Trennungs-Ehegattenunterhalt

15. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Silvia1001
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 5x hilfreich)
Trennungs-Ehegattenunterhalt

Hallo,

ein Bekannter von uns in zweiter Ehe seit ca. 14 Jahren verheiratet, keine gemeinsamen Kinder (sie hat welche mit in die Ehe gebracht 16+18) möchte sich von seiner Frau trennen. Sie hat innerhalb der Ehe ihren Abschluss zur Altenpflegerin gemacht hat aber diesen Beruf nie ausgeübt sondern war immer wieder auf 400 Euro Basis jobben. Obwohl er immer gesagt hat sie soll arbeiten gehen, sie wollte aber nicht.

Er ist LKW Fahrer und fährt nur Nachttouren, von 18 Uhr bis 5 Uhr.

Wenn er ein BruttoGehalt von 2000 Euro (Lstkl 3) hat zuzüglich Spesen von 6 Euro und Nachtzuschlag von 12 Euro.

Wie wird der Trennungsunterhalt bzw. Ehegattenunterhalt (falls er welchen zahlen muss) berechnet?

Die Spesen dürfen meines Erachtens nicht dazu gezählt werden. Aber wie ist es mit dem Nachtzuschlag?? Bei KU weiss ich das er zu 1/3 berechnet wird. Aber gemeinsame Kinder sind ja keine Vorhanden.

Das sie ihn schon seit Jahren betrügt, spielt wohl keine Rolle.

Muss er im Falle eines Auszugs aus der Wohnung eine Kündigung schreiben, auch wenn sie dort wohnen bleiben möchte??

Danke schon mal für die Antworten

Silvia

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Silvia,

um den Trennungsunterhalt wird er vermutlich nicht herum kommen. Ich bin mir nicht gaz sicher, ob hier dann die 3/7 Regelung zur Anwendung kommt.

Das Einkommen wird bereinigt gemäß der Leitlinien des zuständigen OLG´s ab Ziffer 10.

Dann den verbleibenden Betrag durch 7 teilen und mit 3 multiplizieren.

Für Ehegattenunterhalt sehe ich hier keinen Grund.

LG Nero

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#2
 Von 
Silvia1001
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 5x hilfreich)

Ehrlich gesagt, bin ich mit Leitlinien etc. völlig unbedarft.

Wieviel wird ihm den jeden Monat bleiben?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Silvia,

1000€ nach Bereinigung und Abzug Erwerbstätigenbonus.

Grüßle



-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#4
 Von 
Silvia1001
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 5x hilfreich)

die 1000 Euro zuzüglich der Spesen und der Nachtzuschläge??

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Silvia,

guck dich hier mal um:

http://www.treffpunkteltern.de/unterhaltsrechlicheleitlinien.php

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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