Trennungsunterhalt - Berechnung; nachehelicher Unterhalt

4. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
ratlos44
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 70x hilfreich)
Trennungsunterhalt - Berechnung; nachehelicher Unterhalt

Hey,

A und B waren 9 Jahre verheiratet, sie haben 2 Kinder (6 und 7 Jahre), leben seit 4 Jahren getrennt und sind beide angestellt tätig. A verdient als Ehemann ca. 10000€ brutto; B ca. 4500€ brutto. Kindergeld erhält B vollständig.
Aufgrund einer Vereinbarung zahlt A an B einen Trennungsunterhalt von XY Euro. Nun wollen beide die einvernehmliche Scheidung einreichen.

Ist damit zu rechnen, dass A an B nachehelichen unterhalt leisten muss?

Gibt es einen guten Online-Rechner für den noch anfallenden Trennungsunterhalt bis zur Rechtskraft des Scheidungsurteils? Gibt es ein gutes Berechnungsprogramm für Unterhaltsleistungen?

Die beiden sind zu je 50% Eigemntümer einer EigentumsWHG. Sie wollen, dass diese vorab an B überschrieben wird und A soll aus "ausbezahlt" werden. Auch soll die Wohnung den Streitwert der Scheidung nicht erhöhen.....wie ist vorzugehen? Direkt zum Notar oder wie?

vielen Dank*

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hinsichtlich der Wohnung können A und B das unter sich regeln. Sollten sie aus dem schon genannten Grund, Reduzierung des Streitwerts auch tun. Warum meint A, dass kein nachehelicher Unterhalt zu leisten ist?

Grüße

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#2
 Von 
ratlos44
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 70x hilfreich)

Kein Unterhalt nachehelich, da B gut verdient und kein Unterhaltsgrund wie zB wegen Kinderbetreuung etc vorliegt....

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ratlos44
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 70x hilfreich)

Kein Unterhalt nachehelich, da B gut verdient und kein Unterhaltsgrund wie zB wegen Kinderbetreuung etc vorliegt....

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#4
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Dem schließe ich mich an. Deshalb hatte ich ja nachgefragt. Die Kinder sind noch sehr jung, B müsste nicht arbeiten.

Grüße

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#6
 Von 
dreamland
Status:
Schüler
(293 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo und stopppppp

War B schon während der intakten Ehe in diesem Umfang und trotz kleiner Kinder arbeitstätig?
Wenn ja, dann ist da nicht unbedingt was von übeobligatorisch.
Aus reiner Not wird sie wohl nicht gearbeitet haben. Wer kümmert sich denn in der Zeit, wo sie arbeiten ist, um die Kinder?
Aufstockungsunterhalt wird hier aber sicher dennoch fällig.

Grüßle dream

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