Trennungsunterhalt / Anspruch?

4. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
sunny190082@gmx.net
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)
Trennungsunterhalt / Anspruch?

Hallo,
ich habe kurz eine Frage zum Trennungsunterhalt. Mein Mann und ich haben uns getrennt. Mein Mann ist vorrübergehend zu seinen Eltern gezogen, ich bewohne noch das Haus. Allerdings werden wir dieses wohl verkaufen müssen! Mir würde doch eigentlich Trennungsunterhalt zustehen, oder? Ich gebe mal eben die monatlichen Einkommen an (wir haben 2 Kinder):

Verdienst Ehefrau netto: 1.400 €
Kindergeld Ehefrau: 384,00 €
Unterhalt vom Ehemann für die Kinder: 618,00 €

Mein Mann verdient ca. 2.500 € im Monat.

Das Haus wird natürlich noch monatlich von uns beiden getragen mit einer Rate in Höhe von 1.100,00 €.

Habe ich Anspruch auf diesen Trennungsunterhalt?

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7 Antworten
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#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2364x hilfreich)

Hallo Sunny,

beide EK müssten noch bereinigt werden.

Ich denke ca. 100€ würden dir noch zustehen.

wie alt sind die Kinder?

edy

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#2
 Von 
sunny190082@gmx.net
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Unsere Kinder sind 9 und 3 Jahre alt (die Kleine wird diesen Monat noch 4 Jahre)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2364x hilfreich)

Hallo Sunny,

ich nehme an die Berechnung wurde vom JA vorgenommen? ( Man geht von einem bereinigten EK von 2300€ aus).

Für den Trennungsunterhalt brauchst du einen RA. Ob sich diese Kosten lohnen?

denn im Folgejahr der Trennung muss die Steuerklasse geändert werden 1.1.18 ( weniger Netto).

edy



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#4
 Von 
sunny190082@gmx.net
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Wir sind beide allerdings schon in steuerklasse 4. Dies ist das aktuelle Einkommen meines mannes.

LG

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#5
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4191 Beiträge, 2399x hilfreich)

Moment mal: Wieso wird das Kindergeld bei der Ehefrau aufgestellt?
Noch sind die beiden verheiratet, das Kindergeld ist Familieneinkommen.
Soweit ich das sehe, sind die Kinder in der Düsseldorfer Tabelle in stufe 7, da das gemeinsame Einkommen von Mutter und Vater etwa in diesem Bereich sind. Das macht einen Unterhaltsanspruch der Kinder von zusammen 1001€.
Durch das Kindergeld reduziert der sich auf 617€, die 618€ treffen das also recht gut.
Bei einem gemeinsamen Einkommen von 3900€ bleiben dann noch knapp 3300€. Davon gehen die Hausraten von 1100€ ab, macht noch 2200€. Der Mutter müssten als noch Abzug der Hausraten 1100€ bleiben, solange die Ehe nicht geschieden ist.

Wenn die Großeltern allerdings vom Vater Miete verlangen, muss diese auch von beiden Eltern getragen werden.

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#6
 Von 
sunny190082@gmx.net
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Es ist ja so, dass ich als Mutter das Kindergeld erhalte, nicht mein Mann. Wir haben getrennte Konten. Ich bin mir einfach gerade nicht sicher, ob mir dieser Trennungsunterhalt zusteht. Mein Mann bezahlt das Haus mit ab, und bezahlt auch den Großteil an Raten.

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#7
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2364x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von quiddje):
Noch sind die beiden verheiratet, das Kindergeld ist Familieneinkommen.


Der Unterhaltszahler zieht das hälftige KG vom Bedarf ab.

edy

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