Ich 58 Jahre habe für meinen Nochmann 58 Jahre vor 8 Jahren mein eigenes Haus und meinen super bezahlten Job (hatte ich 16 Jahre) aufgegeben und bin zu ihm gezogen, weil er keine Fernbeziehung (80 km Entfernung) wollte. Er hat sein Haus auch verkauft und wir haben zusammen neu gebaut in seinem Ort. Wir haben keine Kinder, das neue Haus gehört uns gemeinsam.
Jetzt haben wir uns nach 4 Jahren Ehe getrennt und ich bin aus dem gem. Haus ausgezogen. Jobmäßig habe ich mich vom dem Wechsel nicht erholt und habe jetzt seit 2 Jahren nur noch einen 20 Std/Woche Job. Dadurch muss er mir seit Jan 2022 Trennungsunterhalt zahlen. Jetzt fragt er fast täglich, wann ich endlich einen besseren Job habe, was meine Bewerbungen machen usw. Muss ich mir das gefallen lassen? Ich habe mich bereits im Jan 2022 bemüht noch einen besser bezahlten Job zu bekommen. Ist es nicht so, dass ich es im Trennungsjahr sogar bei dem 20 Stunden Job belassen könnte? Muss ich tatsächlich ständig Bericht erstatten?
-- Editiert von Andrea2022123 am 08.03.2022 13:04
Trennungsunterhalt Informationspflicht über Bewerbungen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Lass ihn doch fragen. Die Antwort könnte doch permanent sein: Noch nichts.ZitatJetzt fragt er fast täglich, wann ich endlich einen besseren Job habe, was meine Bewerbungen machen :
WIE macht er denn das?
Nö, du kannst dir die Nachfragen auch verbitten.ZitatMuss ich mir das gefallen lassen? :
Nein.ZitatMuss ich tatsächlich ständig Bericht erstatten? :
Den Knaben würde ich einfach blockieren und gut ist es.
Zahlt er auch dafür, dass er das Haus jetzt alleine nutzen kann?
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ZitatZahlt er auch dafür, dass er das Haus jetzt alleine nutzen kann? :
ja das Haus haben wir mit dem Unterhalt verrechnet. Ich hätte gern etwas, dass ich ihm erwidern kann, damit er mal Ruhe gibt. So etwas seriöses wie vom Anwalt :-)
ZitatDen Knaben würde ich einfach blockieren und gut ist es. :
Ich habe Angst, dass er die Zahlung einstellt, wenn ich ihm nicht Bericht erstatte. Dann muss ich dem Geld hinterher rennen.
Dann lass das deinen Anwalt machen.ZitatSo etwas seriöses wie vom Anwalt :
Wurde der Unterhalt vom Gericht festgelegt?
Zu viel Freundlichkeit schadet in einem Scheidungsverfahren.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1361.html
Nö, er hat Deine Jobnöte mit verursacht, das könnte sogar nachehelichen Unterhalt zur Folge haben.
ZitatDann lass das deinen Anwalt machen. :
Wir haben bisher alles ohne Anwalt geklärt, deshalb kann ich da niemanden um Rat fragen.
Für eine Scheidung benötigt man aber einen Anwalt. Wenn man so Ängste wie Du hast (ob berechtigt oder unberechtigt), ist es in der Regel sinnvoll, einen Anwalt schon recht zeitig einzuschalten, einfach, damit man weiß, wo man steht, auf den Cent genau, und hoffentlich wird ein Anwalt von Deinem Mann etwas mehr respektiert als Du persönlich.
Wenn Du es trotzdem nochmal alleine versuchen willst, würde ich sinngemäß schreiben, dass im ersten Jahr der Trennung keine Verpflichtungen auf Nachweise vorgesehen sind, weil insoweit noch ein Schutzbereich bestehe, dass man sich trotzdem bemühe und der Rest nach Ablauf des Trennungsjahres zu regeln sei.
wirdwerden
ZitatWenn Du es trotzdem nochmal alleine versuchen willst, würde ich sinngemäß schreiben, dass im ersten Jahr der Trennung keine Verpflichtungen auf Nachweise vorgesehen sind, weil insoweit noch ein Schutzbereich bestehe, dass man sich trotzdem bemühe und der Rest nach Ablauf des Trennungsjahres zu regeln sei. :
Vielen Dank, das statement werde ich gern verwenden.
Mir ist klar, dass man für das Einreichen der Scheidung einen Anwalt benötigt. Bis dahin versuchen wir aber aus Kostengründen ohne klar zu kommen. Bisher hat das gut geklappt.
Woher kommt deine Angst? Und was steht in der Vereinbarung über den T-Unterhalt?ZitatWir haben bisher alles ohne Anwalt geklärt, :
Nun zu schreiben, dass du noch gar nicht verpflichtet bist--- lässt ja vermuten, dass er die Vereinbarung dann für sich anders auslegt.
Das klang für mich eher so, als gäbe es dazu eine anwaltlich unterstützte Vereinbarung.ZitatDadurch muss er mir seit Jan 2022 Trennungsunterhalt zahlen. :
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