Trennungsunterhalt - Gilt in diesem Fall auch die 3/7 Regelung?

24. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Hamdi82
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennungsunterhalt - Gilt in diesem Fall auch die 3/7 Regelung?

Hallo,

ich habe mal eine Frage zum Trennungsunterhalt.
Meine Frau und ich haben uns vor kurzem getrennt.

Sie ist zu Ihrer Mutter gezogen und ich wohne nun alleine in der Wohnung, bzw, ziehe in kürze auch zu meiner Mutter...

Die Familie meiner Frau besitzt 2 Häuser. In dem einen wohnt Sie jetzt alleine mit Ihrer Mutter und in dem anderen wohnt ihre Oma.

Sie hat also weder Mietzahlungen zu leisten, noch Zahlungen wg. Essen o.ä.

Leider verdient sie viel weniger als ich, da sie noch in der Ausbildung ist.

Gilt in diesem Fall auch die 3/7 Regelung?

MfG hamdi

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Hamdi,

Zitat:
Sie hat also weder Mietzahlungen zu leisten, noch Zahlungen wg. Essen o.ä.


Nennt man: *Freiwillige Leistungen Dritter* und werden i.d.R. nicht als Einkommen gewertet. Ausgenommen, dies würde dem Willen des *Dritten* entsprechen...

Solltest du mietfrei bei deiner Mutter wohnen, könnte das bei dir auch einkommenserhöhend angerechnet werden.

Wie lange seid ihr verheiratet?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 25.09.2009 11:34

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#2
 Von 
Hamdi82
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Loddar,

knapp 2Jahre sind wir verheiratet, spielt das eine Rollen wie lang man verheiratet ist?
Wie rechnet man das dann aus? Differenz des Bruttoeinkommens und dann 3/7 ?


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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Hamdi,

die Ehedauer wäre vorwiegend bei nachehelichem Unterhalt relevant.

Schau mal hier:

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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