Trennungsunterhalt + neue Familiengründung

9. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
North
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennungsunterhalt + neue Familiengründung

Moin Leute,

hier wurden ja bereits viele Erfahrungen gemacht zum Thema Trennungsunterhalt.

Die bestehenden Verhältnisse will ich hier nicht weiter beschreiben.

Folgende Frage an die Allgemeinheit :)

Und zwar muss ich meiner Ex Trennungsunterhalt zahlen und nicht gerade wenig.
Zum Januar wird dieser aufgrund des Steuerklassen Wechsels neu berechnet.

Meine neue Freundin ist ungewollt Schwanger geworden und abtreiben ist selbstverständlich keine Option.
Da unser Kind wahrscheinlich kurz vor bzw genau zur Scheidung kommt ist die Frage inwieweit ich die Schwangerschaft mit angeben sollte.

Eigentlich geht es meine Ex nix an sollte ich jedoch die Möglichkeit habe zu sparen (da meine Ex nicht arbeiten gehen will) würde ich es angeben. Da ich gelesen habe, dass ich auch meiner Freundin schon ab 6 Wochen vor der Geburt unterhaltspflichtig bin.

Vielleicht kennt ja jemand das Problem und kann mir hierzu was sagen :)

Danke vorab für Eure Antworten :D

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Trennungsunterhalt bedeutet ihr seid noch nicht geschieden.

Wie lange seid ihr getrennt?

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

Es ist enorm wichtig die Schwangerschaft mit anzugeben. Denn nicht nur die neue Freundin hat Anspruch auf Betreuungsgeld, sondern das Kind kommt nach der Geburt im Rang noch vor den beiden Frauen!
Es kommt dann ganz darauf an wie hoch dein bereinigtes Netto ist. Für das Kind liegt der Selbstbehalt bei 1080,- Euro. Für die Damen bei 1200,- Euro.
Übrigens: Glückwunsch zum Baby und deiner Freundin alles Gute für die Schwangerschaft!

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#3
 Von 
North
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Genau wir sind noch nicht geschieden. Das Trennungsjahr endet im Mai.
Stichtag ist ebenfalls im Mai.

Danke für deine Glückwünsche kikijk :)
Die Sache ist, dass das Baby „zeitgleich" kommt mit dem Ende des Trennungsjahres und der hoffentlichen Scheidung wenn alles gut geht.
Wie es danach ist habe ich auch bereits schon viel gelesen. Die Frage ist halt wie es vorher ist bevor das Kind da ist :D

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#4
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

Ihr wohnt nicht zusammen? Dann 6 Wochen vorher und bis zum dritten Jahr nach der Geburt.
https://www.unterhalt.net/ehegattenunterhalt/betreuungsunterhalt.html
Ihr wohnt zusammen: dann kommt erst die Ex bis zur Geburt des Babys.
Deine Freundin hat keinen Anspruch auf Unterhalt von dir - eher im Gegenteil: dir könnte eine Haushaltsersparnis zur Last gelegt werden, da ihr ja nun zusammen wohnt.

-- Editiert von kikijk am 19.11.2018 23:59

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#5
 Von 
North
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch wir wohnen zusammen. Das spielt aber keine Rolle bei der Berechnung.

Das ist natürlich Mega *****....und wo ist da der Sinn wenn man nicht zusammen wohnt gibt es die 6 Wochen vorher und wenn man zusammen wohnt sind diese 6 Wochen doch theoretisch auch da :x

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#6
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

Das Problem ist immer eine neue Beziehung mit der man zusammen wohnt. Denn die unterhält man quasi nebenbei... Und man wird sogar noch "bestraft", weil man durch das Zusammenleben ja auch wieder spart... Allerdings kann es gut sein, dass du mit dem Trennungsjahr durch bist an deine Exfrau zahlen zu müssen. Es sind keine Kinder aus der Ehe hervorgegangen und sie kann arbeiten gehen... Auch eigenes Einkommen wird ihr ja bereits angerechnet. Wenn sie jetzt z.B. genauso viel wie du verdient oder sogar mehr, dann fällt der Unterhalt an sie weg... Nur wenn es gewichtige Gründe gibt, warum sie keine Arbeit annehmen kann, dann kann es durchaus sein, dass du auch nach dem Trennungsjahr weiter zahlen musst... (Krankheit, hohes Alter mit wenig Chancen auf dem Arbeitsmarkt, schon Rentnerin).

Aber wenn du nun rechnest, dass deine Freundin Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat, dann hat sie Einkommen und du mindestens 1200 Euro netto.
Wir reden hier ja von ein paar Wochen vor der Scheidung... Ob ein Richter nun zum Nachteil der Exfrau entscheidet, dass sie deswegen weniger bekommen soll als Trennungsunterhalt, weil deine Freundin schwanger ist...?! Im Grunde wird es vor der Geburt eine große Rechnerei um festzustellen ob wirklich Abzüge gemacht werden könnten für die baldige Ex.
Interessant wird das Ganze meines Erachtens erst, wenn es um nachehelichen Unterhalt geht. Denn da stehen die Freundin und die Ex im gleichen Rang.
Vielleicht würde ich die Schwangerschaft jetzt noch nicht angeben. Denn bis zum Stichtag sind es schon noch ein paar Monate. Deinem Anwalt kannst du es aber mitteilen. Er wird dir dann auch sicherlich sagen können, ob du tatsächlich für ein paar Wochen weniger zahlen müsstest oder ob die Schwangerschaft nichts am Trennungsunterhalt ändert.

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