Trennungsunterhalt. Kindergeld für das Stiefkind

31. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
foreigner
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 49x hilfreich)
Trennungsunterhalt. Kindergeld für das Stiefkind

Hallo liebes Forum,
ich habe eine Frage zum Trennungsunterhalt.

Meine Ehefrau und ich werden jetzt in Trennung leben. Wir versuchen nun einvernehmlich die Höhe des Trennungsunterhaltes zu ermitteln.

Wir beide sind zum zweiten Mal verheiratet. Aus der ersten Ehe habe ich ein bereits volljähriges Kind, dass z.Z. studiert und nicht in meinem Haushalt lebt. Meine Ehefrau hat aus der ersten Ehe ein minderjähriges Kind, das in ihrem Haushalt lebt.
Das Kindergeld für beide Kinder bekomme ich, denn der Kindesvater des minderjährigen Kindes im Ausland (außerhalb der EU) lebt und dementsprechend kein KG für sein Kind bekommen kann.
Vom Kindesvater kriegt meine Frau lediglich einen geringfügigen einvernehmlich zw. ihr und dem Kindesvater abgesprochenen Kindesunterhalt.

Bei der Berechnung des Trennungsunterhaltes sind wir über die Frage gestolpert, ob meine Ehefrau während der Trennung das KG für ihr Kind im vollen Umfang bekommt oder wird das bei der Berechnung des Trennungsunterhaltes als Einkommen angerechnet?
Meine Frau hat kein eigenes Einkommen.

Gilt also das KG für mein Stiefkind als Einkommen und muss bei der Berechnung vollumfänglich berücksichtigt werden oder soll ich das KG eins zu eins an meine Ehefrau weiterleiten?
M.W. beim leiblichen Kind wäre die Hälfte weiterzuleiten. In unserem Falle geht es um mein Stiefkind.

Ich danke Euch schon im Voraus für Eure Antworten.



-- Editiert von User am 31. August 2022 09:33

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Wenn das Kind nicht in deinem Haushalt lebt, bist du auch nicht mehr kindergeldberechtigt. Die Änderung ist der Familienkasse mitzuteilen.

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#2
 Von 
foreigner
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Die Änderung ist der Familienkasse mitzuteilen.


OK. Alles klar.
Angenommen, das ist erfolgt.
Dann hat die Kindesmutter folgende Eingänge auf Ihrem Konto:
1. vom Vater aus dem Ausland: Kindesunterhalt (KU)
2. von der Familienkasse: Kindergeld (KG)

Inwiefern bzw. ob werden sie bei der berechnung des Trennungsunterhaltes als Einkommen angerechnet?

M.W. werden bei der Berechnung des Trennungsunterhaltes (z.B. von unterschiedlichen Online-Rechnern) Einkommen beider Parteien berücksichtigt und aufgrund dessen werden auch Unterhaltsleistungen ermittelt.
Ist das auch in dem beschriebenen Fall anzuwenden und sowohl KU als auch KG als Einkommen meiner Ehefrau zu berücksichtigen?


-- Editiert von User am 31. August 2022 10:18

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Kindergeld ist kein Einkommen iSd Gesetzes. Nicht jeder Zufluss ist so zu klassifizieren.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(756 Beiträge, 249x hilfreich)

Kindergeld und Unterhalt des Kindes sind kein Einkommen der Ehefrau, sie sind Einkommen des Kindes.

Beides wird nicht auf den Unterhalt der zukünftigen Ex angerechnet.

-- Editiert von User am 31. August 2022 20:25

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