Trennungsgeld - nebenjob?

22. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
HexHex77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennungsgeld - nebenjob?

Hallo,
leider hat sich mein Mann von mir getrennt und so wie ich weiß steht mir nicht nur Unterhalt für meine 13 jährige Tochter sondern auch für mich zu.
Mein Mann war Hauptverdiener (monatlich ca. 4200€ netto) und ich habe einen Teilzeitjob (monatlich ca. 1060€)
Laut Düsseldorfer Tabelle steht mir für das Kind ca. 800€ zu, davon werden glaub ich 125€ Kindergeld abgezogen.
Aktuell zahlt er 600€ fürs Kind.
Somit habe ich ca. 1860€ monatlich.
Nun habe ich einen 520€ job angenommen und verdiene durchschnittlich (kommt auf die Stunden hat) ca. 350€. Wird dieser Betrag auf mein Einkommen gerechnet und mindert das dementsprechend den Unterhalt für mich?

Über schlaue Antworten würd ich mich sehr freuen!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37593 Beiträge, 13810x hilfreich)

Kindesunterhalt kann bei den von Dir geschilderten Umständen nicht gekürzt werden. Nur, Du solltest schleunigst einen Anwalt aufsuchen, der wird überprüfen, ob Dir auch noch ergänzend Unterhalt zusteht.

wirdwerden

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10552 Beiträge, 4181x hilfreich)

Zitat (von HexHex77):
Mein Mann war Hauptverdiener (monatlich ca. 4200€ netto) und ich habe einen Teilzeitjob (monatlich ca. 1060€)
Laut Düsseldorfer Tabelle steht mir für das Kind ca. 800€ zu, davon werden glaub ich 125€ Kindergeld abgezogen.


So einfach ist es dann doch nicht.
1. Darf Dein Mann dieses Netto noch bereinigen, private Altersvorsorge, ein eventuelles Immobiliendarlehen, etc. wären z.B. abzugsfähig.
Sprich die 4200€ = Stufe 7 (Auszahlungsbetrag?) müssen noch lange nicht die Berechnungsgrundlage sein.
Aber selbst wenn er diverse Abzüge geltend machen kann und in Stufe 6 3501€ - 3900€ rutschen würde, würde das an der Höhe des Kindergeldanspruchs nichts ändern.
Grund ist, dass die Düsseldorfer Tabelle auf der Annahme beruht, dass zwei Kinder vorhanden sind.
Gibt es nur eines, erfolgt eine Höherstufung in die nächst höhere Stufe der D-Tabelle.
Womit er wieder in Stufe 7 einzugruppieren wäre.

Nimm dir die D-Tabelle an die Seite, auf der letzten Seite stehen die Zahlbeträge (hälftiges Kindergeld bereits abgezogen) https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2023/index.php

Zitat (von HexHex77):
Nun habe ich einen 520€ job angenommen und verdiene durchschnittlich (kommt auf die Stunden hat) ca. 350€. Wird dieser Betrag auf mein Einkommen gerechnet und mindert das dementsprechend den Unterhalt für mich?


Ja, Einkommen ist Einkommen.
Gibt es ein Eigenheim und wo wohnst Du aktuell?

Zitat (von wirdwerden):
Nur, Du solltest schleunigst einen Anwalt aufsuchen, der wird überprüfen, ob Dir auch noch ergänzend Unterhalt zusteht.

Das ist dringend geboten.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HexHex77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Gibt es ein Eigenheim und wo wohnst Du aktuell?


Ja, es gibt ein Eigenheim.. Ich habe seit 1,5 Monaten mit meiner Tochter eine eigene Wohnung - er wohnt bei seiner Freundin - Haus steht dementsprechend bis zum Verkauf leer :-(

Zitat:
Nur, Du solltest schleunigst einen Anwalt aufsuchen, der wird überprüfen, ob Dir auch noch ergänzend Unterhalt zusteht.

Online habe ich mich bereits beraten lassen, es muss eigentlich viel mehr zahlen als er macht.. Schauen wir mal

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HexHex77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Gibt es ein Eigenheim und wo wohnst Du aktuell?


Ja, es gibt ein Eigenheim.. Ich habe seit 1,5 Monaten mit meiner Tochter eine eigene Wohnung - er wohnt bei seiner Freundin - Haus steht dementsprechend bis zum Verkauf leer :-(

Zitat:
Nur, Du solltest schleunigst einen Anwalt aufsuchen, der wird überprüfen, ob Dir auch noch ergänzend Unterhalt zusteht.

Online habe ich mich bereits beraten lassen, es muss eigentlich viel mehr zahlen als er macht.. Schauen wir mal

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10552 Beiträge, 4181x hilfreich)

Zitat (von HexHex77):
Online habe ich mich bereits beraten lassen, es muss eigentlich viel mehr zahlen als er macht..

Sowas ist online nicht zu regeln und eine solche Aussage, ohne genaue Aufstellung unseriös.
Falls die Zahlen stimmen, zahlt er 75€ zu wenig Kindesunterhalt.

Hast Du denn den Unterhalt eingefordert?
Falls nicht, ist nämlich auch nichts nachzuzahlen
Die Aufforderung ist wichtig, denn falls er zu wenig zahlt, ist der Fehlbetrag dann zumindest nachzuzahlen und gesichert.
Deswegen ist es dringend geboten sich an eine(n) Anwalt/Anwältin für Familienrecht zu wenden, damit dort nicht noch weiterer "Verzug" und finanzieller Schaden entsteht und etwas Druck hinter die Berechnung kommt.


Zitat (von HexHex77):
Ja, es gibt ein Eigenheim.. Ich habe seit 1,5 Monaten mit meiner Tochter eine eigene Wohnung - er wohnt bei seiner Freundin - Haus steht dementsprechend bis zum Verkauf leer :-(

Damit fällt die Anrechnung des Wohnvorteiles weg.

-- Editiert von User am 23. August 2023 14:00

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