Trennungsjahr, Frau zieht mit neuen Freund zusamme

12. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
getrennt2009
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennungsjahr, Frau zieht mit neuen Freund zusamme

hallo,

ich habe mich dieses jahr im maerz von meiner frau getrennt.

wir waren bei einem anwalt und haben ausgerechnet, das ich fuer meine kinder, frau ca. 1600 euro zahlen muss. davon sind 420 euro Unterhalt fuer die kinder, 120 euro unterhalt fuer die frau, und der rest ist miete + nebenkosten.

ich selber verdiene im monat ca. 3000 euro.

meine "frau" hat das mietverhaeltniss jetzt gekuendigt und zieht mit ihrem neuen freund zusammen.

sie geht davon aus, das ich ihr weiterhin ca. 1600 euro ueberweise.

meiner meinung nach ist das zuviel, da ich doch nicht miete fuer ihren freund zahlen muss.

achso, unsere kinder sind 1,5 jahre und 5 jahre alt.

was ich gehoert habe ist, das ich jetzt nur noch fuer die kinder zahlen muss, da sie in eine neue "lebensgemeinschaft" hat, und der freund die kosten fuer miete tragen muss.

stimmt das so?

danke vorab fuer euren beitrag.



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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
was ich gehoert habe ist, das ich jetzt nur noch fuer die kinder zahlen muss, da sie in eine neue "lebensgemeinschaft" hat, und der freund die kosten fuer miete tragen muss.


Schön wärs, gelle?
Deine Frau betreut eure gemeinsamen Kinder, das kann man nicht dem neuen Freund zur Last legen.
Zahlen musst du mindestens, bis euer jüngstes Kind drei Jahre alt ist.
Ein gewisser Betrag für Haushaltsführung würde allerdings angerechnet. OLG-abhängig.

Da kein Titel existiert, solltest du eine gütliche, einvernehmliche Lösung anstreben.

Grüßle


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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 12.10.2009 15:36

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#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo getrennt2009,

warum zahlst Du denn bisher die Miete? Die Rechnung finde ich etwas "untypisch".

Dein Netto-Ek Beträgt 3.000€ Inkl. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Steuererstattung? Ist das EK bereits bereinigt? Berufsbedingte Aufwendungen und sekundäre Altersvorsorge wenn vorhanden abgezogen?

Bei 3.000€ wärst DU in der EK-Gruppe 5 DT. Demnach hättest Du KU in Höhe von 2 x 256€ zu zahlen.

Dann bliebe für den Trennungsuntergalt 3.000€ - (2 x 254€) = 2492€ davon 3/7 = 1.068€ Trennungsunterhalt. Zusammen dann ein Betrag von 1576€. Mit Miete oder Ähnlichem hat der Betrag nichts zu tun. Nach den süddeuteschen Leitlinien wären 5/10 für den TU/EU vorgesehen.

Im Trennungsjahr wirst Du Dir da keine Abstriche erhoffen können. Zumal eines der Kinder noch unter 3 Jahre ist.

LG Nero



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#3
 Von 
getrennt2009
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)


hallo,
danke fuer die antworten.

die miete fuers haus betraegt derzeit ca. 900 euro warm. sie hat sich jetzt eine vierzimmer wohnung genommen was deutlich teurer sein wird. geschaetzer preis in muenchen ca. 1400 euro warm.

kann sie sich einfach eine neue wohnung nehmen, ohne es vorher mit mir abzustimmen? ich weiss das ich zahlen muss, bis zum dritten lebensjahr. aber sie hat sich fuer eine neue gemeinschaft mit ihrem freund entschieden, ich denke nicht das ich dann fuer die neue wohnung voll zahlen muss.

was bedeutet "Titel"?

gruss und danke



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#4
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
ich denke nicht das ich dann fuer die neue wohnung voll zahlen muss.


Natürlich musst du die Miete nicht zahlen. Dafür aber Unterhalt an die Mutter deiner Kinder. Davon zahlt sie dann Miete.

quote:
was bedeutet "Titel"?


Eine Gerichtsentscheidung oder notarielle Vereinbarung.

Grüßle


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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#5
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend,

getrennt2009, Ihr wohnt also in Münschen. Dann würde der Trennungsunterhalt so aussehen.

3.000€ - (2 x 254€) = 2.492€ davon 5/10 = 1.246€

Zahlbetrag dann 1.754€

Mach bitte nicht den Fehler und zahle, wie oben geschrieben, nur 120€ Unterhalt an die Frau und zusätzlich die Miete. Mit der Miete der Frau hast Du nichts zu tun. Außerdem kannst Du die Zahlungen für Miete nicht bei der Einkommensteuererklärung gentend machen. Den Unterhalt für die Ex-Frau schon.

Also zahle 508€ Kindesunterhalt und 1.246€ Trennungsunterhalt. Davon kann die Ex dann die Miete bestreiten.

LG Nero

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#6
 Von 
getrennt2009
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)


...und der freund wohnt dann kostenlos in der wohnung? genau.... :-)

ich werde auf jedenfall noch einen anwalt kontaktieren. sie ist in einer neuen lebensgemeinschaft und ich kann mir nicht vorstellen das ich ihr von 3000 euro 1700 euro abgeben muss.

besonders da sie ja noch kindergeld bekommt so ca. 308 euro. also hat sie ueber 2000 euro zur verfuegung.

naja, ich gebe euch bescheid wenn ich mehr weiss.

aber danke fuer eure "hilfe"

gruss


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#7
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo getrennt2009,

von dem Kindergeld partizipierst Du aber auch, da es hälftig auf den Kindesunterhalt angerechnet wird.

LG Nero

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#8
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo!

Entschuldigt bitte, wenn ich mich hier einmische, aber mir ist daran gelegen zu ergänzen, dass diesem Verpflichteten ein Erwerbstätigenbonus i.H.v. 10% zu verbleiben hat, bevor der Rest hälftig aufgeteilt wird.

Das ältere Kind hat einen eigenständigen und somit dem BU vorrangigen Anspruch auf eine Fremdbetreuung, egal ob Mutti nun arbeiten geht oder nicht.
Setzt man allein hierfür 100€ (ohne Verpflegungskosten) an, mindert dies das Einkommen des Verpflichteten noch vor der BU-Berechnung.

Ich komme nach meinen bisherigen Schätzungen (es fehlen die Details) auf ca. 1075€, für Mutti, aber Haare wollen wir hier ja nicht spalten, weil wir schließlich keine Unterhaltsberechnungen durchführen dürfen, gell?

Auch zum Kindergeld ist noch allgemein anzumerken, dass dies zwar in der DDT noch aufgeführt wird, aber lange nicht hälftig beim Verpflichteten landet.
Für die Unterhaltsberechnungen, so hat die weise Meo Micaela Hahne - dem BGH vorsitzend - entschieden, ist der Zahlbetrag anzusetzen, nicht der Tabellenbetrag.
Die Folge ist, dass die Differenz aus Tabellenbetrag und Zahlbetrag, nämlich das hälftige Kindergeld nun nochmals geteilt wird, wenn Ehegattenunterhalte zu entrichten sind.
Von diesem lausigen Rest hat der Verpflichtete nun sein Kind/seine Kinder vollumfänglich zu bespaßen und hieraus die Umgangskosten solange zu bestreiten, bis er hierüber seinen SB unterschreitet.
Dann kann er ggf. zum Sozialamt laufen und um Unterstützung betteln, was sie zwar müssen, aber ihm nicht widerstandslos zuerkennen werden.

Ein dreifaches Hossa, Hossa, Hossa, auf unsere verbogene und verlogene feministisch durchlöcherte Bananenrepublik.

Olé!

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"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

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