Trennungsjahr Rentner

28. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
koka
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 26x hilfreich)
Trennungsjahr Rentner

Guten Tag.
Meine Frage ist, ob es bereits im Trennungsjahr bei Rentnern ein finanzieller Ausgleich bezahlt werden muss? Angenommen Rente A beträgt 2000 Euro(Mann) und Rente B 300 Euro.(Frau)
Gerne auch Rückfragen.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40769 Beiträge, 14417x hilfreich)

Die Übertragung von in der Ehe erworbenen Rentenansprüchen findet erst im Rahmen des Scheidungsverfahrens statt. Ob der sozial schwächere Ehepartner familienrechtliche Ansprüche auf Zahlung von Unterhalt hat, das ist eine ganz andere Frage.

wirdwerden

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#2
 Von 
koka
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 26x hilfreich)

Und was passiert dann bis zum Scheidungsverfahren? Muss die Frau dann mit 300,- auskommen?

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40769 Beiträge, 14417x hilfreich)

Ich hatte doch auf den Unterhaltsanspruch hingewiesen.

wirdwerden

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#4
 Von 
koka
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 26x hilfreich)

ok, danke. Nur bin ich da leider auch im Bilde wie sich dieser errechnet.

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8466 Beiträge, 4624x hilfreich)

Zitat (von koka):
Nur bin ich da leider auch im Bilde wie sich dieser errechnet.

Das macht der Anwalt.

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12019 Beiträge, 4431x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Das macht der Anwalt.

Hat man denn überhaupt einen?
Im Alter ist es nun nicht grade selten, dass man sich zwar trennt, aber die Scheidung nicht vollzieht.

Zitat (von koka):
Rente A beträgt 2000 Euro(Mann) und Rente B 300 Euro.(Frau)....
Nur bin ich da leider auch im Bilde wie sich dieser errechnet.


Die Berechnung ist im Grundsatz recht einfach, sofern beide (Ex-)Ehegatten nur Altersrente beziehen und keine sonstigen Einkünfte haben, der Unterhalt beträgt 1/2 des Rentenunterschieds.
Wären in diesem Fall dann 1700€ Rentendifferenz / 2 = 850€ Unterhaltsanspruch
Dadurch würde der Mann allerdings unter den ihm zustehenden Selbstbehalt fallen welcher bei 1.475 EUR liegt.
Es liegt also ein sogenannter Mangelfall vor, wodurch A nur einen Unterhalt in Höhe von 525€ leisten muss.

Diese Grundsatzberechnung kann aber getrost über den Haufen geworfen werden, sofern es noch irgendwelche sonstigen Einkünfte auf irgendeiner Seite gibt.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40769 Beiträge, 14417x hilfreich)

Hier wird vom Trennungsjahr geschrieben. D.h., es wird die Scheidung angepeilt. Und dazu muss wenigstens ein Ehepartner einen Anwalt haben. Und, noch ein Hinweis: je nach Dauer der Ehe und einigem anderen können die Unterhaltszahlungen auch weit über die Trennungszeit von einem Jahr hinaus gehen. Hier muss mal ein Fachmann durchrechnen, was wirtschaftlich gesehen vernünftig ist.

wirdwerden

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