Trennungsjahr beginnen, Unterhaltberechnung ect.

20. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
tolikschatz
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennungsjahr beginnen, Unterhaltberechnung ect.

Hallo Leute,

ich und meine Frau haben nun nach Jahren "Trennung Bett und Tisch" beschlossen es offiziell zu machen. Durch meine Telefonate mit Rechtsanwälten sind bei mir nun Fragen aufgetaucht, die ich erst beim Anwalt nach Zahlungen beantwortet bekomme, also versuche ich es hier erstmal)

1. Stimmt es, dass wenn meine geringverdeinende Frau sich an den Anwalt wendet und diese Gutscheine vom Amt bekommt, dass sie trotzdem die Gefahr läuft, innerhalb von 4 Jahren nach der Scheidung die Kosten doch noch zu tragen?
2. Für die Berechnung des Unterhalts will der Anwalt knapp 1100 Euro, finde ich persönlich sehr viel. Ja ich weiß, die Sätze. Gibt es eine Möglichkeit der Berechnung, (Jugendamt berechnet nur Kindesunterhalt), was um einiges güstiger ist? Mein Problem ist, dass ich einmal dieses Jahr eine Berechnung brauche, und Anfang des näcshten Jahres eine zweite, da ich versetzt werde und dort ein anderes Gehalt gezahlt wird.
3. Wie ist das mit Nebenjob? Im Internet lese ich nur, dass wenn nach der Scheidung einer Angenommen wird, dass es zur Berechnung nicht genommen wird. Wie ist es im Trennungsjahr.

danke Euch

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

1. Die Frau bekommt keine Gutscheine vom Amt, was immer damit gemeint ist. Wenn das Scheidungsgericht ihr Verfahrenskostenhilfe bewilligt, dann ist das zunächst einmal ein Darlehen, welches sie zurückzahlen muss, falls sie finanziell dazu in der Lage ist.

2. Die Berechnung der Unterhaltsansprüche der Frau sind besonders günstig, wenn man sich in die Problematik einarbeitet und sie selbst durch führt.

3. Über Nebenjob und Anrechenbarkeit kümmert man sich, wenn feststeht, dass überhaupt Unterhalt gezahlt werden muss.

wirdwerden

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Was meinst du mit *Trennungsjahr beginnen*?

Zitat (von tolikschatz):
1. Stimmt es,
Kommt drauf an, was du meinst. Dass deine Frau Geringverdienerin ist, kann dazu führen, dass sie PKH/VKH vom Gericht (nicht vom Amt) bewilligt bekommt. Es kann auch sein, dass sie die Kosten zurückzahlen soll, falls ihre Einkommenssituation sich verbessert. Das stimmt.
Das ist aber keine Gefahr, sondern Gesetz, denn warum sollte der Staat/Gesellschaft/Steuerzahler für immer und ewig solche Kosten übernehmen?
Zitat (von tolikschatz):
2. Für die Berechnung
bemüht man sich selbst einmal. Und dann noch einmal.
Zitat (von tolikschatz):
3. Wie ist das mit Nebenjob?
Gut. Kann man im Auge behalten.

Frage: Bei allem Geiz--- wer reicht nun den Scheidungsantrag ein und wer zahlt diese Kosten?

-- Editiert von User am 20. August 2022 13:44

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
tolikschatz
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):

Das ist aber keine Gefahr, sondern Gesetz, denn warum sollte der Staat/Gesellschaft/Steuerzahler für immer und ewig solche Kosten übernehmen?


Warum bezahlt der/Staat/Gesellschaft/Steuerzahler(also auch ich) das Coronageld an bei mir lebende ukrainische Flüchtling, die erst im März eingereist ist und somit keine Coronaausgaben im Winter hatte, wie die hier lebende Hartz4 Empfänger?
Es ist für sie natürlich eine Gefahr, wenn sie plötzlich eine Rechnung über mehrere Tausend Euro bekommt, womit sie nicht gerechnet hat.

Zitat (von Anami):
bemüht man sich selbst einmal. Und dann noch einmal.

Zitat (von wirdwerden):
2. Die Berechnung der Unterhaltsansprüche der Frau sind besonders günstig, wenn man sich in die Problematik einarbeitet und sie selbst durch führt.


Das sind Sprüche, da kann ich genau so sagen, wenn du nicht im Regen spazieren gehst, wirst du nicht naß.
Es muss doch eine offizielle Berechnung der Ansprüche geben. Ich will nicht zu viel bezahlen, sie will nicht zu wenig bekommen. Ist doch verständlich? Wenn ich die Rechner im Netz bemühe, bleiben mir max. 1200 übrig. Finde ich persönlich zu wenig, ist aber nicht der Gegenstand der Frage. Laut RA, werden da viele Faktoren berechnet. Also ist doch die Frage berechtigt, ob es jemand günstiger macht als ein RA. JA kann Kinder berechnen und macht das kostenlos. Warum soll es keine Stellen geben, die auch Unterhalt für die Frau güstiger berechnet als für einen Tausender?

Zitat (von Anami):
Gut. Kann man im Auge behalten.

Zitat (von wirdwerden):
3. Über Nebenjob und Anrechenbarkeit kümmert man sich, wenn feststeht, dass überhaupt Unterhalt gezahlt werden muss.


Was ist an der Frage so unverständlich und außergewöhnlich? Es ist ja wohl normal, dass jemand, der Unerhalt bezahlt, sich einen Nebenjob besorgt um mehr Geld zu haben. Und wenn es nach der Scheidung nicht angerechnet wird ist doch die Frage berechtigt, ob es im Trennungsjahr zählt oder nicht???

Zitat (von Anami):
Frage: Bei allem Geiz--- wer reicht nun den Scheidungsantrag ein und wer zahlt diese Kosten?


Da sind wir noch am überlegen. Und ja, es ist die Frage des Geldes. Da wir uns im Guten trennen, ist es doch logisch, dass wir versuchen Geld zu sparren. Ich gebe lieber die 1000 Euro für meine Kinder aus als für einen RA, der die Daten 10 minuten lang in ein Programm eingibt und mir dann ein Ausdruck in die Hand drückt.

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#4
 Von 
tolikschatz
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):

Das ist aber keine Gefahr, sondern Gesetz, denn warum sollte der Staat/Gesellschaft/Steuerzahler für immer und ewig solche Kosten übernehmen?


Warum bezahlt der/Staat/Gesellschaft/Steuerzahler(also auch ich) das Coronageld an bei mir lebende ukrainische Flüchtling, die erst im März eingereist ist und somit keine Coronaausgaben im Winter hatte, wie die hier lebende Hartz4 Empfänger?
Es ist für sie natürlich eine Gefahr, wenn sie plötzlich eine Rechnung über mehrere Tausend Euro bekommt, womit sie nicht gerechnet hat.

Zitat (von Anami):
bemüht man sich selbst einmal. Und dann noch einmal.

Zitat (von wirdwerden):
2. Die Berechnung der Unterhaltsansprüche der Frau sind besonders günstig, wenn man sich in die Problematik einarbeitet und sie selbst durch führt.


Das sind Sprüche, da kann ich genau so sagen, wenn du nicht im Regen spazieren gehst, wirst du nicht naß.
Es muss doch eine offizielle Berechnung der Ansprüche geben. Ich will nicht zu viel bezahlen, sie will nicht zu wenig bekommen. Ist doch verständlich? Wenn ich die Rechner im Netz bemühe, bleiben mir max. 1200 übrig. Finde ich persönlich zu wenig, ist aber nicht der Gegenstand der Frage. Laut RA, werden da viele Faktoren berechnet. Also ist doch die Frage berechtigt, ob es jemand günstiger macht als ein RA. JA kann Kinder berechnen und macht das kostenlos. Warum soll es keine Stellen geben, die auch Unterhalt für die Frau güstiger berechnet als für einen Tausender?

Zitat (von Anami):
Gut. Kann man im Auge behalten.

Zitat (von wirdwerden):
3. Über Nebenjob und Anrechenbarkeit kümmert man sich, wenn feststeht, dass überhaupt Unterhalt gezahlt werden muss.


Was ist an der Frage so unverständlich und außergewöhnlich? Es ist ja wohl normal, dass jemand, der Unerhalt bezahlt, sich einen Nebenjob besorgt um mehr Geld zu haben. Und wenn es nach der Scheidung nicht angerechnet wird ist doch die Frage berechtigt, ob es im Trennungsjahr zählt oder nicht???

Zitat (von Anami):
Frage: Bei allem Geiz--- wer reicht nun den Scheidungsantrag ein und wer zahlt diese Kosten?


Da sind wir noch am überlegen. Und ja, es ist die Frage des Geldes. Da wir uns im Guten trennen, ist es doch logisch, dass wir versuchen Geld zu sparren. Ich gebe lieber die 1000 Euro für meine Kinder aus als für einen RA, der die Daten 10 minuten lang in ein Programm eingibt und mir dann ein Ausdruck in die Hand drückt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von tolikschatz):
Warum bezahlt der/Staat
Bleib bitte bei deinem Thema.
Zitat (von tolikschatz):
Es ist für sie natürlich eine Gefahr, wenn sie plötzlich eine Rechnung über mehrere Tausend Euro bekommt, womit sie nicht gerechnet hat.
Nein. Sie kann sich genau durchlesen, was PKH/VKH bedeutet oder sich von ihrem Anwalt erklären lassen. Dann schrumpft die Gefahr, weil sie damit rechnen kann, wenn das eintritt, was die Rechnung auslöst.
Zitat (von tolikschatz):
Das sind Sprüche,
Zigtausende können das selbst. Wer das nicht schafft, braucht kostbare Experten.
Zitat (von tolikschatz):
Es muss doch eine offizielle Berechnung der Ansprüche geben.
Etwa eine Unterhaltsberechnungs-Behörde?
Zitat (von tolikschatz):
Also ist doch die Frage berechtigt, ob es jemand günstiger macht als ein RA.
Ja. Du. Oder ein bekannter Steuerberater?
Welcher Unterhalt soll denn berechnet werden?
-Trennungsunterhalt?
-Betreuungsunterhalt?
-nachehelicher Unterhalt?
-Unterhalt für x Kinder?

Wir haben das schon mal diskutiert:
https://www.123recht.de/Forum-__f599297.html
In #15 kam plötzlich heraus, dass du nur jemandem bei der Steuererklärung hilfst. :augenroll:
Und jetzt kannst du keine UH-Berechnung für dich selbst machen? Die dann ein Anwalt/das Gericht *abnickt*?
Zitat (von tolikschatz):
ist doch die Frage berechtigt, ob es im Trennungsjahr zählt oder nicht???
Ja, zählt.

Im Guten könnt ihr auslosen, wer den Scheidungsantrag einreicht--- und die Kosten dafür könnt ihr euch im Guten teilen.
Ist das Trennungsdatum schon im Guten vereinbart?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von tolikschatz):
Es muss doch eine offizielle Berechnung der Ansprüche geben.
Zitat (von tolikschatz):
JA kann Kinder berechnen und macht das kostenlos. Warum soll es keine Stellen geben, die auch Unterhalt für die Frau güstiger berechnet als für einen Tausender?
Herzlich willkommen im Familienrecht! Offiziell ist alles, was zwischen euch vereinbart ist. Das geht niemanden etwas an. Das Jugendamt ist da hinsichtlich des Kindesunterhaltes eine absolute Ausnahme im gesamten Zivilrecht, weil Kinder besonderen Schutz bedürfen.

Es ist so wie überall im Zivilrecht (Arbeit, Miete, Handel, ...). Entweder ihr werdet euch selbst und kostenlos (!) einig oder ihr schaltet Rechtsanwälte und ggf. ein Gericht ein, welche selbstverständlich zu bezahlen sind. Es gibt nur diese beiden Optionen.

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