Trennungs-/Ehegattenunterhalt

8. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
geja
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennungs-/Ehegattenunterhalt

Hallo,

ist der Trennungsunterhalt bzw. der nacheheliche Unterhalt eigentlich immer als "lebenslange" Rente anzusehen?

Der Fall:
Verheiratet seit 1986
keine Kinder
beide immer schon berufstätig
Verdienstunterschiede sind sehr groß
jetzt getrenntlebend, privat auf Trennungsunterhalt geeinigt.

Wenn es jetzt zur einer Scheidung käme, warum muß der höherverdienende scheinbar trotzdem Unterhalt bezahlen, obwohl keine Kinder und beide berufstätig sind?

Wann gibt es Gründe für eine zeitliche Befristung von Unterhaltszahlungen?




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"Gruß Geja"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
warum der höherverdienende mancvhmal Unterhalt zahlen muss, obwohl keine Kinder da sind, ist schnell erklärt : In der Ehe hast du deiner Frau einen gewissen " Lebensstandard " ermöglicht. Dieser soll auch ihr auch weiterhin bleiben.
Allerdings ist dies in dem Falle nicht als " Rente " anzusehen. Sofern deine Ex nicht krank oder zu alt ist und sich im großen und Ganzen selbst versorgen kann, hat sie auch keinen Anspruch auf lebenslange Zahlungen. Hier wird ein Richter entscheiden müssen, ob sie über das Trennungsjahr hinaus Zahlungen erhält, wie lange und in welcher Höhe.
Lieben Gruß
Anna

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
geja
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Gibt es objektive Endscheidungskriterien oder ist es einzig allein Sache des Scheidungsrichters?



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"Gruß Geja"

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