Trennungsunterhalt Ehefrau an Ehemann bei momentaner Trennung

23. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Hyperionnn
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 10x hilfreich)
Trennungsunterhalt Ehefrau an Ehemann bei momentaner Trennung

Hallo liebe Fachleute,

jetzt hats uns also leider auch erwischt... Hier meine Beschreibung der Sachlage, um zu hilfreichen Antworten zu kommen:

Heirat mit Ehefrau am 12.12.14, gemeinsames Kind am 06.07.15., gemeinsame Wohnung, Ehefrau hat 16jährige Tochter aus vorheriger Partnerschaft

Ehefrau verdient 1876 netto / Monat, 415 € Unterhalt für Tochter, je 192 € Kindergeld Tochter und gemeinsamer Sohn 2 Jahre.

EM betreut Kind seit 09/2016 von morgen bis nachmittag, erledigt HH als Hausmann in Elternzeit, kümmert sich mich um das Kind, bekommt kein Taschengeld trotz mündlicher Vereinbarung über 100 €.

Nachmittags ist EM dabei, seine Selbständigkeit aufzubauen, läuft alles auf den Namen der Frau, da vor der Ehe sehr viele Schulden beim EM angefallen sind, Selbständigkeit hat bisher nur Verluste aufgeworfen (wird alles korrekt bebuchhaltet und versteuert)

Da zuviele Konflikte zwischeneinander, schlägt >> die Ehefrau << eine momentane Trennung auf Zeit vor.

Es wird folgende Vereinbarung getroffen und schriftlich fixiert:

Ehefrau geht weiter arbeiten, Ehemann betritt das Haus erst, wenn die Ehefrau gegangen ist, Ehemann verlässt es zeitgleich mit ihrem Erscheinen.

Es bleibt alles wie gehabt: Vormittag kümmert sich EM um Haushalt und Kind, EF arbeitet, nachmittags EF Kind, EM selbständig, nachts schläft Kind bei EF.

EM nimmt Kind am wechselweise WE und lebt kostenlos auf einem Gartengrundstück in einer Gartenhütte.

Jetzt Frage zum Unterhalt der EF an EM:

EM muß von etwas leben, er hat kein eigenes Einkommen und bekommt von der EF auch kein TG.

Wenn schriftlich niedergelegt ist, dass EM sich nur noch bei Abwesenheit von EF in Wohnung aufhält, ist dann EF mit einzigem Einkommen nicht zum Unterhalt verpflichtet wie folgt?

Netto Einkommen EF +1.876,65 €
abzgl. 5% berufsbedingte Aufwendungen -93,83 €
= anrechnungsfähiges Netto = 1.782,82 €
3/7 an Ehemann 764,06 €
bleibt Ehefrau 1.018,75 €
Selbstbehalt EF 1.200,00 €
Diff SB - Rest Ehefrau = 181,25 €
von EM wieder abzuziehen an EM zu zahlen
+764,06 €
Abzug von oben -181,25 €
an EM real zu zahlen: =582,82 €

EF verbleibt +1.200,00 €
Unterhalt Kind 16 J. +415,00 €
Kindergeld K16 +192,00 €
Kindergeld gemKind +192,00 €
1.999,00 €
- 1/2 Kindergeld an EM -96,00 €
= 1.903,00 €

Ist das so grundsätzlich richtig? Mir geht es nicht um eine rechtsverbindliche Bestätigung der Berechnung, mir geht es nur darum, ob so oder ganz anders vorzugehen ist?

Kann das so der Ehefrau auch ohne Anwalt vorgerechnet und verdeutlicht und eingefordert werden?

Da kein Konto bei EM vorhanden, kann die EF verpflichtet werden, diesen Betrag in bar zu bezahlen?

EM hat noch Zimmer in der Wohnung, kann die EF m²anteilig die Miete für dieses Zimmer abziehen? Stromkosten schätzen und verlangen?

Dies wäre für EM in Ordnung, korrekt und fair.

Was gäbe es sonst noch in Punkto Unterhaltspflicht der EF / Unterhaltsrecht des EM zu beachten?

Mir reichen Stichpunkte, die ich bei Google eingeben kann - oder Seiten auf denen ich noch weitere Infos finde.

Nach der momentanen Sachlage kann EM im Wald hungern, obwohl er halbtags das Kind betreut, Wohnung in Ordnung hält und die EF außer Wäsche nachmittags keinerlei haushalterische Verpflichtungen hat - was in Ordnung ist, aber dann hat sie doch Unterhalt zu bezahlen, oder? Ansonsten ist das doch mit "kostenloser Sklavenhaltung" gut beschrieben....

Vielen Dank fürs Lesen, Eindenken und Antworten!
Hyperion......

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Hyperionnn,

google mal nach den Leitlinien deines zuständigen OLG s

für Frankfurt z.B. Leitlinien OLG Frankfurt

lg
edy

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hyperionnn
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke für die Antwort, ja, das ist gut zu wissen, ich hab zwar kaum was verstanden, aber gut, dass ich es weiß.

Jahressonderzahlung wird zu 1/12 pro Monat reingerechnet. sehr gut.

Und ich weiß jetzt auch, warum dafür Fachleute gibt..... Das ist ja echt ganz schön kompliziert.....

Dankeschön nochmals und eine gute Nacht!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

mal grundsätzlich:

Ihr vollzieht die Trennung also im gleichen Haus.Kinder werden von Beiden zu gleichen Teilen betreut.

Hier wäre m.E. folgende Regelung vereinbar:

Kindergeld ist das Geld der Kinder ( also kein EK eines Elternteiles).

Ihr vereinbart zusätzliches Geld für den Kindesbedarf.

Der Restbetrag des bereinigten Einkommen der Frau (Mann hat ja kein EK). wird auf 2 verteilt.

Bankkonto sollte man für jeden eröffnen.

lg
edy



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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48842 Beiträge, 17201x hilfreich)

Das Kindergeld steht dem Elternteil zu, der das Kind erzieht und für das Kind aufkommt, daher würde ich das so sehen:

EF verbleibt +1.200,00 €
Unterhalt Kind 16 J. +415,00 €
Kindergeld K16 +192,00 €
Kindergeld gemKind +192,00 €
1.999,00 €
- 1/2 Kindergeld an EM -96,00 €
= 1.903,00 €


oder wenn das Kind beim Ehemann ist

EF verbleibt +1.200,00 €
Unterhalt Kind 16 J. +415,00 €
Kindergeld K16 +192,00 €
Kindergeld gemKind +192,00 €
1.999,00 €
- 1/2 Kindergeld an EM -96,00 €

- Kindesunterhalt -264€
= 1.543,00 €


-- Editiert von hh am 24.05.2017 10:27

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hyperionnn
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke für Deine Mühe, jetzt ist vieles klarer, das hilft mir sehr weiter.

Und wenn das Kind aber immer in der gemeinsamen Wohnung ist, und dort vormittags vom Vater und nachmittags von der Mutter betreut wird, WE wird geteilt?

Könnte mann dann sagen 1/2 / 1/2 von Deinem 1 zu 2?

herzliche Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40148 Beiträge, 14292x hilfreich)

Du hast es immer noch nicht kapiert. Du wirst nicht für die Betreuung des Kindes bezahlt bzw. erhältst eine Gutschrift. Die Mutter kommt allein für das Kind finanziell auf. Deshalb ist es bei ihr zu berücksichtigen. Da Du ohnehin ein ALG II Fall bist, kann das aber dahingestellt bleiben. Denn der Staat wird dich überwiegend finanzieren.

wirdwerden

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