Trennungsunterhalt Ehemann

20. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
Blub123!
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennungsunterhalt Ehemann

Hallo,

Mein Ehemann und ich leben getrennt.
Ich verdiene 2000 Euro netto, wir haben eine 1-Jährige Tocher, die bei mir lebt. Mein Mann ist erwerbslos.

Steht meinem Mann Trennungsunterhalt zu? Wenn ja, wie viel?
Wenn nein bzw. nicht genug hat er ein Recht auf Hartz 4 Leistungen?

Dazu muss gesagt werden, dass mein Ehemann einen Aufenthaltstitel hat, der auf Familiennachzug basiert. Wir sind mehr als 3 Jahre in Deutschland verheiratet.

Würde mich über Antworten sehr freuen. DANKE

-- Editiert von Blub123! am 20.04.2021 12:44




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34227 Beiträge, 17724x hilfreich)

Der Trennungsunterhalt dürfte hier, falls überhaupt Anspruch besteht, keinesfalls kostendeckend sein. Insofern muss der Gatte in der Tat Alg 2 beantragen, welches ihm nachrangig nach dem Trennungsunterhalt zusteht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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