Trennungsjahr notwendig?

17. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
Arsene Bile
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennungsjahr notwendig?

Hallo Leute,
ich lebe seit 4 Jahre getrennt von meiner noch Frau , jetzt wollen wir uns scheiden , meine Frage ist wird die Trennungsjahr noch notwendig sein.
PS: wir haben keinerlei Streit und wollen sogar ein gemeinsamer Anwalt für beide.
Dankeschön

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37555 Beiträge, 13800x hilfreich)

Es gibt keinen Anwalt für beide. Der Anwalt kann nur für einen den Antrag auf Ehescheidung stellen, das sollte sich Dir erschließen. Allerdings benötigt nur eine Partei einen Anwalt, nämlich die Partei, die den Antrag bei Gericht stellt. Wenn wirklich nichts, aber gar nichts zu regeln ist, dann kann eine Partei auf einen eigenen Anwalt verzichten. Ich weise diesbezüglich auf den Versorgungsausgleich hin.

Nein, ein Trennungsjahr muss es nicht mehr geben, Ihr lebt ja schon ewig getrennt. Die Scheidung kann sofort rechtshängig gemacht werden. Wie schnell das Gericht dann terminiert, das ist eine ganz andere Frage.

Aus Gründen der Rechtssicherheit würde ich dem Partner, der eben keinen Anwalt mandatiert, empfehlen, eine einmalige umfassende Beratung bei einem eigenen Anwalt in Anspruch zu nehmen. Kostet nicht die Welt und man weiß, was auf einem zukommt.

Noch ein Hinweis: wenn nur ein Anwalt mandatiert ist, dann ist ein Rechtsmittelverzicht im Scheidungstermin nicht möglich.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46699 Beiträge, 16554x hilfreich)

Zitat (von Arsene Bile):
ist wird die Trennungsjahr noch notwendig sein.


Die Frage verstehe ich nicht.

Ihr lebt doch schon seit 4 Jahren getrennt und damit habt Ihr das Trennungsjahr bereits hinter Euch.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30481 Beiträge, 5446x hilfreich)

Zitat (von Arsene Bile):
jetzt wollen wir uns scheiden ,
Ihr wollt euch scheiden lassen. Das macht das Gericht, ein Richter/Richterin.
Dann musst du oder deine Frau den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen.
Diesen Antrag wird ein Anwalt formulieren, die Kosten dafür könnt ihr beide euch teilen.
Dem Anwalt kann man sagen, dass ihr seit 4 Jahren getrennt lebt. Das Trennungsjahr ist dann kein Thema mehr.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 259.861 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.287 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen