Hallo,
folgende Frage habe ich:
ich habe im meinem alten Job Beiträge zur privaten Altersvorsorge bezahlt. Da ich den AG gewechselt habe, lasse ich mir den Rückkaufswert auszahlen.
Muss ich das mit meiner noch Ehefrau teilen?
Muss ich das generell irgendwo angeben?
Kann jemand diese Auszahlung überhaupt rausfinden?
vielen Dank
Trennungsjahr, Teilung der Einkünfte
6. Dezember 2022
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Frage vom 6. Dezember 2022 | 18:20
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennungsjahr, Teilung der Einkünfte
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#1
Antwort vom 6. Dezember 2022 | 20:08
Von
Status: Unbeschreiblich (36270 Beiträge, 13516x hilfreich)
Erst einmal grundsätzlich: wir regelmäßigen Helfer in diesem Forum sind häufig unterschiedlicher Ansicht, und das ist auch gut so. Aber in einem sind wir uns immer einig: wir leisten keine Beihilfe/Anleitung zum Betrug.
Vor einigen Monaten wart Ihr Euch doch noch so einig und voller Fürsorge für die Demnächst-Ex. Da scheint sich ja was geändert zu haben. So, diese Rente, egal in welcher Form, geht in den Zugewinnausgleich oder aber in die Altersversorgung ein, soweit Anwartschaften während der Ehe erworben wurden. Wenn es geltend gemacht wird, dann sollte man so viel Anstand besitzen, das ordnungsgemäß abzuwickeln.
wirdwerden
#2
Antwort vom 6. Dezember 2022 | 20:29
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatErst einmal grundsätzlich: wir regelmäßigen Helfer in diesem Forum sind häufig unterschiedlicher Ansicht, und das ist auch gut so. Aber in einem sind wir uns immer einig: wir leisten keine Beihilfe/Anleitung zum Betrug. :
Vor einigen Monaten wart Ihr Euch doch noch so einig und voller Fürsorge für die Demnächst-Ex. Da scheint sich ja was geändert zu haben. So, diese Rente, egal in welcher Form, geht in den Zugewinnausgleich oder aber in die Altersversorgung ein, soweit Anwartschaften während der Ehe erworben wurden. Wenn es geltend gemacht wird, dann sollte man so viel Anstand besitzen, das ordnungsgemäß abzuwickeln.
wirdwerden
Sei mir nicht böse, aber das war nicht die Frage. Du brauchst mich nicht zu belehren, ob ich Anstand besitzen soll, ob wir uns einig waren oder nicht. Vor allem brauchst du auch nicht anfangen mit Unterstellungen, dass ich eine Anleitung zum Betrügen suche.
Einfache Ja/Nein hätte vollkommen gereicht. Moralapostel kann ich selbst spielen...
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#3
Antwort vom 7. Dezember 2022 | 08:47
Von
Status: Beginner (121 Beiträge, 23x hilfreich)
Na ja, wenn du fragst:
ZitatKann jemand diese Auszahlung überhaupt rausfinden? :
könnte man schon auf den Gedanken kommen, dass du etwas verschweigen willst.
:-)
-- Editiert von User am 7. Dezember 2022 08:48
#4
Antwort vom 7. Dezember 2022 | 09:03
Von
Status: Master (4068 Beiträge, 653x hilfreich)
Wahrscheinlich ja.ZitatMuss ich das mit meiner noch Ehefrau teilen? :
Ja.ZitatMuss ich das generell irgendwo angeben? :
Ja.ZitatKann jemand diese Auszahlung überhaupt rausfinden? :
#5
Antwort vom 7. Dezember 2022 | 12:04
Von
Status: Beginner (102 Beiträge, 20x hilfreich)
Hallo,
Zitat:ich habe im meinem alten Job Beiträge zur privaten Altersvorsorge bezahlt.
Wenn es sich hierbei um eine Entgeltumwandlung, also um eine betriebliche Altersvorsorge (bAV), handelt, dann wird dies im Versorgungsausgleich von Amtswegen geteilt. Du musst dem Gericht die ehemaligen Arbeitgeber benennen und diese werden dann aufgefordert, entsprechende Auskünfte bzgl. bAV zu geben,
Eine "reine" private Altervorsorge, also eine nicht staatlich geförderte Rente, wird im Zugewinnausgleich behandelt. Der Zugewinn muss aber separat beantragt werden und wenn der verhandelt werden soll, dann ist man ebenfalls zur Auskunft verpflichtet.
Sirko
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