Trennungsunterhalt Ehegattenunterhalt - ARGE

6. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
superfrau
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 7x hilfreich)
Trennungsunterhalt Ehegattenunterhalt - ARGE

hallo, bin seit Oktober 2005 von meinem Mann getrennt, wir haben 2Kinder (9u.3Jahre). Seit Jan.2006 ist mein Ex arbeitslos.
Er zahlt den Ku Unterhalt, lt. Urkunde. Ich bekomme im moment von ARGE ALG II
1. Falls mein Ex wieder Arbeit hat, muss er an ARGE EU Unterhalt zurückzahlen, den ich momentan bekomme?
2. Wie erfahr ich wann mein Ex wieder Arbeit hat, und er wieder EU an mich bezahlen muss?
3. Ist er verpflichtet das zu melden?
4. Oder meldet sich die ARGE bei Ihm?

vielen Dank für eure Hilfe...

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nickyta
Status:
Schüler
(407 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo,

wenn Du aufgrund seiner Arbeitslosigkeit nun Dein Geld vom Amt erhälst, bekommst Du normalerweise irgendwann ein Schreiben, in dem Du quasi Deine Rechte über die Monate abträgst, in welchen Du Alg II bekommen hast- d. h., sollte Dein Ex wieder leistungsfähig sein und zurückzahlen können, wirst nicht Du das bekommen, sondern erst das Amt, weil die ja in Vorkasse getreten sind.

Auskunftpflichtig ist er Dir gegenüber sehr wohl.Wie das das allerdings in Erfahrung bringen kannst....da muss ich passen.Mein Ex hatte damals nur aus Nickeligkeit nicht gezahlt, obgleich er genug verdinet-das Amt hat sich das wieder geholt. Zum Glück ist es mir gelungen, einen Job zu finden.

Vielleicht kannst auch Du halbtags arbeiten gehen, wenn Dein jüngstes Kind in den KiGa kommt?

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#2
 Von 
superfrau
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke für Antwort, ich weiß das das Amt das Geld bekommt, es ist ja schließlich in Vorleistung getreten. Aber meldet sich das Amt bei ihm? Die Auskunftspflicht würde mich schon mal interessieren, wer dafür zuständig ist, und wem mein EX das mitteilen muss? Es ist alles so kompliziert...

0x Hilfreiche Antwort

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