Trennungsunterhalt - Antrag zurückgenommen wegen falscher Aussagen vom Ehemann

11. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Missundercover49
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 26x hilfreich)
Trennungsunterhalt - Antrag zurückgenommen wegen falscher Aussagen vom Ehemann

Wie sieht es aus wenn man einen Antrag auf Trennungsunterhalt gestellt hat, doch der Anwalt diesen wieder zurückgenommen hat weil angeblich der Ehemann diesen nicht zahlen könne.
Wie sich herausstellt hat der Ehemann falsche Angaben gemacht was seine Ausgaben betrifft.
Der Ehemann lebt wieder mit seiner Ex-Frau zusammen und teilen sich sämtliche Kosten (Miete usw.)
Dies hatte er nicht angegeben!!!
Also könnte er ihn doch bezahlen.
Außerdem wurde gesagt das die Ehefrau seit 7 Mon. wieder mit einem neuen Partner lebt bekäme sie keinen Unterhalt mehr.
Sie müsse nun selber für ihr Auskommen sorgen.
Doch die Ehefrau ist unheilbar krank und kann nicht mehr arbeiten gehen.

Kann man diesen Antrag auf Trennungsunterhalt wieder aufnehmen?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.06.2010 09:42:29
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 13x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

googel mal nach Verwirkung Trennungsunterhalt.
Dein Fall könnt einer sein...

Erwartest du ernsthaft, dass die LG deines Ex indirekt für DEINEN Lebensunterhalt aufkommen soll?
Das ist Sache deines Neuen.

quote:
Doch die Ehefrau ist unheilbar krank und kann nicht mehr arbeiten gehen.


Dafür gibts EM-Rente,

Grüßle


-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#3
 Von 
Missundercover49
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 26x hilfreich)

Soviel ich weiß steht einem Trennungsunterhalt bis zur Scheidung zu.
Da die Ehefrau Unheilbarkrank ist und die EM-Rente läuft und nun übers Sozialgericht geht kann das noch ne Weile dauern
Die Ehefrau bekommt derzeit ALG II

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#4
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

quote:
Soviel ich weiß steht einem Trennungsunterhalt bis zur Scheidung zu.


Das war einmal...

Du bist wohl eher der Fall für die heutige Möglichkeit der Verwirkung.

quote:
Die Ehefrau bekommt derzeit ALG II


Die ARGE würde das Geld bei deinem Mann, falls Anspruch bestünde, zurückholen.

Grüßle


-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 3007x hilfreich)

Hallo Miss,

den alten Antrag wieder aufgreifen kann man nicht. Aber man kann einen neuen Antrag stellen.

Verwirkung könnte hier allerdings eingetreten sein, weil der Anspruch zu spät gestellt wurde.

Falsche Angaben zu den Ausgaben des Mannes sind nicht unbedingt relevant, weil nur bestimmte Kosten - z.B. die berufsbedingten Aufwendungen - vom Einkommen bereinigend abgezogen werden. Miete muss er z.B. aus dem ihm nach Abrechnung verbleibenden Teil zahlen. Wenn dann eine Dritte einen Teil davon übernimmt, ist dies unschädlich.

Ob und in wie weit Deine eigene Erkrankung hier eine Rolle spielt, ist absolut bezogen auf diesen Einzelfall zu prüfen. Eine solche prüfung/Beurteilung übersteigt sicherlich die Möglichkeiten eines Forums.
Rentenrechtliche Aspekte in Richtung BU und EU sind kein Maßstab für die unterhaltsrechtliche Beurteilung.
Dazu ein Verständnisbeispiel: Wer in seinem beruf nicht mehr arbeiten kann und dies auch nicht braucht, da Rente, kann unterhaltsrechtlich durchaus gehalten sein, etwas anders zu tun.

Schönen Feiertag

Berry

-----------------
""

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#6
 Von 
Drom.edar
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 81x hilfreich)

quote:
Wie sich herausstellt hat der Ehemann falsche Angaben gemacht was seine Ausgaben betrifft. Der Ehemann lebt wieder mit seiner Ex-Frau zusammen und teilen sich sämtliche Kosten (Miete usw.) Dies hatte er nicht angegeben!!!

Muss er auch nicht, da er gegenüber der Ehefrau keine gesteigerte Erwerbspflicht hat und es keinen Mindestunterhalt gibt. Der Unterhalt der Ehefrau richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen, und da hat er ja auch mit jemandem zusammen gelebt, nämlich mit dir. :)
quote:
Dazu ein Verständnisbeispiel: Wer in seinem beruf nicht mehr arbeiten kann und dies auch nicht braucht, da Rente, kann unterhaltsrechtlich durchaus gehalten sein, etwas anders zu tun.

Wenn schon, dann sollte dazu geschrieben werden, dass das nur für Leute gilt, die vor 1961 geboren sind. Alle anderen danach erhalten keine BU, sondern ausschließlich EM-Rente (Erwerbsminderungsrente).

Relevant ist diese Rente sehr wohl, da sie Einkommen darstellt.

Loddar mein Freund...wo siehst du hier eine Verwirkung? *liepguck* Allein das Zusammenleben mit einem neuen Partner für gerade mal ein paar Monate, begründet noch keine Verwirkung des Unterhaltes. Eine neue Partnerschaft, die auch den Grundsatz der gegenseitigen Versorgung einschließt, wird regelmäßig dann angenommen, wenn sie seit mindestens 2 (teils auch 3) Jahren besteht, oder ein gemeinsames Kind gezeugt/geboren oder gemeinsame Immobilien angeschafft wurden.

Wieso war Trennungsunterhalt bis zur rechtskräftigen Scheidung einmal? Hab ich was verpaßt? :)

-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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#7
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hi Dromii,

irgendwo schwirrt m.E. ein Urteil rum, wonach auch TU verwirken kann.

Hier

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#8
 Von 
Drom.edar
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 81x hilfreich)

Hi mein Freund,

OLG Zweibrücken...ok, das OLG (gleich nach Naumburg), was für die radikalste Rechtsprechung steht. :)

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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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