Trennungsjahr schwanger-Nachname Kind?

24. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Degi
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennungsjahr schwanger-Nachname Kind?

Eine Frau trägt den Namen ihres Ehemannes, von dem sie getrennt lebt.
Welchen Namen bekommt das Kind? Automatisch den Nachnamen der Mutter? Das Kind wird nach der Scheidung geboren werden.
Wie schnell nach der Scheidung kann man seinen Namen wieder in den Mädchenamen ändern lassen?
Die Frau will verhindern, dass das Kind einen Nachnamen bekommt, mit dem es nichts zu tun hat...
Den dieser stammt ja von einem Mann der nicht der Vater ist und die Mutter wird auch wieder ihren Mädchennamen annehmen...

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
flowiepowie74
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 9x hilfreich)

Also - hier rede ich mal aus Erfahrung *lach*.
Das Kind bekommt im Trennungsfall auf jeden Fall den Namen der Mutter. Also wenn die Scheidung durch ist und die Mutter den Mädchennamen bereits wieder angenommen hat, bekommt auch das Kind den Mädchennamen der Mutter. Wenn die Mutter allerdings den Mädchennamen noch nicht angenommen hat, vielleicht, weil die Scheidung noch nicht durch ist, bekommt auch das Kind den noch Ehelichen Namen. ABER, wenn die Mutter den Mädchennamen annimmt und der nachgewiesene Vater des Kindes einverstanden ist, kann auch das Kind im Nachhinein den Mädchennamen der Mutter annehmen. Ist eine reine Formsache bei der Stadtverwaltung. Ich habe z.B. damals im Scheidungsurteil eintragen lassen, dass ich mit sofortiger Wirkung der Scheidung auch meinen Mädchennamen wieder angenommen habe. Sobald man das Scheidungsurteil in Händen hält geht man zur Stadtverwaltung und lässt das ganze umschreiben. Dauert ca. 1 Stunde.
Wenn also das Kind in der noch-Ehe geboren wird, sind viele Behördengänge angesagt (schriftliche Feststellung des Kindsvaters, der ja nicht der Ehemann ist, Zustimmungserklärung des Nochehemanns und des Kindsvaters und der Mutter, dass das Kind den Namen der Mutter annimmt in der Stadtverwaltung, beantragen einer neuen Geburtsurkunde/Abstammungurkunde, umschreiben des Familienbuchs der Stadtverwaltung, und und und...)
nach der Scheidung und Namensänderung ist das alles überhaupt kein Problem mehr. Die Geburtsurkunde wird sofort auf den Mädchennamen der Mutter ausgestellt.

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Ist es nicht so, dass Kinder die innerhalb der 9 Monate nach der Scheidung geboren werden noch als ehelich gelten und automatisch der geschiedene Mann der Vater wird und dies nur durch Anfechtung seinerseits verhindert werden kann?

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#3
 Von 
van der Vaart
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Spreche ich mal aus eigener Erfahrung und habe eine Frage dazu: Ist der Noch-Ehemann der KV oder der neue Lebensgefaehrte??? Das hab ich nicht ganz verstanden, vielleicht auch ueberlesen.

Gehen wir davon aus, dass es der neue Lebensgefaehrte ist, dann muss auf der Verwaltung "nur" eine qualifizierte Vaterschaftsanerkennung durchgefuehrt werden. Hier muss der tatsaechliche KV an eides statt die Vaterschaft anerkennen. Der Noch-Ehemann muss im Gegenzug die Vaterschaft des tatsaechlichen KV anerkennen. Schon ist die Sache durch und das Kind - dann unehelich - traegt den Nachnamen der Mutter.

Gruessle

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#4
 Von 
Degi
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Und der Nachname der Mutter ist ja dummerweise noch der Ehename vom Ex, da die Schreidung noch nicht durch ist. Mal hoffen dass das klappt bis zum Geburtstermin

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