Trennungskrieg. Was darf ich alles machen ?

20. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Markus1988
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 1x hilfreich)
Trennungskrieg. Was darf ich alles machen ?

Hi,

hoffe ich bin hier richtig. Es geht um folgendes :
Vor ca. 2 Jahren ist meine damalige Freundin zu mir gezogen. Sie hat ein Kind von 10 Jahren das ADS hat ( deswegen in Behandlung, aber dem Kind geht es eigentlich total gut ).

Da meine Wohnung schon komplett eingerichtet war, hat sie lediglich ein paar Sachen mit gebracht ( Kinderzimmer, Fernseher, und Kleinigkeiten wie Kommode ). Zudem hat sie ihre damalige Waschmaschine mit gebracht, da ich zu der Zeit keine besaß.
Den Rest hat sie in ihrer Wohnung gelassen und dem Nachmieter verkauft.

Nach knapp über 1nem Jahr ging ihre Waschmaschine kaputt und ich habe von meinem Geld eine neue gekauft ( 700 Euro, Rechnung auf mich ). Sie hat mir aber, als Zeichen des guten Willens, 100 Euro dazugegeben ( auf mein Konto überwiesen ).

Vor 1nem Monat haben wir uns getrennt. Es ging einfach nicht mehr. Nun zeigt die Frau ihr wahres Gesicht und lässt uns Streiten uns alles eskalieren.

Ich habe vor aus der Wohnung auszuziehen und mir was neues zu suchen und ihr die Wohnung zu überlassen. Jedoch ist ihr die Wohnung zu teuer und sie wird sie nicht alleine bezahlen können. Und nun komme ich ins Spiel. Als ich ihr nun sagte das ich in 3 Monaten eine neue Wohnung habe und dann umziehen werde, ist sie bald explodiert. Sie meinte nur : Du weisst das du ohne mich nicht aus dem Mietvertrag kommst, da wir beide drin stehen und ich lasse dich nicht raus, weil ich mir die Wohnung nicht leisten kann. Du wirst warten müssen bis ich eine Wohnung gefunden habe.

So, das ich davon wenig begeistert bin, ist klar. Doppelte Miete kann ich einfach nicht bezahlen.

Habe ihr dann natürlich angedroht das ich im Notfall die Zustimmung einklagen werde und nach meinem Auszug in die neue Wohnung ALLE meine Möbel ( also auch Küche, Kühlschrank, Waschmaschine, etc. ) mitnehmen werde.

Sie meinte dazu nur : Ich bin eine Mutter mit Kind, das pflegebedürftig ist, du kannst mir GAR nichts aus der Wohnung mitnehmen. Schon gar nicht die Waschmaschine die ja auch mir gehört. Da kann ich dich verklagen.

So, jetzt meine Frage : Wenn ich jetzt wirklich hergehe, und die Situation eskalieren lasse, und nach meinem Auszug wirklich alle meine Möbel mitnehme, also auch die Küche, Waschmaschine, etc ( was ja nachweislich alles mir gehört ), kann sie mich dann WIRKLICH verklagen ?

Oder sind ihre Worte nur leere Drohungen ? Wie ist das bei einer Mutter mit ADS Kind

Wer kennt sich aus ?

Gruß

Markus

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32210 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Markus1988):
Ich bin eine Mutter mit Kind, das pflegebedürftig ist,
Ein ADS-Kind ist nicht ausschlaggebend. Welche besondere Pflege erhält denn dieses Kind? Ich kenne 2-wöchentliche Sitzungen bei einem Therapeuten...

Dass ihr beide im Mietvertrag steht, ist aber ein wichtiges Argument.
Du kannst den Vermieter bitten, dich aus dem Vertrag zu entlassen. Manche Vermieter machen das, andere nicht.
Versuch macht kluch.

Vorschlag:
Über den *eigenen* Hausrat sollte man eine Liste fertigen--- meins---deins--- unsers.
Dann möglichst eine Einigung darüber finden, wer was mitnimmt, wer wem was auszahlt, usw. Das ist oft schwierig, geht manchmal bis zur letzten Rolle Klopapier.
Waschmaschine: Die gehört wohl euch beiden. Ihr habt sie gemeinsam angeschafft. Man kann großzügig sein und ihr die WaMa lassen. Man kann sie zum Zeitwert aufrechnen. Mann kann sie mitnehmen und eine für 299,- reinstellen. Wäscht ja auch.
Sie kann sofort mit der Wohnungssuche beginnen. Hat sie Arbeit und Einkommen?

-ICH- würde mit dem Vermieter beginnen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Markus1988
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 1x hilfreich)

Der momentan aktuelle Stand ist wie folgt :

Der Vermieter besteht auf einer Kündigung von beiden Parteien, da beide auch im Mietvertrag stehen. Mich lässt er nicht aus dem Mietvertrag.
-Also bleibt mir hier am Ende nichts anderes übrig als auf Zustimmung zu klagen

Zitat (von Anami):
Hat sie Arbeit und Einkommen


Ja, aber nur wenige Stunden in der Woche damit sie sich um ihr Kind kümmern kann. Gehalt liegt bei knapp 900 Netto ( plus halt die anderen Sachen wie Kindergeld ).

Da die Miete 700 Euro beträgt, wird sie diese nicht alleine bezahlen können und möchte deshalb das ich weiterhin die Hälfte mit bezahle. Mehr Stunden möchte sie aber nicht arbeiten.

Zitat (von Anami):
Waschmaschine: Die gehört wohl euch beiden


Hab mir gedacht bei Auszug ihr die 100 Euro zurück zu überweisen und die Maschine mit zu nehmen.

Was ist aber jetzt mit den anderen Möbeln die mir gehören ? Wie gesagt würde ich es drauf anlegen und alles eskalieren lassen, sollte sie nicht bereit sein mich aus dem Mietvertrag zu lassen.

Dann hätte sie eine fast leere Wohnung ohne Küche, Kühlschrank, Waschmaschine, Internet, usw.

Könnte Sie dagegen was machen ?

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14008x hilfreich)

Ihr wart nicht verheiratet. Also jeder kann im Fall der Trennung mitnehmen, was ihm gehört. Von der Gabel über die Tasse bis hin zum Fernseher. Ein viel größeres Problem sehe ich in der Auflösung des Mietverhältnisses. Da würde ich sofort auf Zustimmung klagen, denn das kann ansonsten sehr teuer werden. Lass es durch einen Anwalt machen, damit da nicht unnötige Formfehler passieren.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Markus1988
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 1x hilfreich)

Okay. Das wollte ich wissen. Nicht das sie mich da am Ende wegen irgendwas belangen kann ( unmenschlichkeit oder was weiß ich )

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32210 Beiträge, 5658x hilfreich)

Aber worin besteht die *Pflegebedürftigkeit* des Kindes?
Dass ein ADS-Kind evtl. mehr Zeit in Anspruch nimmt, mag sein. Aber Pflegebedürftigkeit stellt man schon mal gar nicht allein fest. Und wenn du ausgezogen bist, wird sie sich zwangsläufig um mehr Einkommen bemühen müssen... Oder geht zum JC wegen Hartz 4.

Zitat (von Markus1988):
Also bleibt mir hier am Ende nichts anderes übrig als auf Zustimmung zu klagen
Am Anfang! Also jetzt.
Zitat (von Markus1988):
Hab mir gedacht bei Auszug ihr die 100 Euro zurück zu überweisen und die Maschine mit zu nehmen.
Auch möglich.
Zitat (von Markus1988):
mit den anderen Möbeln die mir gehören ?
Wenn ihr euch nicht einigen könnt, gehört dir deins. Und ihr und dem Kind ihrs. Du kannst deins natürlich mitnehmen.
Zitat (von Markus1988):
Könnte Sie dagegen was machen ?
Wenn sie nachdenkt, könnte sie sich einigen mit dir.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Markus1988
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Pflegebedürftigkeit besteht eigentlich nur darin mit ihm jede Woche 1mal zum Therapeuten zu fahren und ihm öfters mal bei den Hausaufgaben zu helfen ( was aber eigentlich nicht nötig ist, da das Kind ein 1er Schüler ist ).

Sie nutzt ihr Kind wohl dafür mir mehr Geld aus den Rippen zu pressen und eine Notlage vorzutäuschen

Zitat (von Anami):
Wenn ihr euch nicht einigen könnt, gehört dir deins. Und ihr und dem Kind ihrs. Du kannst deins natürlich mitnehmen.


Da bin ich mal auf ihr Gesicht gespannt wenn Sie eines Tages heim kommt, und alle meine Sachen sind weg.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Nur das:

Zitat (von Markus1988):
Als ich ihr nun sagte das ich in 3 Monaten eine neue Wohnung habe und dann umziehen werde, ist sie bald explodiert. Sie meinte nur : Du weisst das du ohne mich nicht aus dem Mietvertrag kommst, da wir beide drin stehen und ich lasse dich nicht raus, weil ich mir die Wohnung nicht leisten kann. Du wirst warten müssen bis ich eine Wohnung gefunden habe.

So, das ich davon wenig begeistert bin, ist klar. Doppelte Miete kann ich einfach nicht bezahlen.
Wird wohl auf Sie zukommen.

Einfach eine Wohnung anzumieten und sich ab durch die Mitte zu machen und der Meinung zu sein, und man müsste nicht weiter zahlen, ist genau der falsche Weg.

Natürlich müssen Sie auf Zustimmung klagen, allerdings ist es so, dass die Gerichte nun auch nicht gerade auf jeden Einzelnen warten, damit die endlich mal was zu tun haben. Das bedeutet soviel wie, es geht der Reihe nach und es kann eine Zeitlang dauern, bis dann tatsächlich ein Urteil gefallen ist. Und bis dahin sind Sie erstmal für die Hälfte der Miete zahlungspflichtig, und ob Sie das können oder nicht ist Ihr Problem. Man hätte es ja alles ein bißchen anders planen können.

Es wird auch immer schnell gesagt, dass irgendjemand pflegebedürftig wäre... Wer tatsächlich pflegebedürftig ist, bekommt von der Pflegekasse einen Bescheid, in dem die Pflegestufe festgelegt ist. Das Kind benötigt vielleicht etwas mehr Aufmerksamkeit, aber von Pflegebedürftigkeit dürfte wohl weit und breit nichts zu sehen sein. Mit 10 Jahren ist es durchaus möglich, mindestens halbtags oder dreiviertel Tags zu arbeiten und auch noch die Hausaufgabenkontrolle auf die Rolle zu kriegen. Aber das ist dann das Problem ihrer Freundin, damit haben Sie, wenn die Geschichte mit der Wohnung abgeschlossen ist, nichts zu tun.



-- Editiert von fb367463-2 am 21.09.2019 02:08

Signatur:

"Valar Morghulis"

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