Trennungsunterhalt, wer muss 2. wohnung zahlen?

10. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
bandem
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennungsunterhalt, wer muss 2. wohnung zahlen?

Hallo an alle,

Ein Freund von mir hat im Oktober beim Anwalt die Scheidung eingereicht. Das Trennungsjahr fing sofort darauf an. Seine 'noch' Frau hat sehr wenig einkommen, er zahlt ihr Trennungsunterhalt. Bisher haben sie sich die Wohnung geteilt, aber in folgender Form: Er arbeitet von Mo bis Do/Fr auswaerts, in dieser Zeit bewohnt sie die Wohnung, wenn er am Wochenende da ist zieht sie zu ihrer Schwester/Mutter. Nun möchte sie sich aber eine eigene Wohnung nehmen. Wer muss diese bezahlen? Sie selber vom Trennungsunterhalt oder mein Bekannter?

Danke im voraus für eure Hilfe.
Bandem

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo bandem,

quote:
Nun möchte sie sich aber eine eigene Wohnung nehmen. Wer muss diese bezahlen? Sie selber vom Trennungsunterhalt oder mein Bekannter?


Wer die Musik bestellt, bezahlt sie doch auch, oder?

Wie hoch ist denn der TU?
Wieviel arbeitet die Frau und wieviel verdient sie?
Wieviel verdient dein Freund?
Sind gemeinsame Kinder zu betreuen?

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#2
 Von 
bandem
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Trennungsunterhalt basiert auf ein nicht exaktes Einkommen, das aendert sich von Monat zu Monat. Im Moment sind es um die 600 Euro ohne Abzüge der bisher gemeinsam ausgegeben Kosten für die jetzige Wohnung wie Telefon Miete etc. ( das wurde geteilt)also nach Abzug bleiben ihr weniger.Sie arbeitet nur 2 oder 3 halbe Tage in der Woche. Kinder sind keine da. Waren 16. Jahre verheiratet.

Auch grüssle:)

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#3
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Bandem,

und wieviel verdient die Frau?

Mit 600€ TU und ihrem eigenem Einkommen müsste sie doch hinkommen.

Ich denke, nach Scheidung sollte Frau sich um eine Vollzeit-Stelle kümmern.
Langzeit-Ehe wird eher nicht greifen, um längere nacheheliche Unterhaltsansprüche zu rechtfertigen. Zumal keine gemeinsamen Kinder vorhanden sind.
Macht sie denn schon Anstalten in diese Richtung?

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#4
 Von 
bandem
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo schwesterchen,

Erstmal danke für deine superschnelle antwort.
Wieviel sie genau verdient weiss ich nicht aber ich glaube unter 500. Gemeinsam zahlen sie davon noch jeden monat 250 an ihren vater das sie sich von ihm für das auto geliehen haben. Lt Anwalt verdient sie zu wenig. bisher hat mein Freund in seiner Ehe seine Nochfrau öfters darum gebeten einen Job anzunehmen. Antwort: ne ne ist schon ok so. ooh man da könnte ich die waende hochgehen. und unsereins hackelt sich einen ab. im schnitt hat sie die 250 und etwa 400 im monat. mal mehr mal weniger. Was ist wenn sie nach der Scheidung immer noch keine Vollzeitstelle hat? Muss er dann immer noch zahlen?
Grüssle
Bandem

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#5
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Bandem,

quote:
Was ist wenn sie nach der Scheidung immer noch keine Vollzeitstelle hat? Muss er dann immer noch zahlen?


Mindestens so lange, bis sie einen hat.
Aber... hiefür muss sie ihre Bemühungen nachweisen.

Ob der Unterhaltsanpruch nach Scheidung entfällt, zeitlich reduziert wird, das steht in den Sternen, reine Vermutung meinerseits.

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#6
 Von 
bandem
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Schwesterchen,

Ich danke dir für deine Antworten. Er hat in 2 Wochen einen Termin beim Anwalt, da kann er ja mal genauer nachfragen, vorab war wichtig das er für das Gespraech morgen mit seiner nochfrau mal ein bisschen vorbereitet ist.

Grüssle
Bandem

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