Trennungsjahr. Wann den Anwalt beauftragen?

3. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
Leo
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 12x hilfreich)
Trennungsjahr. Wann den Anwalt beauftragen?

Hallo,

bei einer einvernehmlichen Scheidung ohne gemeinsame Kinder und ohne jegliche Gegenansprüche wann sollte man einen Anwalt beauftragen, damit die Scheidung schneller abläuft?

Reichen ein paar Wochen vor dem Ende des Trennungsjahres?
Oder lieber ein paar Monate?
Oder noch früher bzw. wann und warum?

Danke im Voraus.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Degenhard
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

ist eigentlich egal, aber spätestens zum Scheidungsantrag muss der Anwalt (oder die Anwälte )her. Die Scheidung kann dann nach Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden. So ein Scheidungsantrag ist ruckzuck aufgesetzt und eingereicht, nur die Bearbeitung dauert bisweilen...

Der Anwalt wird ja, im Normalfall, nicht über die Zeit, sondern nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bezahlt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Man muss zum Zeitpunkt der Scheidung mindestens ein Jahr getrennt leben. Der Anwalt vor Ort kennt die Belastung "seines" Gerichts. Bei uns wird der Scheidungsantrag, der etwa 9 Monate nach Trennung bei Gericht eingereicht wird, akzeptiert und die Scheidung erfolgt dann, wenn alles incl. Versorgungsausgleich geklärt bzw. unproblematisch ist, etwa nach 13-14 Monaten. Auf die Höhe der Anwaltsgebühren hat in so einem Fall der Zeitpunkt der Mandatierung in der Regel keinen Einfluss.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

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