Trennungsjahr?

17. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Rico Schmidt
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennungsjahr?

Guten Tag,

meine Frau ist durch einen Seitensprung schwanger geworden und hat mir gebeichtet, dass das erwartete Kind nicht von mir ist. Sie möchte nun mit dem Kindesvater zusammenleben (wohnt schon seit zwei Monaten dort) und ihn auch heiraten. Der tatsächliche Vater erkennt das Kind an und möchte ebenfalls eine Ehe mit meiner Noch-Ehefrau eingehen. Muss unter diesen Umständen das Trennungsjahr eingehalten werden? Die Geburt des Kindes wird in zwei Monaten erwartet, meine Frau möchte bis dahin bereits geschieden sein. Wir trennen uns einvernehmlich und haben auch alle finanziellen Dinge geregelt.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hi, Rico!

Ist ja nett, von deiner Frau, dass sie dir den Seitensprung gebeichtet hat.
Das kriegen nicht alle hin.

Klasse auch, wenn sie den KV sogleich zu heiraten gewillt ist. So bist du aus der nachehelichen Unterhaltsnummer raus.

Warum haben eigentlich immer nur die anderen Glück :???:

Euer Trennungsjahr kannst du vergessen, denn hier greift der BGB §1565 .
Wenn das mal kein Härtefall ist!?

Also, auf zum Anwalt und Scheidung einreichen.

bis zur Geburt wird´s wohl nicht abgeschlossen sein, denn die Gerichte haben im Moment noch ein paar andere Fälle auf ihren Tischen, als den der Schmidts.;)

Rechne mal mit ca. 6-10 Monaten.

Viel Glück und Erfolg!

-- Editiert von ARTiger am 17.02.2008 21:09:54

-- Editiert von ARTiger am 17.02.2008 21:10:34

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