Hallo,
Mein Ehemann und ich leben getrennt.
Ich verdiene 2000 Euro netto, wir haben eine 1-Jährige Tocher, die bei mir lebt. Mein Mann ist erwerbslos.
Steht meinem Mann Trennungsunterhalt zu? Wenn ja, wie viel?
Wenn nein bzw. nicht genug hat er ein Recht auf Hartz 4 Leistungen?
Dazu muss gesagt werden, dass mein Ehemann einen Aufenthaltstitel hat, der auf Familiennachzug basiert. Wir sind mehr als 3 Jahre in Deutschland verheiratet.
Würde mich über Antworten sehr freuen. DANKE
-- Editiert von Blub123! am 20.04.2021 12:44
Trennungsunterhalt Ehemann
20. April 2021
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Frage vom 20. April 2021 | 12:43
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennungsunterhalt Ehemann
#1
Antwort vom 21. April 2021 | 12:29
Von
Status: Unbeschreiblich (34227 Beiträge, 17724x hilfreich)
Der Trennungsunterhalt dürfte hier, falls überhaupt Anspruch besteht, keinesfalls kostendeckend sein. Insofern muss der Gatte in der Tat Alg 2 beantragen, welches ihm nachrangig nach dem Trennungsunterhalt zusteht.
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