Hallo.
Vielleicht hatte jemand über solche Situationen was gehört:
ich lebe von meiner Frau seit Februar 2008 getrennt. Bin fulltime berufstätig und verdiene ca. 2,2 Tausend Euro Netto (Steuerklasse 1).
Wir haben ein eheliches Kind (11 Jahre). Ich zahle sowohl den TU als auch KU in voller Höhe, denn meine Frau nie gearbeitet hat und bleibe ca. auf dem Selbstbehalt.
An meinen Anwalt hatte ich vor ein Paar Wochen die Unterlagen für den Sheidungsantrag geschickt. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wird diese Woche noch gestellt und anschliessend der Scheidungsantrag.
Vor einer Woche erfuhr ich, dass meine Frau von ihrem Boyfriend schwanger ist (5-6 Wochen Schwangerschaft). Ihr Freund arbeitet nicht und hat das m.W. auch nicht vor. Er bezieht das ALG2 und wird immer wieder vom Jobcenter zu 1Euro-Jobs verdonnert.
Die haben keinen gemeinsamen Haushalt und ziehen das nicht in Erwägung. Er wird laut meiner Frau seine Vaterschaft nicht anerkennen.
Was passiert mit den ganzen Unterhaltszahlungen an sie meinerseits, wenn die Ehe geschieden ist? Mit dem KU ist mir klar, den zahle ich logischerweise weiter. Es geht um den nachehelichen Unterhalt.
Mein Anwalt hatte mir vor Paar Monaten gesagt, ich dürfte von meiner Frau nach der Scheidung
verlangen, dass sie sich um einen Job kümmert und dann den nachehelien Unterhalt kürzen bzw. komplett einstellen.
Aber jetzt, wo sie schwanger ist und das Kind trotz allem kriegen will, wird sie sich noch einige Jahre nicht um einen Job kümmern müssen, wenn ich das richtig interpretiere.
Das hiesse, ich sollte den Gürtel noch einige Jahre fester ziehen und auf dem SB bleiben :-(. Das macht mich sehr traurig, denn die Geschichte, wo ich schon langsam das Licht am Ende des Tunnels sah, wird sich noch jahrelang ziehen :-(
Die Situation ist m.E. nicht einmalig (leider).
Könnte mir jemand was sagen, wie man(n) endlich daraus kann und das neue Leben angefangen werden kann?
Ich danke Euch schon im Voraus für jeden Hinweis.
-- Editiert am 12.06.2009 09:18
Trennungsjahr zu Ende. Frau schwanger.
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Hey,
bei uns war der Fall ähnlich...da galt aber noch das alte Unterhaltsgesetz....
Also normalerweise bist du raus aus der Nummer. Deine Noch-Ehefrau muß sich wegen BU an den Vater des Babys wenden. Denn wegen euerm gemeinsamen Kind muß sie a nicht mehr zu hause bleiben.Wenn er die Vaterschaft nicht anerkennt bleibt ihr wohl nichts anderes übrig als zum JA zu gehen...wegen anerkennung und ggf. unterhalsvorschuß usw.
LG
Ist das zu erwartende Kind definitiv nicht von Dir? (Ich meine, sowas kommt ja auch bei getrennt Lebenden vor). Geh, wenn es nicht von Dir ist, auf Nr. Sicher und beantrage ein Vaterschaftsgutachten. 2 Jahre hast du Zeit, gerechnet von dem Augenblick an, daß Du wußtest, daß sie schwanger ist. Sie muß dem zustimmen!
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@ It´s me
It´s me >> Noch-Ehefrau muß sich wegen BU an den Vater des Babys wenden
hier habe ich mein Begriffligkeitsproblem. Wenn ich was falsch interpretiere, korrigiere mich bitte.
Z.Z. zahle ich also den Trennungsunterhalt an meine Frau. Das sind ca. 630 Eu./Monat. Wenn wir geschieden sind, wird diese Zahlung fortgesetzt, aber unter dem Begriff "Ehegattenunterhalt". Im Grunde, das ist m.W. von der Summe her erstmal das Gleiche. Ich wäre aber berechtigt, wie ich schon schrieb, meine zu dem Zeitpunkt ex-Frau quasi abmahnen und von ihr die Bemühungen zu verlangen, einen Job zu finden. M.W. in der alten Gesetzgebung war das nicht der Fall und man(n) haftete für die erste Ehe so gut wie lebenslänglich (unter dem Motto: "Chef-Arzt-Gattin ist immer Chef-Arzt-Gattin" :-( ). In der neuen Gesetztgebung sind Eigenverantwortlichkeiten hervorgehoben und man(n) kommt irgendwann aus dieser Sklaverei raus... Das ist aber, wenn die Ex arbeitsfähig ist und in dem arbeitsfähigen Alter ist. In meinem Fall wäre das gerade der Fall gewesen: sie ist 36 Jahre alt, arbeitsfähig und hat sogar eine IHK-zertifizierte Ausbildung.
Wenn sie aber ein Kind zur Welt bringt, kann man sie einige Jahre nicht mehr auffordern, einen Job zu suchen. Ich habe z.B. hier http://www.scheidung-online.de/aentfaellt.html nachgelesen und fand gar nix, was zur meiner oben geschriebenen Situation passen würde :-(.
Der Betreungsunterhalt wiederum würde sich, soweit ich das verstehe, auf die Betreueng des gemeinsamen Kindes beziehen. Das war bei uns sowieso anders gelöst, als wir noch zusammen waren: das Kind ging seit es 3 war erst in den Kindergarten, dann zum Hort (beides fulltime). Nun ist das Kind 11 und geht auf's Gimnasium. Selbstverständlich -- kein Hort o.Ä.
Und nun die Frage: sind etwa "Betreungsunterhalt" und "Ehegattenunterhalt" 2 Begriffe für dieselbe Zahlung? Soweit ich das verstehe, eigentlich nicht. Selbstverständlich werde ich für das Kind, das nicht von mir gezeugt wurde, keinen Unterhalt zahlen müssen. Das wäre Absurd hoch drei (das ganze System ist ohnehin absurd, aber so was wäre absolut seltsam).
Mir geht es eigentlich um den Unterhalt, der heute noch Trennungsunterhalt heisst und nach der Scheidung Ehegattenunterhalt heissen soll.
It´s me >>> ihr wohl nichts anderes übrig als zum JA zu gehen...wegen >>anerkennung und ggf. unterhalsvorschuß usw
da hätte sie keine Probleme beim Amt um Hilfe zu bitten. (ob für der Vaterschaftsannerkennung etc., weiss ich nicht, aber für den Lebensunterhalt auf jeden Fall.)
Ob der Typ, übrigens, seine Vaterschaft anerkennt oder nicht.., ändert an der finanziellen Seite des Ganzen gar nix: wie gesagt -- er arbeitet nicht und wird das auch nie machen. Er versteht sich als Künstler und malt Bilder, die er weder verkaufen noch ausstellen kann...)
Was aber das Geld für sie für das Leben/Wohnen (Brot/Butter/Wurst/Seife/etc.) angeht, sie würde sich problemlos an's Amt wenden. Wird das Amt sie unterstützen und nicht auf mich verweisen? Ich habe aber auch kein Bock sie zu unterhalten! Ich kann doch nicht mein ganzes Leben lang auf dem SB bleiben!! Sie stört doch keiner in 3-4 Jahren noch ein Mal schwanger zu werden, von einem anderen "Künstler"!!! Sie kommt so nie in Genuss, irgendwas zu arbeiten und selber Geld zu verdienen! Und ich dementsprechend kann nie sie auffordern die Arbeit zu suchen!
LG
foreigner
-- Editiert am 12.06.2009 13:35
>> Ist das zu erwartende Kind definitiv nicht von Dir?
Ja, das ist so. Das mag bei getrennt Lebenden manchmal vorkommen. In meinem Fall ist das aber definitiv nicht von mir. Wenn man(n) sich mit der Frau ab und zu kurz auf der z.B. Haltestelle sieht, kann auch keine Rede davon sein.
>> Geh, wenn es nicht von Dir ist, auf Nr. Sicher und beantrage ein Vaterschaftsgutachten
Brauche ich das wirklich? Schliesslich besteht seitens meiner NOCH-Frau auch kein Anspruch auf irgendwelche Leistungen/Zahlungen meinerseits für's Baby. Sie würde das sogar offiziell bestätigen.
Der Vaterschaftstest ist m.W. eine sehr kostenaufwendige Aktion. Bei dem ganzen Schlamassel stehen mir sowieso ziemlich begrenzte Finanzmittel zur Verfügung :-(( . Das Ende des Ganzen ist ja auch nicht in Sicht :-(( . Der genetische Test käme für mich infrage, wenn ich das Recht kriegen könnte, meiner NOCH-Frau und insbesondere ihrem Freund zu sagen: "Hey, Leute. Lebt euer Leben verantwortungsbeswust weiter. Für mein Kind, das ich sehr lieb hab, trage ich alle Verantwortligkeiten der Welt. Aber warum soll ich wegen euch auf mein Leben verzichten?!"
Und den Typen, den Vater des kindes, kann man anscheinend nicht verpflichten für seine Freundin und für das gezeugte Kind überhaupt was zu machen. Der ist wie ein Phantom: kein Job, kein Geld, keine Verantwortung... :-(((
LG
foreigner
-- Editiert am 12.06.2009 14:26
Hallo, also Unterhaltskosten sind Kosten die Eheleute für den notwendigen Unterhalt von Kindern haben.
Wenn man sich trennt (egal ob eheänliche Gemeinschaft oder nur One-Night-Stand oder ehe 1,2,3.....) muss Unterhaltskosten bezahlt werden.
Wenn ich heute von einem One-Night-Stand schwanger werde müsste er Alimente fürs Kind und 3 Jahre lang Unterhaltskosten an mich zahlen (sofern er kann).
In Deinem Fall gibt es keine Unterhaltskosten, du zahlst für Deine Tochter nach Tabelle und Verdienst und alles was dann noch über 900 SB über bleibt musst Du an Deine (noch)Frau zahlen. Das wird nach der Scheidung auch so sein. Nur dann heißt es nachehelicher Unterhalte (Ehegattenunterhalt).
Für das neue Kind musst Du definitiv nicht zahlen, wenn du dir sicher bist, das das Kind nicht von Dir ist, dann brauchst auch keinen Test, wenn Sie Ansprüche stellt, muss Sie den Test einfordern aber dann auch zahlen. Und ein ganz normaler Vaterschaftstest, den man überall machen kann zählt vor Gericht nicht.
Dann kommen noch mal Kosten auf dich zu.
Ist meinem Freund genau so gegangen (one-Night-Stand).
Du kannst Deinen Ehegattenunterhalt nur verringern, wenn Sie von anderen Stellen Geld bezieht, sprich Alimente vom neuen Vater, oder wenn Sie in einer neuen eheähnlichen Gemeinschaft lebt.
Darum sagt Sie auch, dass sie den Vater nicht angeben wird. Wenn Sie Vorschuß beim JA beantragt, bekommt Sie sowieso nur 150 € und nicht alles.
Am Besten ist, du hast das schriftlich, per SMS oder Brief oder Anrufbeantworter, dass Sie den Vater verleugnen wird obwohl sie weiß von wem, damit betrügt sie die Ämter und das kommt gar nicht gut.
Oder du zeigst an, dass du weißt wer der Vater ist, damit er zahlt und nicht das Amt.
Aber bis auf weiteres wirst Du zahlen müssen. Ich verstehe jeden Mann, der einen Haß auf seine Ex-Frau schiebt. Mann buckelt, baut vielleicht noch, tut und macht und wenn die Trennung kommt, der große Knall, wieder zahlen und bis auf ein paar Euro alles hergeben müssen und sie bekommt die Kinder und das Haus.
Ich bin eine Frau und mir gehts genauso wie Dir, Haus weg, Kinder weg, alles weg und muß zahlen und er fordert und fordert immer mehr. Verdient allerdings rund 4000 netto mit Lohn, Mieteinnahmen, Aliment usw.
Ich verdiene 1300,- davn 500 Alimente, Wohnung usw. Alles ziemlich ungerecht und das einzige was man will ist seine Ruhe und wieder auf die Füße kommen und etwas mehr als nur 900 Euro.
Halt dich ran, setzt dich durch, häng ihn ran als Vater, wenn er "poppt" muß er auch zahlen. Lass Dir nichts gefallen und wehr dich, SIE schenkt dir auch nichts und wird immer wieder mehr fordern. Wie Du schon sagst, willst du ewig zahlen?
LG hamstergirl9
@foreigner
Also zu den Begrifflichkeiten. Ehegattenunterhalt in Form des Betreuungsunterhalt kann geschuldet werden, wenn gemeinsame Kinder betreut werden. Ehegattenunterhalt kann aber auch aus sonstigen Gründen geschuldet werden, z.B. Alter, Krankheit, lange Ehedauer usw.
Ich gehe mal davon aus, dass die Scheidung vor der Geburt des Kindes erfolgen wird, sonst musst du unbedingt sofort ein gerichtliches Ehelichkeitsanfechtungsverfahren einleiten. Fall die Ehe vor der Geburt gescheiden wird, brauchst du natürlich nichts zu veranlassen.
Deine EX hat grundsätzlich zukünftig sowohl gegen dich wie auch gegen den Vater ihres neuen Kindes einen Unterhaltsanspruch. Dass von ihm nichts zu holen ist, macht die Sache (juristisch) etwas einfacher...
Es bleibt dann also nur noch du übrig. Bei der Frage , ob du zukünftig UH zahlen musst, bleibt das neue Kind außer betracht, daher die Sache wird fiktiv so beurteilt, als wenn dieses Kind nicht vorhanden wäre. Bei einem Kind von 11 Jahren kann, in Abhängigkeit von den Betreuungsmöglichkeiten, durchaus ein Anspruch wegen Kindesbetreuung bestehen, denkbar sind auch Mischformen wie z.B, eine fiktiv unterstellte Halbtagstätigkeit.
Sofern ein Betreuungsunterhaltsanspruch nicht besteht, kann auch ganz normaler Ehegattenunterhalt nach 1609 Nr. 2 oder 3 BGB in betracht kommen. Dabei speilen dann Gründe wie Ehedauer oder wie ihr gelebt habt (war sie immer nur Hausfrau?) eine Rolle. Allerdings sind solche Ansprüche nach dem neuen Unterhaltsrecht fast immer zeitlich zu befristen oder/und in der Höhe zu beschränken. Eine Unterhaltspflicht bis zum Tod gibts im Regelfall nicht mehr.
Grüße, Borion
Also wie geschrieben wir hatten einen ähnlichen Fall...allerdings waren die beiden schon getrennt und mein Mann zahlte die ganze zeit KU und BU. Vor vier Jahren bekam seine Ex ein Kind von einem One-Nigth-Stand. Klar wurden beide Väter zum BU rangezogen,da der Vater des zweiten Kindes aber auch nicht gearbeitet hat blieb der großteil auf meiem Mann sitzen. Vor einem Jahr(nach erscheinung des neuen UR) hatten wir eine neuberechung....Nun ist es so,das mein Mann nicht mehr für seine Ex zahlen muß da die Tochter ´12 ist.....Die Ex ist 36 hatte vorher auch die Hausfrauen"rolle" und auch nach der scheidung nur geringfügig wenn überhaupt gearbeiet....im Urteil hieß es nun das sie für sich selbst verantwortlich sei und für den fall das sie nicht arbeiten können auf grund der kleineren Tochter BU-Ansprüche gegen den Vater des Zweiten Kindes gelten machen müßte...
Das ist doch hier ein sehr ähnlicher fall oder nicht???
Auf Grund der Tochter des Verfassers muß die Frau nicht mehr zuhause bleiben....also muß sie sich an den Vater des zu erwartenden Kindes wenden...wenn der nicht zahlen kann,eben ans Amt...und die werden ihr dann spätestens in drei jahren klarmachen das sie sich selbst versorgen muß...oder nicht????????
@It´s me
Also was die Qualität der Entscheidungen der Amtsrichter betrifft, so zeigt meine Erfahrung, dass diese zu über 75% in der nächsten Instanz aufgehoben werden. Also nur weil einer der oft selbstherrlichen Amtsrichter in einem Fall so und so entschieden hat, sollte man nicht auf die Idee kommen, dass dies der Rechtslage entspricht oder andere Gerichte ebenso entscheiden würden!
Bei diesem Sachverhalt ist die Sache aber ja doch eindeutig, Ich hatte ja geschrieben, dass der Sachverhalt fiktiv so gestellt wird, als wenn das andere bzw. neue Kind nicht existiert. Nichts anderes hat der Richter in diesem Fall gemacht. Ob ggf. Unterhaltsansprüche gegen andere UHPfl. geltend gemacht werden können, spielt dabei keine Rolle. Dass der Richter die "Frau" darauf hingewiesen hat, dass sie UH-Ansprüche gegen den Vater des neuen Kindes hat, war sozusagen reine Nettigkeit, durfte juristisch jedoch bei seiner Urteilsfindung keine Rolle spielen.
Grüße, Borion
Zunächst einmal bist Du von Gesetzes wegen der Vater des Kindes, das Deine Frau jetzt erwartet. Du musst also zwingend die Vaterschaft anfechten, wenn Du nicht Gefahr laufen willst, auch für dieses Kind noch Unterhalt zahlen zu müssen.
Das gilt übrigens auch dann, wenn das Kind innerhalb von 300 Tagen nach der Scheidung geboren wird (§ 1593 BGB
). Die Antwort von @borion ist insofern falsch.
--- editiert vom Admin
@ It´s me
Ja, der Fall sieht sehr ähnlich aus. Mit einer vernachlasbaren Ausnahme: meine Tochter ist erst im nächsten Frühling 12. Der von Dir beschriebene Ablauf wäre für mich im Prinzip mehr als akzeptabel. Da wüsste ich, ab wann ich mit dem Geld, das z.Z. als TU und dan später als Ehegatten-Unterhalt gezahlt wird, rechnen kann.
An dem Ganzen störte mich sehr die absolute Plannlosigkeit. Ich kann ja gewise Zeit zähneknirschend auf so gut wie alles verzichten (tue ich doch :-) ) ), aber ihc möchte ja wissen, wann ich endlich mal aus diesem Loch rauskomme.
Über die 12-jahre-Grenze hat mir mal auch meine künftige Ex nach einer Beratung erzählt, nach dem Motto: sie würde sowieso nicht lange auf meinem Hals hängen, sondern bis April 2010. (Mein Anwalt, dessen Kompetenz ich nicht bezweifeln kann, hat mir darüber aber nichts gesagt.., seltsam).
Die NOCH-Frau hat mir das aber vor der Geschichte mit der Schwangerschaft erzählt.
Ich war der Annahme, weil sie durch das Baby gehindert ist, einen Job aufzunehmen, verschiebt sich die "Erlösung" noch um weitere mind. 3 Jahre.
@hamstergirl9
ich schiebe übrigens keinen Hass auf meine künftige Ex. Sie tut mir sogar leid. Sie fordert von mir auch nichts, was ihr nicht zustehen würde (der TU fände ich persönlich absurd, aber der steht ihr zu und dafür kann man nix).
Deine Geschichte ist, so wie die geschildert ist, ein absoluter Kracher: Kinder weg, Haus weg.... Ich hätte an so eine Geschichte nicht geglaubt, wenn ich dieses Forum nicht gelesen hätte....
@hh
Nichts für ungut, aber der entsprechende BGB Paragraf wurde bereits im letzten Jahrtausend geändert.
Eine gesetzliche Vaterschaftsfiktion nach Rechtskraft der Scheidung gibt es gem. § 1593 BGB
nur noch bei Tod des ehemaligen Ehegattes....
Grüße, Borion
@ Borion
>> sonst musst du unbedingt sofort ein gerichtliches Ehelichkeitsanfechtungsverfahren
>> einleiten
Ich gehe auch davon aus, dass die Ehe bis zur Geburt des Kindes geschieden ist.
Was meinst Du unter dem Begriff "Ehelichkeitsanfechtungsverfahren"? Sorry, dass ich nachfrage, aber beim googlen komme ich bei den juristischen Begriffen komplett durcheinander (geschweige davon, dass Deutsch nicht meine Muttersprache ist :-) )
>> Sofern ein Betreuungsunterhaltsanspruch nicht besteht, kann auch ganz normaler Ehegattenunterhalt
Anders gesagt, wenn das Kind älter als 12 Jahre ist? Oder spielen irgendwelche anderen Faktoren eine Rolle? (Wir sprechen jetzt, selbstverständlich, über den BU, und nicht über den KU nach düsseld.Tabelle, oder?)
Wie wird der Ehegattenúnterhalt errechnet? Die Errechung des TU kann ich nun sogar besser als Einmaleins :-) .... Diese 4/7, die mehr als eine Hälfte sind.. :-(
Gibt es auch Abweichungen von einer Formel (gibt es überhaupt eine Formel?). Du schreibst:
"Dabei speilen dann Gründe wie Ehedauer oder...". Heisst das, es gibt keine einheitliche Formel, nach der dieser Ehegattenúnterhalt errechnet werden kann? Ist das eine Gleichung mit Variablen wie "wir gelebt haben", etc.? Wird der Ehegattenúnterhalt vom Richter quasi willkürlich errechnet?
--- editiert vom Admin
@ einzige!-kleine-koenigin
Du fragtest, ob meine künftige Ex eine Ausbildung hat. Ja, sie hatte vor ca. 4 Jahren ein IHK-Zertifikat bekommen als Mediengestalterin.
Ob sie gearbeitet hat? Nein, das hat sie nicht. Nicht vor der Geburt unserer Tochter, nicht vor und nicht nach dem Zertifikat.
Sie hat ein Paar Monaten gejobbt. So ca. vor 2 Jahren... Аls Aushilfe in einem grossen Laden.. Das war's aber, was die Arbeit angeht..
Wieso fragst Du? Spielt das etwa eine Rolle?
Was absolut sicher gesagt werden kann: sie ist in einem Alter, in dem man arbeiten kann und arbeitsfähig ist sie auch (zumind. jetzt, wo sie 5 Wo. schwanger ist)
@ Dromedar
>>> Bevor Gerichte eine Mutter eines 11-jährigen Kindes mit Säugling zum Sozialamt schicken
Zum Amt muss sie sowieso. Mit dem neuen Kind kommen auf sie neue finanzielle Probleme zu: Anschaffung der Babysachen, Bett, Kinderwagen, etc.
Das kann sie nicht von dem Geld kaufen, das sie von mir kriegt. Und die Erhöhung des Unterhaltes meinerseits an meine Frau wegen dem nichehelichen Kind wäre nun wirklich ein Grund zu sagen: das Recht und die Gerechtigkeit haben nichts miteinander zu tun :-(
So wie das aber aussieht, wäre aber sogar das möglich :-(. Übrigens, ich bin nicht komplett auf dem SB, mich könnte man noch um 50-60 Euro "bestrafen" :-)
Aber auch diese 50 Euro werden ihren neuen Bedarf nicht abdecken.
Wir wohnen in Hannover. Ist das wirklich vom Gericht zum Gericht so unterschiedlich?
-- Editiert am 12.06.2009 21:44
@ foreigner
Es gibt verschiedene Möglichkeiten wie man der juristische Vater eines Kindes werden kann. Wird ein Kind in der Ehe geboren, ist der Mann mit der Geburt automatisch Vater geworden, selbst wenn sich die Ehepartner einig sein sollten, dass der biologische Vater ein anderer ist. Dann ist das von mir angesprochene gerichtliche Ehelichkeitsanfechtungsverfahren erforderlich. Wenn sich übrigens alle drei, also auch der biologische Vater, einig sind, gibts es auch noch einen einfacheren Weg, aber das liegt ja hier nicht vor.
Ja, wir reden selbstverständlich über BU und nicht über KU.
Die Berechnung des Trennungs- und Geschiedenenunterhaltes erfolgt grundsätzlich immer nach der gleichen "Formel", für die Beurteilung ob aber ein Anspruch besteht, sind solche Fragen wichtig. Also wenn z.B. die Ehedauer lang, also länger als 15 Jahre war, besteht im Regelfall ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt wegen langer Ehe, auch wenn ein Ehegattenunterhaltsanspruch wegen Betreuung eines Kindes nicht mehr bestehen sollte.
Was den BU betrifft, gibt es folgende Altersgrenzen. Bis 2 Jahre ist dieser immer zu zahlen, sofern die Mutter nicht arbeitet. Von 3-14 hängt die Verpflichtung von den Betreuungsmöglichkeiten des Kindes und kindbezogenen Merkmalen (z.B. erhöhter Betreuungsaufwand da schwer erziehbar) ab. Ab 15 Jahren besteht im Regelfall kein Anspruch mehr auf BU.
Grüße, Borion
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
@ Dromedar
Du Schreibst:
>> wenn der richtige Vater seine Vaterschaft binnen einen Jahres nach rechtskräftiger Ehescheidung anerkannt hat.
Und wenn nicht? Werde ich in einem Jahr nach der Geburt des Kindes nachträglich zum Vater des Baby erklärt? (Die Frage kling blöd, aber ich wundere mich mittelerweile über gar nichts mehr :-(( ).
Ob der Typ seine Vaterschaft erkennt oder nicht, weiss keiner. Im Zweifellsfall würde er sogar einfach die Bundesrepublik verlasen und in's Ausland gehen.
Das Problem ist, das das Ganze auf dem Kopf meiner Ex landet, bei der meine Tochter lebt. Die Kleine geht auf's Gimnasium. Sie hat die letzte Phase unserer Trennung gut und weise überstanden (diese war, wie fast bei jeder Trennung nicht immer ruhig :-( )
Nun würde sie schon wieder damit konfrontiert, dass die Mutter ihr nicht die ganze Zeit schenken kann etc. D.h. wären auch die Schulnoten gefährdet.. :-(
Ich glaube nicht, dass meine Ex ihr neues Leben vernünftig organisieren kann :-(.
-- Editiert am 13.06.2009 12:58
quote:
Ab 15 Jahren besteht im Regelfall kein Anspruch mehr auf BU
Anders ausgedrückt: bei der Konstellation, die von mir beschrieben wurde, würde der BU gleich Ehegattenunterhalt sein (ohne Berücksichtigung der Schwangerschaft der Frau erst einmal)?
Hiesse das, dass meine Ex (36 Jahre alt, 9 Jahre dauernde Ehe, mit dem 11-jährigen Kind), wenn sie nicht schwanger wäre, bereits nach der Ehescheidung so gut wie keinen Anspruch auf irgendwelche Leistungen meinerseits hätte? Und ab dem 15n Lebensjahr des Kindes wären die evtl. Ansprüche auf Ehegattenunterhalt sowieso automatisch von der Bühne?
Irgendwie ist mir die Definition des Ehegattenunterhaltes doch nicht 100% klar. Wenn das mit dem Kind zusammenhängt, gebe es absolute Altersgrenzen (sei es das 12te Lebensjahr des Kindes oder das 15te).
Wenn es aber darum geht, dass die Frau durch die Ehe und den Haushalt gehindert worden wäre, sich beruflich zu orientieren (das glaubt m.E. auch der Gesetzgeber nicht wirklich), hiesse das, dass das Kind meinetwegen schon selber heiraten würde, und die Mutter immer noch von dem Ex-Ehemann den Unterhalt kriegen würde.
Wäre also der Ehegattenunterhalt in meinem Falle dem BU gleich zu setzen?
Werden die bekannten Formel gleich in jedem Fall genutzt oder haben die Richter irgendwelchen Spielraum? Welchen?
@foreigner
Ja, die Richter haben im Unterhaltsrecht nicht nur irgendwelchen sondern gigantischen Spielraum. Dazu kommt, dass das neue Unterhaltsrecht so schwammig formuliert ist, dass es wirklich reine Auslegungssache ist und wird auch noch Jahre dauern bis es so viele BGB Rechtsprechung zum neuen Unterhaltsrecht gibt, dass man zumindestens einige Anhaltspunkte hat. Also wenn du von irgendwelchen Urteilen ließt (außer BGH) oder hier Meinungen vertreten werde, auch von mir , so muss das nicht der Weisheit letzter Schluss sein.
Es gibt die verschiedensten Gründe, warum Ehegattenunterhalt geschuldet wird. Einer davon ist wegen der Betreuung eines gemeinsamen Kindes (Abk. BU). Wenn dieser entfällt (im Regelfall spätestens mit dem 15. Lebensjahr des Kindes), kann aber durchaus noch aufgrund anderer Gründe Ehegattenunterhalt geschuldet werden. Entweder weil dieser Grund bereits jetzt vorliegen (z.B. berufliche Nachteile) oder neu entstanden ist (z.B. Krankheit).
Grüße, Borion
--- editiert vom Admin
quote:
bis dahin sollte das Feststellungsverfahren abgeschlossen sein
D.h., spätestens ein Jahr nach der Geburt des Kindes sollte die Vaterschaft festgesstellt worden sein.
Die Voraussetzungen dafür wären, dass die KM zumindest den Namen des KV nennt, oder? Kann er von wem auch immer verpflichtet werden, einen Test zu machen, wenn er seine Vaterschaft abstreitet?
Was ist, wenn die KM aus welchen Gründen auch immer (die Frauen verhalten sich nicht immer logisch) den Namen nicht nennen wird? Nach dem Motto: "Ich weiss es nicht so genau". Heutzutage sind die gesellschaftlichen Sitten ja freizügig.
quote:
die KM und das JA aus rechtlichen Gründen an der Geltendmachung gehindert sind.
Das hiesse?
Was hindert das JA mich als Sündenbock rauszusuchen (übrigens, meine künftige Ex bestätigte mir, dass sie mir in keinem Fall das Kind einreden wird. Ich glaube ihr das auch. Aber die Behörden sind manchmal absolut seltsam. Selbstverständlich, die Vaterschaft lässt sich genetisch feststellen, aber der ganze Aufwand etc.... Das wäre auch nicht das Ziel..)
Salopp gesagt, wenn der KV für immer und ewig ALG2-Empfänger bleibt oder im Ausland verschwindet, wird er absolut keine (finanzielle) Verantwortung tragen müssen?!!
quote:
musst du die Vater anfechten
Wieso? Mit meiner Noch-Frau habe ich schon seit fast 2 Jahren nichts mehr zu tun. Den Typen hat sie sich selber ausgesucht und sie darf letztendlich ihr eigenes Leben führen, wie sie will. Wieso muss ich mich schon wieder anstrengen (Nerven, Zeit, Geld, etc.) um irgendeinen komischen Typen aufzuspüren? Ist das wirklich meine Aufgabe?
Der ist mir nun wirklich absolut egal, der Typ.
-- Editiert am 13.06.2009 16:45
--- editiert vom Admin
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