Trennungs-Ehegattenunterhalt-->Unterschied?

24. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Kleinstverteilung
Status:
Schüler
(347 Beiträge, 31x hilfreich)
Trennungs-Ehegattenunterhalt-->Unterschied?

Habe wie neue Post von dem Anwalt meiner NOCH Frau erhalten.
Sie hat bei Gericht eine erneute Klage,nun auf Trennungsunterhalt gestellt.

Das ist nun schon 3.

1.Kindesunterhaltsklage(Gerichtstermin am Montag den 26.06).
2.Ehegattenunterhaltsklage.
3.Trennungsunterhaltsklage.

Was ist der Unterschied zw. Ehegattenunterhalt's und Trennungsunterhalts- Klage????

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

http://www.scheidung-online.de/

Beim Ehegattenunterhalt sind zwei Zeitabschnitte zu unterscheiden, für die teilweise unterschiedliches Recht gilt:

1. Während der Trennung gibt es Trennungsunterhalt.

2. Nach der Scheidung gibt es nachehelichen Unterhalt.

Nach der Rechtsprechung sind der Trennungsunterhalt und der nacheheliche Unterhalt zwei verschiedene Tatbestände. Deshalb muss der Unterhaltspflichtige Ex-Ehegatte nach der Scheidung (erneut) gemahnt werden, nun den nachehelichen Unterhalt zu zahlen. Eine Mahnung, die vor der Scheidung erfolgte, konnte nur den Trennungsunterhalt betreffen und wirkt nach der Scheidung nicht weiter fort.

;)

Deine Ex ist aber recht klagefreudig

:)

-- Editiert von armesocke am 24.06.2006 10:30:45

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