Trennungsjahr - Wann beginnt die Berechnung?

20. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
chioaachen
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 11x hilfreich)
Trennungsjahr - Wann beginnt die Berechnung?

Hallo liebe Forenmitglieder,

ich weiß nicht, ob die Frage wichtig oder völlig unwichtig ist. Auf jeden Fall ist es kein Fake und kein Joke. Ich bin auch nicht der (lachende) Dritte im Hintergrund sondern gänzlich unbeteiligt.

Zur Sache: Eine Bekannte will sich nach 12 Jahren Ehe scheiden lassen. Bei einem ersten Gespräch mit dem Anwalt meinte dieser, das sei kein Problem, da das Trennungsjahr bereits vorbei sei. Damit spielte er darauf an, dass ihr Ehemann seit 1,5 Jahren im Gefängnis sitzt (insgesamt 5 Jahre wegen Betrugs). Sie hat dem Anwalt nicht widersprochen. Es ist jedoch folgendes:
Sie hat ihren Mann in der JVA regelmäßig besucht. Dort besteht für Eheleute die Möglichkeit, einmal im Monat einen so genanten Langzeitbesuch (LZB) durchzuführen. In diesen 3 Stunden ist man unbeobachtet, es steht ein Sofa im Raum, so dass man in der Lage ist, den ehelichen Rechten und Pflichten nachzukommen. Genau das haben die beiden regelmäßig gemacht, zuletzt im vorigen Monat.

Tja, und das ist das Problem. Wenn er Einwände erhebt, und sie geht davon aus, beginnt dann die Berechnung des Trennungsjahrs erst im August 2008 ? Die LZB-Daten sind natürlich dokumentiert, und auf meinen Vorschlag zu sagen, da sei nichts gelaufen, will sie nicht eingehen. Das könne sie ihm nicht antun.

Weiß jemand, ob solch ein Fall schon einmal von der Rechtsprechung entschieden wurde ? Oder wie man die Sache juristisch sehen muss?
Vielen Dank für die Antworten.

-- Editiert von chioaachen am 20.09.2008 10:20:18

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo chioaachen,

ich bin zwar nur Laie und habe keinerlei Erfahrung mit einer derartigen Situation, aber ich habe noch ein wenig Zeit und schreibe dir mal meine Meinung hierzu auf.

Die Haftstrafe wird bereits seit 1 1/2 Jahren verbüßt und war somit geduldeter Bestandteil der Ehe - auch das vorangegangene Verfahren wurde gemeinsam durchgestanden.
Die Haftstrafe steht nicht im Zusammenhang einer gegenüber dem Partner ausgeübten Straftat.
Es liegt zum Schaden des Partners kein vorsätzlich und arglistig herbeigeführtes Fehlverhalten vor.

Die Ehe wurde insoweit fortgeführt, dass regelmäßige und vermutlich protokollierte Kontakte gepflegt wurden.
Der eheliche Verkehr wurde vollzogen.
Somit kann davon ausgegangen werden, dass dies zum Fortbestand der Ehe geschah.

Die Haftstrafe allein begründet demnach und aus meiner bescheidenen Sicht nicht anzunehmen, dass das Scheitern der Ehe bereits zum Zeitpunkt der Inhaftierung oder kurz danach absehbar war.

Die Gattin sollte ihrem Gatten reinen Wein einschenken und eine einvernehmliche Scheidung anstreben.
Wenn er nicht zustimmt und das kann er noch eine Weile fortführen, wird die Ehe nach spätestens drei Jahren für gescheitert angesehen.

Lieben Gruß





-----------------
"Zu einer Partnerschaft bedarf es zweier Menschen, sich zu trennen reicht einer!"

-- Editiert von ARTiger am 20.09.2008 11:28:25

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#2
 Von 
chioaachen
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 11x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Weiß sonst niemand etwas zu dieser Problematik ?

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#3
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Ich schließe mich ARTiger an. Und ich frage mich, warum es denn sooooo wichtig ist, umgehend geschieden zu werden.

Und wenn sie sich schon so weit von ihm entfernt hat, dass sich sich scheiden lassen will, wieso dann die Langzeitbesuche???

Irgendwas passt da doch nicht. Wenn die Frau den Mann in Sicherheit wiegen wollte, hinsichtlich der ehelichen Beziehung, dann muss sie jetzt auch die Konsequenzen tragen. Scheidung dann eben erst im nächsten bzw. maximal in drei Jahren.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
chioaachen
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 11x hilfreich)

Ich stimme Dir voll zu.

Aber da mische ich mich nicht ein.Habe genug eigene Probleme am Hals. Mir ging es nur darum, die JURISTISCHEN Konsequenzen zu efragen.

chio

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#5
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Die juristischen Konsequenzen dürften eben wirklich sein, dass das Trennungsjahr erst NACH dem LZB beginnt.
Ich könnte keinen Grund ersehen, wieso das anders sein sollte.

Zumal für einen LZB andere Richtlinien gelten als für einen *normalen* Besuch in Strafhaft, dieser gesondert beantragt und beschieden werden muss und nicht mal eben so statt findet.

In den Genuss eines LZB kommt nicht jeder Häftling, sondern Ehepaare bzw. Paare in längeren Partnerschaften.

Also Trennungsjahr abwarten.

-----------------
"gruß azrael


"

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