Hi,
Ich habe eine Frage bzgl. des Trennungsjahres. Meine Frau und ich sind seit März dieses Jahr getrennt und seit dem läuft ja auch das Trennungsjahr. Wir waren im letzten Jahr schon einmal getrennt von Mai bis Dezember, haben es aber noch einmal probiert. Im März dieses Jahr (also drei Monate später) hat sich meine Frau jedoch entgültig getrennt. Meine Frage nun...
Kann man die vorherige Trennung im Vorjahr an das laufende Trennungsjahr mit anrechnen oder muß es ab März diesen Jahres laufen. Wir waren ja zwischenzeitlich nur 3 Monate wieder zusammen.
Ich möchte dieses Kapitel so schnell wie möglich abhaken und das würde mir helfen.
Vielen Dank im voraus für evtl. Hilfe
Liebe Grüße
Trennungsjahr nach versuch wieder von vorne?
24. Juli 2025
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Frage vom 24. Juli 2025 | 08:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennungsjahr nach versuch wieder von vorne?
#1
Antwort vom 24. Juli 2025 | 09:17
Von
Status: Unbeschreiblich (42372 Beiträge, 14725x hilfreich)
Grundsätzlich ist ein Versöhnungsversuch nicht geeignet, die Trennungsphase abzubrechen. Hier war der Versuch allerdings relativ lang. Da kommt es dann natürlich auf die genauen Umstände an. Aber, rechne doch mal. Ihr seid jetzt schon wieder einige Monate getrennt. In ca. 4 Monaten könntest Du doch ohnehin den Antrag auf Ehescheidung einreichen. Denn man muss zum Zeitpunkt der Scheidung, nicht zum Zeitpunkt der Trennung ein Jahr getrennt leben. Und das Scheidungsverfahren dauert doch ohnehin etliche Monate.
Wie steht denn Deine Noch-Ehefrau zu der ganzen Sache?
wirdwerden
#2
Antwort vom 24. Juli 2025 | 20:25
Von
Status: Student (2049 Beiträge, 285x hilfreich)
Zitat :Meine Frage nun...
Kann man die vorherige Trennung im Vorjahr an das laufende Trennungsjahr mit anrechnen oder muß es ab März diesen Jahres laufen.
Wenn man sich einig ist, steht dem nichts im Weg.
Und jetzt?
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