Trennungsjahr und Versorgungsausgleich

25. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
go637299-69
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennungsjahr und Versorgungsausgleich

Hoffentlich kann uns hier jemand helfen ... ich versuche, es kurz zu halten. Hier die wichtigen Fakten:

- Mein Stiefvater ist krebskrank und hat Pflegegrad 1. Er hat kein Einkommen, nicht mal Arbeitslosengeld.
- Meine Mutter ist zu 100% schwerbehindert, hat Pflegegrad 2 und ist schwer krank. Sie bekommt Erwerbsunfähigkeitsrente.
- Mein Bruder ist schwerstmehrfachbehindert, hat Pflegegrad 5 und ist komplett hilflos.
- Ich bin die eingetragene Pflegeperson meiner Mutter und meines Bruders.
- Wir leben alle im gleichen Haus.
- Meine Mutter und mein Stiefvater sind seit über 10 Jahren verheiratet.

Meine Mutter will sich scheiden lassen, befürchtet aber, dass ein Versorgungsausgleich stattfindet, bzw. sie die Hälfte ihrer Rente als Unterhalt an meinen Stiefvater zahlen muss und ihn noch ein weiteres Jahr ertragen muss.

Mein Stiefvater hat in seinem Leben nie wirklich gearbeitet (hat nicht mal die 5 Jahre für den Rentenanspruch voll), war allerdings 2 Jahre die eingetragene Pflegeperson meiner Mutter (daher die Befürchtung des Versorgungsausgleichs).
Außerdem betreibt er seit vier Jahren Psychoterror der feinsten Sorte. Er beleidigt uns, schreit uns an, bedroht uns und hat mich sogar tätlich angegriffen. Meine Mutter auch, aber das ist viele Jahre her. Beide Vorfälle wurden der Polizei nicht gemeldet.
Er hat Morbus Hodgkin (Lymphdrüsen-Krebs), seit 4 Jahren offene Beine und noch ein paar andere Erkrankungen.
Er bringt NICHTS in die Ehe, beantragt nicht mal Arbeitslosengeld.

Wisst ihr, ob er trotzdem noch das Recht hat, ein Jahr in der ehelichen Wohnung zu leben? (Sie schlafen in getrennten Betten und der Raum, in dem sie schlafen, ist durch eine Schrankwand getrennt, falls das relevant ist).
Und wäre meine Mutter ihm gegenüber unterhaltspflichtig, wegen der zwei Jahre Pflege, die er auf dem Papier geleistet hat?

Es ist für uns nahezu unmöglich, einen Anwalt aufzusuchen. Er belauscht jedes Telefongespräch, sobald meine Mutter etwas an ihrem Laptop tippt, fragt er, was sie macht, etc. Wenn er rauskriegt, dass sie sich scheiden lassen will, würde er uns vermutlich töten.
Wenn er das nicht tut, aber noch ein Jahr hier leben darf, würden wir dieses Jahr in Todesangst verbringen - und ich in Angst davor, dass er meinem Bruder etwas antut oder kompromitierende Fotos stellt und der Polizei übergibt. Z.B den Windeleimer in seinem Zimmer umwerfen, die Medikamente durcheinanderbringen, etc. damit man uns meinen Bruder wegnimmt.

Ich habe mich schon an den weißen Ring und ähnliche Vereine gewandt, die sagen aber alle, dass wir einen Anwalt fragen sollen und sie uns nicht helfen können.

Vielleicht habt ihr einen Rat ...

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37644 Beiträge, 6287x hilfreich)

Zitat (von go637299-69):
die sagen aber alle, dass wir einen Anwalt fragen sollen
Ich schließe mich diesem Rat an. Da kann vermutlich nur ein versierter Fachanwalt helfen. Man kann mit diesem/bei diesem alles Notwendige besprechen und ihm nötige Unterlagen zur Verfügung stellen. Nach Mandatierung gehen die Dinge ihren Gang. Verfügt man nicht über finanzielle Mittel, kann man zunächst Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen, dann uU VKH für das weitere Verfahren.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
go637299-69
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Verfügt man nicht über finanzielle Mittel, kann man zunächst Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen, dann uU VKH für das weitere Verfahren.


Und schon würde mein Stiefvater mitbekommen, was wir vorhaben. Er kontrolliert die Anrufe, die Post und er hat sich sogar schonmal an meinem Rechner vergangen, um sich meine Therapieunterlagen anzusehen.
Wie sollen wir einen Anwalt einschalten und rechtliche Schritte einleiten, wenn wir Angst haben müssen, dass er uns umbringt?

Und die Polizei hilft in solchen Fällen auch nicht, weil er ja ein Recht hat, in diesem Haus zu sein ._.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41055 Beiträge, 14467x hilfreich)

Beratungshilfe bekommt man auf Antrag beim Amtsgericht, und zwar sofort ausgehändigt. Das Formular kann man im www finden, da sieht man auch, was alles erfordert ist und damit marschiert man zum Amtsgericht, und kommt - sofern die Voraussetzungen da sind - mit dem Bewilligungsschein aus dem Büro des Rechtspflegers raus. So einfach ist das. Wenn man denn ein Fall für Beratungshilfe ist. Ansonsten bezahlt man den Anwalt aus dem eigenen Einkommen, man kann ein Postfach einrichten für Post, also auch kein Problem. Und - bei der Berechnung vom Versorgungsausgleich ist doch nur die Zeit er Ehe von Bedeutung, und da die Mutter schon länger verrentet ist, dürfte das, was zu übertragen ist, wahrscheinlich sehr überschaubar.

Aber, man muss wirklich wollen, nicht nur jammern und ein wenig Lebenstüchtigkeit sollte da auch sein. Auch ein Anwalt kann keine Zauberfee organisieren, die von jetzt auf gleich den ungeliebten Ehemann/Stiefvater aus dem Haus zaubert. Wem gehört denn das Haus bzw. hat den Mietvertrag unterzeichnet?

wirdwerden

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#4
 Von 
go637299-69
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Aber, man muss wirklich wollen, nicht nur jammern und ein wenig Lebenstüchtigkeit sollte da auch sein.


Wow, so wird hier mit Opfern häuslicher Gewalt umgegangen, die eine berechtigte Angst um den komplett holflosen Sohn/Bruder haben?
Wir sind durchaus "lebenstüchtig", die ganze Sache ist nur ziemlich kompliziert, meine Mutter schwer krank, ich seit über 15 Jahren klinisch depressiv und obendrein hatten wir bisher fast nur schlechte Erfahrungen mit Ämtern jeder Art.

Das Haus ist zur Miete, meine Mutter hat den Mietvertrag unterzeichnet, mein Stiefvater steht nicht drin und meine Mutter hat diese Rente schon bekommen, bevor sie ihn geheiratet hat. Sie ist dennoch relativ gering, weil sie 62 geboren wurde und deshalb weniger Rente bekommt als die, die vorher geboren wurden.

Dennoch hat mein Stiefvater doch ein Recht in der "ehelichen" Wohnung zu verbleiben, soweit ich weiß.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41055 Beiträge, 14467x hilfreich)

Ja, im Streitfall muss die Zuweisung der ehelichen Wohnung zur alleinigen Nutzung durch ein Gericht entschieden werden. Anders geht es in einem Rechtsstaat nun mal nicht. Allerdings kann man bei einem aktuellen Angriff die Polizei zu Hilfe rufen, die kann einen Platzverweis für ein paar Tage aussprechen. Nur, das löst keines der Grundprobleme. Den Weg hatte ich aufgezeigt. Mein Gott, der Stiefvater hält Euch doch nicht in Kerkerhaft. Und der Anwalt wird ihn auch anschreiben, ebenso das Gericht, anders geht es doch gar nicht. Wie soll sonst was bitte sehr passieren?

Wenn man durchweg schlechte Erfahrungen mit Ämtern hat, dann kann das vielleicht auch an der falschen Erwartungshaltung liegen? Denn auch die haben keine Zauberfeen im Einsatz. Fakt ist, dass eigene Aktivitäten durch nichts und niemand ersetzt werden können, das muss erst einmal ankommen. Und wenn man dazu bereit ist, dann wird einem auch geholfen.

Nun zu Deinem Vorwurf mir gegenüber: glaub mir mal, nach zwei angebrochenen Rippen weiß ich sehr genau, was häusliche Gewalt ist und wie man dieser einen Riegel vorschiebt, Nur, Eure Haltung hilft nicht weiter, das sollte doch wenigstens bei Dir angekommen sein. Und da bin ich für klare deutliche Worte. Anders geht es doch in so Fällen nicht. Der Weg ist aufgezeichnet, oder anders ausgedrückt, wir können zwar die Steigbügel halten, aber aufsteigen und reiten müsst Ihr alleine, das können wir nicht für Euch erledigen.

Noch eine Korrektur: die Mutter bekommt nicht eine geringe Rente, weil sie Jahrgang 1962 ist, sie bekommt die geringe Rente, weil sie wenige Jahre und da dann wahrscheinlich auch gering eingezahlt hat. Sie ist nicht schlechter gestellt als die Älteren, die auch nur wenige Jahre eingezahlt haben.

Vielleicht kann Euch als Einstieg auch "Frauen helfen Frauen" oder eine andere Organisation vor Ort helfen. Zumindest halten die Listen von Anwälten bereit, die im Familienrecht erfahren sind.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37644 Beiträge, 6287x hilfreich)

Zitat (von go637299-69):
Dennoch hat mein Stiefvater doch ein Recht in der "ehelichen" Wohnung zu verbleiben, soweit ich weiß.
Aber nur so lange, bis er durch befugte Stellen der Wohnung verwiesen wird. Dann endet sein Recht.

Es wird hier nicht schlecht mit Opfern umgegangen, es wird hier versucht, zu erklären, wer was tun könnte/sollte.

Ich rate weiterhin: 1. Angst überwinden. 2. Beratungshilfe beantragen 3. Anwalt suchen, dann diesen arbeiten lassen.

Zitat (von go637299-69):
Und die Polizei hilft in solchen Fällen auch nicht, weil er ja ein Recht hat, in diesem Haus zu sein ._.
Falsch. Häusliche Gewalt lässt auch die Polizei nicht unbegrenzt und dauerhaft zu. Auch die Polizei kann dafür sorgen, dass solche Personen zumindest vorübergehend *entfernt* werden.
Ob es Ehepartner, Mieter, Untermieter oder einfach nur Psychopathen sind...

Auch Ärzte können eine zeitweise Unterbringung in einer entspr. Einrichtung forcieren, wenn ein psychisch Erkrankter derartige Attacken auf seine Angehörigen fährt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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