Trennungsjahr - uneheliches Kind

18. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Optimistin
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 4x hilfreich)
Trennungsjahr - uneheliches Kind

Hallo,
mein Freund lebt seit gut 10Monaten getrennt. Jetzt erwartet sein Noch-Frau ein zweites Kind von nem anderen.
Ich habe gehört, dass es einen Trick geben soll, wie man die Tatsache umgehen kann, dass er zunächst einmal als Vater des Kindes angesehen wird, sofern dieses vor der Scheidung zur Welt kommt.
Vielleicht hat der ein oder andere von euch ja einen guten Tipp. Auch was die Unterhaltszahlungen für Madame angeht, da sie ja jetzt ihr Studium wieder auf Eis legen muss.

Danke schon mal.
Grüße
Optimistin

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Also die einfachste Lösung ist.....alle gehen zum JA.......Dein Freund erkennt die Vaterschaft ab......und der wahre Vater erkennt die Vaterschaft an......und das war es auch schon.

Und kostet nicht mal etwas.

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#2
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Übrigens ist der Vater des Kindes dann bereits ab 6 Wochen vor der Geburt auch ihr zum Unterhalt verpflichtet, das dürfte den TU/EU des Noch-Ehemannes reduzieren.

-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Optimistin
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke schon mal ihr beiden - ein wenig bin ich schlauer.

@Merline: Wenn keine Kommunikation zwischen den Expartner möglich ist - wird dieser Weg wohl kaum möglich sein. Sie missbraucht ja das gemeinsame Kind (5Jahre) um dem Vater Dinge ausrichten zu lassen. Telefon ist immer auf Lautsprecher.
Vater: Sag der Mami doch grad mal, dass ich noch mal mit ihr reden möchte.
Kind: Die Mama will nicht mit dir reden und auch keine Emails.
Noch Fragen?

@Kuschelbaer: Den Ansatz finde ich beglückend. Sollten wir auf alle Fälle mit unserem Anwalt klären.

Liebe Grüße
Optimistin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Hallo Optimistin,

jedoch ist der Vater auch erst der Mutter unterhaltspflichtig, wenn er seine Vaterschaft anerkannt hat, bzw. Dein Freund die Vaterschaft aberkannt.

Ich würde es, wenn kein ordentliches reden möglich ist, mal so versuchen.

Das Jugendamt bitten, die Mutter anzuschreiben, und auf den Schritt Anerkennung, Aberkennung hinzuweisen.

Kann auch Vorteile haben.....Denk Dir mal, der Mutter passiert bei der Entbindung etwas, ist Dein Freund Sorgeberechtigt/pflichtig ;-)

Ich meine, vielleicht kann man Mutter mit dem Gedanken packen .....

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