Trennungs-Unterhaltszahlungen bei Arbeitslosigkeit

18. April 2026 Thema abonnieren
 Von 
pa439286-20
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennungs-Unterhaltszahlungen bei Arbeitslosigkeit

Hallo, liebe Community,

ich möchte mich gerne mit einem Thema an euch wenden. Zur aktuellen Situation:

- Ich habe mit meiner (Frau) 2 eheliche Kinder,
- Ich bin seit 1 Jahr arbeitslos und suchend, ich beziehe kein Bürgergeld, verfüge über kein Einkommen,
- meine Frau hat zum Januar diesen Jahres die Trennung eingereicht,
- ich besitze auch keinerlei Vermögen, Häuser oder Wertpapiere oder Versicherungen o.ä.,
- auf dem Tagesgeldkonto habe ich noch ein paar Euros, durch Abfindung, welche für mich noch dieses Jahr ausreichen sollten,
- meine Frau hat derzeit ein Einkommen zusammengerechnet von 2000 Euro/ mon.
- meine Frau hat vor 2 Wochen einen Antrag auf Trennungsunterhalt gestellt, obwohl sie derzeit eine starke finanzielle Unterstützung aus dem Elternhaus erhält,
- ein entsprechender Brief mit Androhung eines fiktiven Gehalts und ggf. Einbezug meines Tagesgelds wurde von der Unterhaltsstelle in Aussicht gestellt.

Wie seht ihr die Situation, hat meine Frau aufgrund ihrer und meiner Einkommenssituation einen Anspruch, den sie geltend machen kann? Wie viel Geld kann ich in solch einer Situation auf dem Tagesgeldkonto behalten? Das ist ja eigentlich für mein weiteres Auskommen, auch im Alter gedacht. Ein Großteil hiervon läuft monatlich in einen Riester Vertrag.

Danke für eure Einschätzung und viele Grüße!




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42464 Beiträge, 14738x hilfreich)

Eine Trennung kann man in Deutschland wo auch immer nicht einreichen. Hat sie einen Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht oder was auch immer wo und wie? Wo leben die Kinder? Was meinst Du mit "zusammengerechnet?" Sorry, aber so kann man nicht weiter helfen.

Hinzu kommt ja noch, dass man wohl von Luft und Liebe lebt, oder wie? Man hat nichts, aber bedient einen Vertrag zur Altersvorsorge; wer finanziert die Kinder? Noch ein Hinweis: Im Rahmen des Versorgungsausgleichs wird auch Deine Altersvorsorge soweit geteilt, wie die Anwartschaften in der Ehe entstanden sind. Natürlich betrifft das auch die Anwartschaften der Frau.

Da es hier um einiges geht, wäre es vielleicht sinnvoll, auch einen Anwalt zu mandatieren?

wirdwerden

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#2
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1675 Beiträge, 289x hilfreich)

Trennungsunterhalt bekommt doch (normalerweise) derjenige Partner, der weniger Einkommen hat.

Deine Frau hat Einkommen. Du nicht.
Also würde ich erstmal annehmen, dass eher du Trennungsunterhalt bekommst.

Inwiefern aber deine Abfindung nun als Einkommen zählt und in welcher Höhe das auf wie viele Monate verteilt wird (fiktives Einkommen) da habe ich keine Ahnung von. Aber wenn das so vorgesehen ist vom Gesetzgeber und die Abfindung entsprechend hoch war, kann es natürlich sein, dass doch du den Unterhalt leisten musst.

Daher auch mein Rat: Anwalt fragen

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40219 Beiträge, 6550x hilfreich)

Zitat (von pa439286-20):
Wie seht ihr die Situation, hat meine Frau aufgrund ihrer und meiner Einkommenssituation einen Anspruch, den sie geltend machen kann?
Wahrscheinlich fordert sie wohl nicht aus Spaß.
Zitat (von pa439286-20):
Wie viel Geld kann ich in solch einer Situation auf dem Tagesgeldkonto behalten? Das ist ja eigentlich für mein weiteres Auskommen, auch im Alter gedacht. Ein Großteil hiervon läuft monatlich in einen Riester Vertrag.
Das sind momentan die falschen Fragen.

WIE lebt und wirtschaftet ihr denn seit der Trennungserklärung?
WAS wurde zum Kindesunterhalt vereinbart?
WELCHE Unterhaltsstelle ist gemeint?

Zitat (von pa439286-20):
auf dem Tagesgeldkonto habe ich noch ein paar Euros, durch Abfindung, welche für mich noch dieses Jahr ausreichen sollten,
Tja, jetzt werden die Karten neu gemischt, denn eine Trennung ist erklärt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19152 Beiträge, 10315x hilfreich)

Zitat (von pa439286-20):
Wie seht ihr die Situation, hat meine Frau aufgrund ihrer und meiner Einkommenssituation einen Anspruch, den sie geltend machen kann?

Für die Kinder (wenn die Kinder minderjährig sind und bei der Mutter wohnen) kann sie auf jeden Fall einen Anspruch geltend machen, auch erfolgreich.
Für sich selbst eher nicht.

Zitat (von pa439286-20):
ein entsprechender Brief mit Androhung eines fiktiven Gehalts und ggf. Einbezug meines Tagesgelds wurde von der Unterhaltsstelle in Aussicht gestellt.

Wenn mit "Unterhaltsstelle" die Unterhaltsvorschusskasse gemeint ist: Ja, um den Mindestunterhalt für die Kinder wird man kaum drumherumkommen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13392 Beiträge, 4791x hilfreich)

Zitat (von pa439286-20):
- ich besitze auch keinerlei Vermögen

Das ist wohl grundsätzlich schon mal falsch, denn Vermögen sind auch die "paar Euros", die einen zumindest für 8 Monate die Existenz sichern und zusätzlich noch der größte Teil davon die Riesterrente bedienen können.

Zitat (von pa439286-20):
Wie seht ihr die Situation, hat meine Frau aufgrund ihrer und meiner Einkommenssituation einen Anspruch, den sie geltend machen kann?

Wenn ihr getrennt wirtschaftet, dann besteht zumindest der Anspruch auf Kindesunterhalt, wenn sie bei deiner Frau leben.

Im Gegensatz zum Kindesunterhalt gibt es beim Trennungs- und Ehegattenunterhalt so etwas wie ein Schonvermögen, sprich wenn die Verwertung unwirtschaftlich und unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Belange unbillig wäre, muss das Vermögen nicht eingesetzt werden, ABER siehe untenstehend ->

Zitat (von pa439286-20):
Wie viel Geld kann ich in solch einer Situation auf dem Tagesgeldkonto behalten?

0€
Denn Barvermögen, und ein "paar Euros" auf einem Tagesgeldkonto sind nichts anderes als Barvermögen, ist nicht vom "Schonvermögen" umfasst, da die Annahme einer Unwirtschaftlichkeit der Verwertung von vornherein ausscheidet.

Zitat (von pa439286-20):
Ein Großteil hiervon läuft monatlich in einen Riester Vertrag.

Sofern man nicht den Mindestunterhalt für die Kinder zahlt, sollte man den nun dringend "Ruhend stellen"....

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