Trennungsjahr, Teilung der Einkünfte

6. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
tolikschatz
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennungsjahr, Teilung der Einkünfte

Hallo,
folgende Frage habe ich:

ich habe im meinem alten Job Beiträge zur privaten Altersvorsorge bezahlt. Da ich den AG gewechselt habe, lasse ich mir den Rückkaufswert auszahlen.
Muss ich das mit meiner noch Ehefrau teilen?
Muss ich das generell irgendwo angeben?
Kann jemand diese Auszahlung überhaupt rausfinden?

vielen Dank

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36270 Beiträge, 13516x hilfreich)

Erst einmal grundsätzlich: wir regelmäßigen Helfer in diesem Forum sind häufig unterschiedlicher Ansicht, und das ist auch gut so. Aber in einem sind wir uns immer einig: wir leisten keine Beihilfe/Anleitung zum Betrug.

Vor einigen Monaten wart Ihr Euch doch noch so einig und voller Fürsorge für die Demnächst-Ex. Da scheint sich ja was geändert zu haben. So, diese Rente, egal in welcher Form, geht in den Zugewinnausgleich oder aber in die Altersversorgung ein, soweit Anwartschaften während der Ehe erworben wurden. Wenn es geltend gemacht wird, dann sollte man so viel Anstand besitzen, das ordnungsgemäß abzuwickeln.

wirdwerden

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#2
 Von 
tolikschatz
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Erst einmal grundsätzlich: wir regelmäßigen Helfer in diesem Forum sind häufig unterschiedlicher Ansicht, und das ist auch gut so. Aber in einem sind wir uns immer einig: wir leisten keine Beihilfe/Anleitung zum Betrug.

Vor einigen Monaten wart Ihr Euch doch noch so einig und voller Fürsorge für die Demnächst-Ex. Da scheint sich ja was geändert zu haben. So, diese Rente, egal in welcher Form, geht in den Zugewinnausgleich oder aber in die Altersversorgung ein, soweit Anwartschaften während der Ehe erworben wurden. Wenn es geltend gemacht wird, dann sollte man so viel Anstand besitzen, das ordnungsgemäß abzuwickeln.

wirdwerden


Sei mir nicht böse, aber das war nicht die Frage. Du brauchst mich nicht zu belehren, ob ich Anstand besitzen soll, ob wir uns einig waren oder nicht. Vor allem brauchst du auch nicht anfangen mit Unterstellungen, dass ich eine Anleitung zum Betrügen suche.

Einfache Ja/Nein hätte vollkommen gereicht. Moralapostel kann ich selbst spielen...

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#3
 Von 
lyra82
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 23x hilfreich)

Na ja, wenn du fragst:

Zitat (von tolikschatz):
Kann jemand diese Auszahlung überhaupt rausfinden?


könnte man schon auf den Gedanken kommen, dass du etwas verschweigen willst.
:-)



-- Editiert von User am 7. Dezember 2022 08:48

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

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#4
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4068 Beiträge, 653x hilfreich)

Zitat (von tolikschatz):
Muss ich das mit meiner noch Ehefrau teilen?
Wahrscheinlich ja.

Zitat (von tolikschatz):
Muss ich das generell irgendwo angeben?
Ja.

Zitat (von tolikschatz):
Kann jemand diese Auszahlung überhaupt rausfinden?
Ja.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sirko1975
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 20x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
ich habe im meinem alten Job Beiträge zur privaten Altersvorsorge bezahlt.


Wenn es sich hierbei um eine Entgeltumwandlung, also um eine betriebliche Altersvorsorge (bAV), handelt, dann wird dies im Versorgungsausgleich von Amtswegen geteilt. Du musst dem Gericht die ehemaligen Arbeitgeber benennen und diese werden dann aufgefordert, entsprechende Auskünfte bzgl. bAV zu geben,

Eine "reine" private Altervorsorge, also eine nicht staatlich geförderte Rente, wird im Zugewinnausgleich behandelt. Der Zugewinn muss aber separat beantragt werden und wenn der verhandelt werden soll, dann ist man ebenfalls zur Auskunft verpflichtet.

Sirko

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