Trennungsunterhalt Informationspflicht über Bewerbungen

8. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Andrea2022123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennungsunterhalt Informationspflicht über Bewerbungen

Ich 58 Jahre habe für meinen Nochmann 58 Jahre vor 8 Jahren mein eigenes Haus und meinen super bezahlten Job (hatte ich 16 Jahre) aufgegeben und bin zu ihm gezogen, weil er keine Fernbeziehung (80 km Entfernung) wollte. Er hat sein Haus auch verkauft und wir haben zusammen neu gebaut in seinem Ort. Wir haben keine Kinder, das neue Haus gehört uns gemeinsam.

Jetzt haben wir uns nach 4 Jahren Ehe getrennt und ich bin aus dem gem. Haus ausgezogen. Jobmäßig habe ich mich vom dem Wechsel nicht erholt und habe jetzt seit 2 Jahren nur noch einen 20 Std/Woche Job. Dadurch muss er mir seit Jan 2022 Trennungsunterhalt zahlen. Jetzt fragt er fast täglich, wann ich endlich einen besseren Job habe, was meine Bewerbungen machen usw. Muss ich mir das gefallen lassen? Ich habe mich bereits im Jan 2022 bemüht noch einen besser bezahlten Job zu bekommen. Ist es nicht so, dass ich es im Trennungsjahr sogar bei dem 20 Stunden Job belassen könnte? Muss ich tatsächlich ständig Bericht erstatten?

-- Editiert von Andrea2022123 am 08.03.2022 13:04

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von Andrea2022123):
Jetzt fragt er fast täglich, wann ich endlich einen besseren Job habe, was meine Bewerbungen machen
Lass ihn doch fragen. Die Antwort könnte doch permanent sein: Noch nichts.
WIE macht er denn das?
Zitat (von Andrea2022123):
Muss ich mir das gefallen lassen?
Nö, du kannst dir die Nachfragen auch verbitten.
Zitat (von Andrea2022123):
Muss ich tatsächlich ständig Bericht erstatten?
Nein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(756 Beiträge, 250x hilfreich)

Den Knaben würde ich einfach blockieren und gut ist es.

Zahlt er auch dafür, dass er das Haus jetzt alleine nutzen kann?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Andrea2022123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Besserweiß):
Zahlt er auch dafür, dass er das Haus jetzt alleine nutzen kann?


ja das Haus haben wir mit dem Unterhalt verrechnet. Ich hätte gern etwas, dass ich ihm erwidern kann, damit er mal Ruhe gibt. So etwas seriöses wie vom Anwalt :-)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Andrea2022123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Besserweiß):
Den Knaben würde ich einfach blockieren und gut ist es.

Ich habe Angst, dass er die Zahlung einstellt, wenn ich ihm nicht Bericht erstatte. Dann muss ich dem Geld hinterher rennen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von Andrea2022123):
So etwas seriöses wie vom Anwalt
Dann lass das deinen Anwalt machen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(756 Beiträge, 250x hilfreich)

Wurde der Unterhalt vom Gericht festgelegt?

Zu viel Freundlichkeit schadet in einem Scheidungsverfahren.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1361.html

Nö, er hat Deine Jobnöte mit verursacht, das könnte sogar nachehelichen Unterhalt zur Folge haben.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Andrea2022123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dann lass das deinen Anwalt machen.

Wir haben bisher alles ohne Anwalt geklärt, deshalb kann ich da niemanden um Rat fragen.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38483 Beiträge, 14013x hilfreich)

Für eine Scheidung benötigt man aber einen Anwalt. Wenn man so Ängste wie Du hast (ob berechtigt oder unberechtigt), ist es in der Regel sinnvoll, einen Anwalt schon recht zeitig einzuschalten, einfach, damit man weiß, wo man steht, auf den Cent genau, und hoffentlich wird ein Anwalt von Deinem Mann etwas mehr respektiert als Du persönlich.

Wenn Du es trotzdem nochmal alleine versuchen willst, würde ich sinngemäß schreiben, dass im ersten Jahr der Trennung keine Verpflichtungen auf Nachweise vorgesehen sind, weil insoweit noch ein Schutzbereich bestehe, dass man sich trotzdem bemühe und der Rest nach Ablauf des Trennungsjahres zu regeln sei.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Andrea2022123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wenn Du es trotzdem nochmal alleine versuchen willst, würde ich sinngemäß schreiben, dass im ersten Jahr der Trennung keine Verpflichtungen auf Nachweise vorgesehen sind, weil insoweit noch ein Schutzbereich bestehe, dass man sich trotzdem bemühe und der Rest nach Ablauf des Trennungsjahres zu regeln sei.

Vielen Dank, das statement werde ich gern verwenden.
Mir ist klar, dass man für das Einreichen der Scheidung einen Anwalt benötigt. Bis dahin versuchen wir aber aus Kostengründen ohne klar zu kommen. Bisher hat das gut geklappt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von Andrea2022123):
Wir haben bisher alles ohne Anwalt geklärt,
Woher kommt deine Angst? Und was steht in der Vereinbarung über den T-Unterhalt?
Nun zu schreiben, dass du noch gar nicht verpflichtet bist--- lässt ja vermuten, dass er die Vereinbarung dann für sich anders auslegt.
Zitat (von Andrea2022123):
Dadurch muss er mir seit Jan 2022 Trennungsunterhalt zahlen.
Das klang für mich eher so, als gäbe es dazu eine anwaltlich unterstützte Vereinbarung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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