Fängt Trennungsjahr wieder von vorne an?

14. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
zuckermaus223
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 3x hilfreich)
Fängt Trennungsjahr wieder von vorne an?

Hmm ich weiß nicht so recht wie ich es schreiben soll ....
Also ich befinde mich im Trennungsjahr mit meinen Noch Mann,nun ist aber folgendes passiert: ich bin zurück in meinen Heimat gefahren um wieder dort zu wohnen hatte eine beziehung mit einem anderem mann seit 8 monaten aber ich muss leider gestehen dass ich mit meinen noch Mann ins Bett gegangen bin .
Warum? das kann ich selber nicht so genau sagen vlt. weil ich über den trennungsschmerz von meinem freund hinweg kommen wollte es war ein ausrutscher den ich auch zu tiefst bereue und auch meinem freund gebeichtet habe nun aber meine Frage: Fängt jetzt das Trennungsjahr wieder von Vorne an oder von dem Tag an wo wir uns Getrennt haben also vor 8 Monaten.Den ich habe mich ja wieder dort aufgehalten wo wir geheiratet haben aber ich bin am nächsten tag wieder zu meinem freund zurück gegangen denn ich merkte das meine gefühle ihm gegenüber so stark sind, dass ich nicht von ihm getrennt sein kann...

ich hoffe, mir kann jemand diese frage beantworten denn ich möchte nun nicht das durch den ausrutscher nun alles von vorne los geht und ich wieder 1 jahr durchs trennungsjahr muss

vielen vielen dank

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
zuckermaus223
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 3x hilfreich)

:( na toll ja sicher kann er es beweisen, denn : mein mann war so sauer das ich wieder zurück zu meinem freund am nächsten tag gegangen bin das er meinen stief vater sowie meine mutter und meine geschwister darüber informiert hat das ich mit ihm geschlafen habe also würde es mir nichts bringen, wenn ich sage da wäre nie was gelaufen denn er würde ja dann meine familie zu sich reisen und die würden für ihn sprechen und gegen mich denn er hat den besseren komntakt zu meinen eltern wie ich am besten ich rufe am montag mal meine anwältin an oder?

ich möchte nicht das ich ab mittwoch wieder 1 jahr warten muss ich war so froh das ich 8monate schon hinter mir hatte und nun wegen nem dummen ausrutscher bitte nicht

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
zuckermaus223
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 3x hilfreich)

dies habe ich gefunden im internet :


Das Getrenntleben wird nicht dadurch unterbrochen, dass die Eheleute kurzfristige Versöhnungsversuche unternehmen.


http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/frameset.htm?https://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/Scheidung/scheidung.htm

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Hallo Zuckermaus,

Dein Name kam mir doch bekannt vor, und mir schlich in meinem Kopf sowas rum, das Du seinerzeit, trotz sehr kurzer Ehe, und trotz neuen Freund, mit dem Du zusammenlebst, und Kindes, welches nicht vom Noch mann usw....nun ja, Du weißt schon, ansonsten schau mal hier nach :
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=55312

Nun ja, ich denke, es war ein Versuch von Deiner Seite, um den Unterhalt weiter rauszuziehen.

Wie schlecht ist die Welt doch?

Versuche es einfach mal mit selbst arbeiten gehen, meine liebe.

-- Editiert von merline am 15.07.2006 00:29:58

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

Hi,

das Trennungsjahr ist nicht unterbrochen ;)
Der Blödsinn wurde längst abgeschafft.

Beichten brauchst du auch nichts. Falls Du katholische bist, nützt das bei Ehebruch eh nix.

:)

Fahr mit Deinem Freund in die Heimat zurück und viel Glück auf all euren Wegen :)



Ts, 24 ist sie erst ? Wie lollig..... .





:) :) :) :) :) :) :)



-- Editiert von armesocke am 15.07.2006 09:38:53

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
freeda
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 83x hilfreich)

Mann, was hab ich gelacht, als ich diesen und die anderen Threads durchgelesen hatte. :)
Da ist also ein (in meinen Augen) ziemlich faules Frauchen, daß zuerst den Exmann mit dem neuen LG betrügt, um ein paar Monate später den neuen LG wiederum mit dem Ex zu betrügen. Das eigene Kind ist wiederum von jemand ganz anderem, soweit ich es verstanden habe, und die gute Dame möchte aber gerne zusätzlich Mamarolle spielen und den Umgang zur leiblichen Mutter des Kindes Ihres LG verhindern. Sitzt der etwa diemal wieder neben der Tastatur und liest mit? ;)
Echt, selten so gelacht. :) :)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Tja, traurig nur, das dieses Tatsachen sind, die Zuckermaus in diesem Posting bei dieser Frage hinterm Berg hielt.

Und somit sind eigentlich für ihre Anfangsfrage ganz andere Vorraussetzungen gegeben.

Gut nur, das es Dinge gibt, und Namen, an die man/Frau sich auch Monate später noch erinnern kann.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.576 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen