Guten Tag liebe Forumsmitglieder.
Ich hätte da mal eine Frage
Ist es zwingend erforderlich das der Anwald der scheidungswilligen Partei dem Partner mitteilt das eine Scheidung beabsichtigt ist?
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Trennungsjahr -muss Anwalt mitteilen dass eine Scheidung beabsichtigt ist?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Nun, das wird er spätestens bei Zustellung des Scheidungsantrages merken. Es ist aber vielleicht zur Durchsetzung von Trennungsunterhalt und anderer Regelungen durchaus sinnvoll, dies dem demnächstigen Ex mitzuteilen.
wirdwerden
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Ja ,aber wie sonst,könnte dann ein Trennungsjahr ,bzw nachgewiesen werden das der noch Partner von der Absicht der Gegenseite wußte?
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Man trennt sich, indem man es tut. Also auszieht, gemeinsames Konto auflöst, u.s.w.
wirdwerden
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Trennungsjahr heisst ja sich bewusst werden, dass man sich trennen will. Es stellt sich doch die Frage? Wie lebt ihr das Trennungsjahr. Zusammen in einer Wohnung, getrennt von Tisch und Bett wie das rechtlich so schön heisst, oder seit ihr schon getrennt, so dass hier schon Ansprüche gerichtlich durchgesetzt werden müssten. Denke man kann durchaus dem Partner selber erklären, pass auf ich trenne mich von dir, das Trennungsjahr verbringen wir noch zusammen, sofern sowas möglich ist. So kann man sich die Kosten der Anwälte für die X Schreiben ersparen, die dann im gleichen Briefkasten landen.
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Trennung und Zeit zusammen verbringen, das schliesst sich doch aus. Wenn ein Betroffener die Trennung vollzieht, dann merkt das der andere doch. Keine gemeinsame Versorgung/Verköstigung, keine gemeinsames Wäschewaschen, u.s.w. Das Schreiben eines Anwaltes läutet da gar nichts ein. Man muss es eben einfach selbst tun!
wirdwerden
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Ja,so sollte es laufen,nur wenn der andere dann behauptet also,so war das nicht,ich bin hier vollkommen überrascht,was sagt dann das Geicht?
Ist in diesem speziellen Fall nicht so einfach.
Der eine Partner will eine Trennung ,der andere nicht.
Außerdem besteht dür den scheidungsunwilligen Partner
ein dingliches Wohnrecht im Haus des Scheidungswilligen.
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man trennt sich, indem man es tut. Und das ist zunächst mal ganz einfach. Und das nicht gemeinsame Wirtschaften, das kann man doch nachweisen. Ach ja, man kann sich auch in einer gemeinsamen Wohnung trennen. Also, wo ist das Problem?
wirdwerden
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Hallo,
es gibt eben keinen festgelegten Rechtsvorgang der Trennung mit öffentlicher Bekanntmachung und dergleichen.
Kein gemeinsames Wirtschaften und keinerlei sonstigen "ehelichen Kontakte" sind im allgemeinen doch beweisbar, durch Belege, Zeugen etc. Wenn sich dann der Scheidungsunwillige querstellt, ist ein Jahr der Trennung in der Regel nicht ausreichend, das funktioniert nur im Einvernehmen.
Gruß
Andreas
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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
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