Trennung/Scheidung Ehewohnung

22. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Lilly1612
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Trennung/Scheidung Ehewohnung

Hallo Community,

Ich habe mich im April 2022 von meinem Mann getrennt, wir haben 2 Kinder (6,10) und wohnen trotz Trennung in der gemeinsamen Ehewohnung (Eigentum). Wir gehen getrennt einkaufen, essen getrennt mit den Kindern etc.

Ich bin unschlüssig, ob ich jetzt mit den Kindern aus der Wohnung ausziehen soll, was er nicht dulden würde (das müsste dann per Gericht durchgesetzt werden) oder im Trennungsjahr weiterhin dort wohnen bleiben soll und bei der Scheidung eine Wohnungszuweisung beantragen soll. Ich verdiene weniger als er, habe aber noch eine Wohnung im gleichen Haus (langjährig vermietet, komplett unrenoviert u etwas zu klein für 3). Kein Rechtsanwalt berät mich umfassend zu diesem Thema. Eine Mietwohnung ist in meiner Großstadt sehr teuer u wegen dem Umfeld der Kinder muss ich ja dort bleiben.

Wohnungszuweisung wegen Trennung bekomme ich sicherlich nicht durch, da keine häusliche Gewalt, Drogen oder Alkohol.

Wer hat Erfahrung damit? Bleiben oder ausziehen?

Wer kann mir helfen?
Liebe Grüße Lilly

Notfall oder generelle Fragen?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Lilly1612):
Ich bin unschlüssig, ob ich jetzt mit den Kindern aus der Wohnung ausziehen soll,

Kommt auf das für und wider an.



Zitat (von Lilly1612):
was er nicht dulden würde

Bedeutet was konkret?



Zitat (von Lilly1612):
Kein Rechtsanwalt berät mich umfassend zu diesem Thema

Das sollte jeder Fachanwalt für Familienrecht den dem beauftragt und bezahlt hinbekommen?

Bei Bedarf z.B. gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79
anfragen.



Zitat (von Lilly1612):
habe aber noch eine Wohnung im gleichen Haus (langjährig vermietet, komplett unrenoviert u etwas zu klein für 3

Dann sollte man sich mal mit dem Thema "Eigenbedarfskündigung" befassen.




-- Editiert von User am 22. November 2022 22:37

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Lilly1612
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Harry,

Das für und wider würde ich gerne mal mit Euch diskutieren … Da ich sehr unsicher bin welcher Weg welche Folgen für mich hat finanziell und in Bezug auf die Kinder. Wer weiß Rat?

Ich könnte nicht einfach mit den Kindern ausziehen das würde er nicht zulassen. Er ist sehr auf die Kinder fixiert. Wenn ich ausziehe muss ich dies per Gericht durchsetzen. Das meinte ich damit.

LG, Lilly

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Zwar kann das Gericht Dir im Streitfall die Eigentumswohnung zur alleinigen Nutzung zuweisen. Allerdings musst Du Dir die Wohnung leisten können. Es macht wenig Sinn, wenn Du Dich dadurch finanziell ruinierst. Es muss also erst einmal sauber gerechnet werden. Das wäre der Einstieg. Auch überlegen, ob der Mann sich alleine die Wohnung leisten kann. Bitte den Kindesunterhalt nicht vergessen. Was spricht denn z.B. dagegen, dass die Kinder beim Mann in der Wohnung leben bleiben und Du in Deine kleinere Wohnung ziehst? Wieso gehst Du davon aus, dass die Kinder automatisch bei Dir bleiben?

Wenn Du meinst, dass es dem Kindeswohl (nicht Deinem Wohl!) entspricht, dass die Kinder mit Dir wohin auch immer ziehen, dann musst Du im Streitfall eben auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts klagen.

Wenn Deine Angaben beim Anwalt ebenso unbestimmt wie hier waren, dann konnte da auch keine klare Antwort gegeben werden. Du musst genaue Vorarbeit leisten. Denn Deine Problematik ist doch Standard. Das kann jeder Anwalt bearbeiten, wenn man ihm alle Fakten und Optionen liefert.

wirdwerden

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#4
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 40x hilfreich)

Mein Rat, vor allem, wenn du unsicher bist: Anwalt!
Je eher, desto besser!
In solchen Fällen gilt, wie so oft, besonders: Wer Fakten schafft, ist im Vorteil!

Sichere alle Dokumente, mach Kopien von Kontoauzügen etc.
Vor allem, wenn du ausziehst, kann es schwer sein, da noch dran zu kommen.

PS: Ich würde nicht ins gleiche Haus umziehen. Such dir was Neues, auch wenn es schwer ist.

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von lyra82):
In solchen Fällen gilt, wie so oft, besonders: Wer Fakten schafft, ist im Vorteil!


Das kann gewaltig in die Hose gehen, wenn die geschaffenen Fakten kein Fundament haben.
Einen ganz wichtigen Punkt hat wirdwerden bereits angesprochen, woher stammt die Annahme, dass die Kinder "mit müssen"?

Eine Zuweisung der Ehewohnung sehe ich äußerst zweifelhaft, wenn im selben Haus noch weiterer eigener Wohnraum verfügbar ist.

Zitat (von Lilly1612):
Bleiben oder ausziehen?


Mal eine ganz einfache Frage.
Weshalb trennt man sich, wenn man weiter zusammen "wohnen" möchte?

Zitat (von lyra82):
PS: Ich würde nicht ins gleiche Haus umziehen. Such dir was Neues, auch wenn es schwer ist.


Volle Zustimmung, eine gesunde räumliche Distanz, kann den späteren Zusammentreffen, welche es schon allein wegen der gemeinsamen Kinder geben wird, äußerst zuträglich sein.


Edit:
Noch was zu ->
Zitat (von lyra82):
Mein Rat, vor allem, wenn du unsicher bist: Anwalt!


Für ein Beratungsgespräch ja und mindestens einen Anwalt braucht Ihr für die Scheidung sowieso.
Ansonsten sollte man, !sofern möglich!, die Dinge untereinander regeln.
Wenn beide einen Anwalt einschalten, gewinnen in der Regel 2 Personen und 2 verlieren, und die Gewinner sind nicht die "ehemaligen" Eheleute.



-- Editiert von User am 23. November 2022 13:37

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#6
 Von 
Lilly1612
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo zusammen,
Lieben Dank für Eire Kommentare, die ich aufmerksam verfolge.

@wirdwerden: Dass die Kinder bei mir bleiben ist mein Wunsch auf die Realisation muss ich hinarbeiten. Der konsultierte Anwalt möchte sich derzeit keine Finanzen anschauen bevor nicht die räumliche Trennung außerhalb der Ehewohnung erfolgt ist. Für mich gehört das zusammen, da ich ja derzeit gar nicht weiß was ich mir leisten kann, sprich was ist die Wohnung wert. Gib mir mal einen Tipp welche Vorarbeit ich leisten sollte, das würde mir sehr helfen.

@spatenklopper: Du sprichst von einem Fundament der Argumentation. Mein Anwalt fragt mich nichts. Was wären für Dich die Eckpunkte oder Stolpersteine? Wieso denkst Du dass ich weiterhin zusammen wohnen möchte? Nein, wirklich nicht. Komisch dass dieser Eindruck entstanden ist. Ich möchte nur sichergehen, dass ich beim alleinigen Auszug nicht die Kinder verliere deshalb bin ich noch hier.

Lg zusammen!




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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Lilly1612):
Gib mir mal einen Tipp welche Vorarbeit ich leisten sollte, das würde mir sehr helfen.


Lohnabrechnungen / Steuerbescheide / Kreditverträge etc. sichern, kopieren.
Einen Überblick über die damaligen "gemeinsamen" Finanzen solltest Du ja eigentlich haben.

Zitat (von Lilly1612):
Was wären für Dich die Eckpunkte... ? Ich möchte nur sichergehen, dass ich beim alleinigen Auszug nicht die Kinder verliere deshalb bin ich noch hier.


Der wichtigste Punkt sind und bleiben die Kinder, da bedarf es keiner Diskussion.
Das keiner der Partner die Kinder verlieren will (ich mag dieses Wort in dem Zusammenhang nicht!) ist logisch und nachvollziehbar, aber bei vernünftiger Organisation für beide Parteien zufriedenstellen zu lösen.
Bei einem Auszug/Wegzug einer der Partner z.B. in die nähere Umgebung, wäre es quasi egal, wo die Kinder jetzt "leben", das setzt aber Einigkeit der Parteien voraus.

Dafür gibt es Wechselmodelle etc., man sollte sich vor allem zusammensetzen und schauen, wer zu welchen Zeiten die Betreuung überhaupt übernehmen kann, was dann auch auch vom zweiten Punkt, der finanziellen Seite abhängt.

Zitat (von Lilly1612):
Wieso denkst Du dass ich weiterhin zusammen wohnen möchte? Nein, wirklich nicht. Komisch dass dieser Eindruck entstanden ist.


Dann hab ich wohl den falschen Eindruck vermittelt, denn ich habe das nicht gedacht.
Aber ihr praktiziert es eben seit gut einem halben Jahr auf diese Weise, dass die Lage auf dem Wohnungsmarkt dort keine wirklich große Hilfe ist, ist klar, aber ich konnte auch keinen wirklichen Aktionismus bisher rauslesen.

Zitat (von Lilly1612):
Der konsultierte Anwalt möchte sich derzeit keine Finanzen anschauen bevor nicht die räumliche Trennung außerhalb der Ehewohnung erfolgt ist.

Dann habt Ihr/hast Du vermutlich den falschen Anwalt konsultiert, denn das gehört in der Regel ganz an den Anfang. Klärung der Eigentumsverhältnisse und eventueller gegenseitiger Ansprüche.

Zitat (von Lilly1612):
...oder Stolpersteine?


Uneinigkeit und Streit sind die schlimmsten Dinge, die hier passieren können.
Übertrieben dargestellt:
Wenn die Trennung in eine Anwaltsschlacht ausartet, gewinnen die Anwälte, sonst niemand. Nicht vergessen, Anwälte handeln im Interesse ihres Klienten, bedeutet dein Anwalt macht dich zu einer bedürftigen armen Frau, während der Anwalt deines (Ex-)Mannes ihn so klein rechnet, dass er faktisch unter einer Brücke leben würde, oder eben umgekehrt.

Daher nochmals mein Rat, versucht die Dinge miteinander und untereinander zu regeln.

-- Editiert von User am 23. November 2022 16:34

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Das Problem ist doch folgendes: wenn sich die Eltern bei einer Trennung nicht einig sind, wo die Kinder verbleiben, dann ist in der Regel ein Gerichtsentscheid erforderlich. Das kann im schlimmsten Fall 1-2 Jahre dauern, und letztlich ist es in der Realität unmöglich, diesen Idealweg zu beschreiten. Insbesondere dann nicht, wenn das weitere Zusammenleben von Gewalt, Auseinandersetzungen geprägt ist. Da sind gegebenenfalls Fakten zu schaffen, und dann sollte aber eine unverzügliche Klärung, notfalls auch im Eilverfahren herbeigeführt werden.

Her haben wir aber einen ganz anderen Fall. Man lebt seit Monaten friedlich getrennt in einer Wohnung. Es gibt im Augenblick also überhaupt keinen Grund, Fakten zu schaffen. Hier hätte längst hinsichtlich der Kinder eine gerichtliche Klärung herbeigeführt werden, zumindest angeleiert werden können. Man eiert vor sich hin, hat noch nicht einmal gerechnet, was überhaupt geht. Wie soll da ein Antrag bei Gericht aussehen? Etwa so: für den Fall, dass ich ausziehe, ich weiß noch nicht, wann, ich weiß noch nicht wohin, da will ich schon jetzt das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder haben? Mit welcher Begründung?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 40x hilfreich)

@Lilly1612
Wie ist denn euer Verhältnis konkret?
Kannst du mit deinem Mann vernünftig reden über Finanzen, Auszug, Wechselmodell etc.?
Dann kann man natürlich versuchen, möglichst viel einvernehmlich zu klären.
Dazu muss man sich aber einigermaßen auskennen und die entscheidenden Hürden kennen.
Vor allem nichts vorschnell zusagen oder sogar unterschreiben.

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Lilly1612
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo zusammen,

@spatenklopper: ich habe mittlerweile so ziemlich alles kopiert um aussagefähig zu sein hinsichtlich der Finanzen, nur will meine Anwältin da nicht ran. Einigkeit herrscht überhaupt nicht zwischen meinem Noch-Mann und mir. Meine Anwältin hatte mir zusammen mit ihm zu einer Beratung beim Jugendamt geraten. Nach dem 2. Termin legte er offen, was er will 50:50 Wechselmodell umgesetzt im Nestmodell. Das heißt Kinder bleiben in der Ehewohnung und jeder hat noch eine eigene, jede Woche zieht ein anderer zu den Kindern. Er will 50% der Kinder, obwohl er Vollzeit arbeitet und ich wegen der Kinder in Teilzeit bin. Er wird die Wohnung u d die Kinder niemals verlassen, stellt auf stur. Eine gütliche Einigung ist ausgeschlossen.

@wirdwerden: „ Hier hätte längst hinsichtlich der Kinder eine gerichtliche Klärung herbeigeführt werden, zumindest angeleiert werden können." Ja, gerne, aber wie?? Mir ist die Reihenfolge nicht klar, erst Klärung der Kinder, dann Auszug oder andersherum? Brauche da leider konkrete Infos wie eine Klärung erfolgen kann.

@Lyra82: „die entscheidenden Hürden kennen", ja genau. Welche sind dies? Wie gesagt einvernehmlich wird das Ganze nicht ablaufen.

…. Liebe Grüße Euch allen!!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Tick-Tack
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 32x hilfreich)

Zitat (von Lilly1612):
50:50 Wechselmodell umgesetzt im Nestmodell. Das heißt Kinder bleiben in der Ehewohnung und jeder hat noch eine eigene, jede Woche zieht ein anderer zu den Kindern

Finde ich eine großartige Idee.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Drei Wohnungen finanzieren, glaubst Du ernsthaft, dass das viele können? Und was ist, wenn neue Partner dazu kommen?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und was ist, wenn neue Partner dazu kommen?

Bleiben zuhause, kommen mit oder teils-teils ... können sie sich aussuchen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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