Hallo!
Ich habe eine Frage bezüglich des Trennungsjahres. Folgender Sachverhalt:
Mein Mann und ich sind seit November 2009 getrennt (schon in der ehelichen Wohnung, er ist damals ins Gästezimmer im Keller mit separatem Bad gezogen).
Zum 01.01.2010 bin ich mit unserer Tochter in eine neue Wohnung gezogen. Bisher habe ich uns aber noch nicht umgemeldet, das werde ich morgen tun. Auch ist an unseren Steuerkarten nichts geändert worden. (Wir verdienen beide sehr wenig, da wir studieren und nur nebenbei jobben für den Lebensunterhalt).
Eigentlich ist unser Trennungsjahr ja bereits komplett um und wir sind uns auch beide einig, was alles Finanzielle angeht (gibt also keinerlei Streitigkeiten).
Wenn wir uns um eine Scheidung bemühen, wird dann ein Problem sein, dass wir unsere Steuerkarten nicht umgeschrieben haben? Das mit der Wohnsituation dürfte ja kein Problem sein, da ich gelesen habe, dass ein Trennungsjahr sogar theoretisch in der gleichen Wohnnung sein kann (wie anfänglich auch bei uns).
Danke für Antworten!
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Trennungsjahr - Steuerliche Trennung notwendig?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Das Familiengericht interessiert eure Steuerkarte bzw. -klasse nicht sondern nur das von euch angegebene Trennungsdatum. Finanzamt und Familiengericht tauschen meines Wissens nach auch keine Daten aus.
Ich persönlich würde umgehend zum Finanzamt gehen und die Steuerklassen ändern lassen und bei evtl. Nachfrage angeben, dass in 2010 noch ein Vesöhnungsversuch stattfand.
Gruß
Kleine Hexe
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Ist es demnach so, dass wir uns eigentlich ziemlich schnell scheiden lassen können?
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Hallo,
wenn ihr das Trennungsjahr (Ein kurzzeitiger Versöhnungsversuch ist nicht schädlich. ) bereits abgeschlossen habt und alle Sachverhalte, insbesondere Unterhaltsansprüche deiner Tochter gegenüber dem Vater, Trennungsunterhalt, Nachehelicher Unterhalt, Umgangsrecht.... rechtlich korrekt geklärt habt, dann könnt Ihr eine einvernehmliche Scheidung durchführen. Diese geht meist etwas schneller da die ganzen Nebenverfahren wegfallen.
Daß die gesetzlich vorgeschriebene Trennung stattgefunden hat, lässt sich vor Gericht am einfachsten darlegen und beweisen, wenn jeder der Ehepartner eine eigene Wohnung hat.
Was bedeutet Getrenntleben?
Am besten hat jeder seine eigen Wohnung.
Aber auch in ein und derselben Wohnung ist das Getrenntleben möglich. Erforderlich ist hier die Trennung von „Tisch und Bett". Das bedeutet, daß jeder ein eigenes Bett hat, nicht gleichzeitig am selben Tisch gegessen wird, jeder für sich selbst kocht und jeder seine eigene Wäsche wäscht. Es reichen eure beiden einvernehmlichen Aussagen darüber das dies zutraf.
In Scheidungssachen herrscht Anwaltszwang. D.h. dass derjenige, der die Scheidung beantragen will, hierfür einen Anwalt braucht. Der andere Ehepartner muss nur zustimmen. Das geht auch ohne eigenen Anwalt.
MFG
Ach ja,
Steuerlich könnt Ihr im Trennungsjahr immer noch bleiben wie Ihr wahrt zb. STK3 und 5 oder STK4 und 4. Nach dem Trennungsjahr müsst Ihr zum Einwohnermeldeamt bzw. jetzt Finanzamt und die Steuerklasse auf 1 (ledig) ändern lassen.
Das hat aber keinerlei Auswirkung auf die Scheidung.
MFG
OK, dann ist es also nicht so schlimm, dass wir im Trennungsjahr bei Steuerklasse 3 und 5 geblieben sind?
Wir möchten uns gern scheiden lassen, bevor mein Noch-Ehemann im Sommer eine Arbeitsstelle antritt, da ja die Gerichtskosten sich auch nach dem Einkommen richten, wenn ich das richtig gelesen hatte.
Beim Finanziellen sind wir uns einig, keiner verlangt irgendwas vom anderen. Was wir in der gemeinsamen Zeit angeschafft haben, haben wir bei meinem Auszug aufgeteilt.
Im Moment kann er noch nicht voll für den Kindesunterhalt aufkommen, bei einer vollen Stelle nach dem Studium ändert sich das dann halt.
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Nein das ist nicht schlimm mit der Steuerklasse.
Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert der richtet sich nach dem Einkommen.
Solange du keine Gelder von irgendwelchen Ämtern bekommst könnt Ihr gegenseitig verzichten, also wenn jeder für seinen Unterhalt vollkommen alleine aufkommt. Ist das nicht der Fall und du bekommst (Wohngeld, Unterhaltsvorschuss, Hartz IV) wird sich auf jeden Fall die Unterhaltskasse einschalten und den Bar-Kindesunterhalt bzw den Trennungs und Ehegattenunterhalt berechnen. Und diesen dann von deinen Zuschüssen abziehen.
MFG
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Also, derzeit erhalte ich keine Sozialleistungen, allerdings hatte ich vor, Wohngeld zu beantragen.
Inwiefern ist das ein Problem? Er ist doch mir gegenüber nicht zu Unterhalt verpflichtet? Während der Ehe haben wir beide ca. gleich viel bzw wenig verdient (~400€) und danach richtet sich doch ein solcher Anspruch?
Also, ich meine, wenn ich Wohngeld beantrage, können sie doch nichts abziehen, wenn mir von ihm nix zusteht?
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Das ist korrekt, aber er muss auf jeden Fall "nachweisen" das er nicht Leistungsfähig ist. Wenn er im letzten Jahr nur 400 Euro Monatlich netto als Einnahmen hatte, ist er nich leistungsfähig, das ist klar. Aber es wird berechnet werden. Das kann aber alles von der Unterhaltskasse berechnet werden, kostenlos.
MFG
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OK.
Ja, das kann er ja problemlos nachweisen, denn es ist ja nunmal so. Er bekommt etwas von seinen Eltern und eben diese knapp 400€.
Davon gibt er unserer Tovchter 150€ ab. Wenn er eine feste Stelle hat, dann natürlich den normalen Unterhalt.
Ich werde mich da einfach nochmal erkundigen, in den nächsten Tagen wollen wir einen Anwalt suchen.
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