haus, haben auch ein gemeinschaftliches Konto von dem noch immer alles abgeht. Die Kinder (wir haben 3, der Älteste ist mit seiner Freundin zusammengezogen) werden bei mit bleiben. Das Haus hat damals 240000 Euro gekostet. Wir haben zwischenzeitlich noch im ganzen Haus Fenster finanziert. Auf jeden Fall sind noch 127 000 Euro offen. Wenn ich hier wohnen bleibe, verlangt er eine Anteilszahlung von knapp 40 000 Euro. Ich finde das ist ein Witz, da er sich kaum um das Haus gekümmert hat. Er ist Berufskraftfahrer und selten zu Hause. Es hing fast alles an mir. Auch komplett die Kinder. Mir bzw. uns wird wohl nichts anderes übrigbleiben als das Haus zu verkaufen.

L. Grüße und Danke
Edith

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#7
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Edith Wagner - Knopp
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ich hatte mich verschrieben, das Haus hat 240000 DM nicht Euro gekostet.

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#9
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
Edith Wagner - Knopp
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

guten Morgen, wir könnten jetzt weiter ausholen und über mein Leben schreiben, doch das gehört sicher nicht hier hin. Ich kann nur soviel dazu sagen,dass die Zahlen stimmen und noch 127 000 offen sind. Das alles jetzt offen zu legen möchte ich nicht. Zu der Aussage - dafür wurde von dir nur ein 400 E-Job verlangt - ich war immer arbeiten, auch zwischendurch in Festeinstellung. Haus, Kinder, Arbeit, Papierkram und alles was dazu gehört hatte ich alleine. Aber egal, das war nicht meine Frage. Ich wollte nur wissen, ob er einen Anteil verlangen kann.

Gruß

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#11
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

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