Hallo,habe folgendes zur Diskussion!!
Trennung von meiner Ex Dez.2011,
Sohn (10J.) lebt bei mir,ich arbeite in dreischichtbetrieb
Sie arbeitet als Filialleiterin Vollzeit(angebl.nur 1000euro)
und hat einen Nebenjob den sie vor Gericht verschwiegen hat.
Nun soll ich Unterhalt zahlen,habe schon 250 euro weniger durch Steuerkl.wechsel.Auch laufen die Anwaltskosten auf,die ich monatlich abstottern muss.
Sie ist in der Ehe ständig fremdgegangen,weshalb ich mich auch getrennt habe.
Wie ist eure neutrale Rechtsempfindung ??
Gruss Franklin
Trennungsunterhalt - Nebenjob vor Gericht verschwiegen
Hallo franklin60,
Eine Berechnung kann nur erfolgen wenn alle Daten
bekannt sind.
Verlange von ihr einen Gehaltsnachweis der letzten 12 Monate und den letzten Steuerbescheid.
Wie hoch ist dein durchscnittliches Monatseinkommen?
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
Guten Abend!
quote:
Nun soll ich Unterhalt zahlen
Das sagt wer? Und in welcher Höhe?
edy fragte schon, wie hoch ist Dein bereinigtes netto-EK?
Hast Du Kindesunterhalt von der KM gefordert?
quote:
Sie ist in der Ehe ständig fremdgegangen
Das ist leider nicht von Bedeutung.
LG nero
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Hallo Nero,
da hier wohl nachehelicher Unterhalt ohne Kinderbetreuung gefordert wird, kann das Fremdgehen im Sinne von "Ausbruch aus intakter Ehe" durchaus von Bedeutung werden.
SG
Berry
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Hallo,
quote:
da hier wohl nachehelicher Unterhalt ohne Kinderbetreuung gefordert wird
Paar lebt seit Dez. 2011 getrennt, also nocht nicht geschieden, somit geht es um TU.
Der ist nun mal von den Einkommensverhältnissen abhängig. Solange der TE dazu nichts postet, wird er wohl keine Antwort erhalten.
Gruß
Andreas
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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
KG Berlin Senat für Familiensachen
Entscheidungsdatum: 02.02.2006
Aktenzeichen: 19 UF 93/05
Dokumenttyp: Urteil
Quelle:
Normen: § 1361 Abs 3 BGB
, § 1579 Nr 6 BGB
, § 1579 Nr 7 BGB
Einseitige Abkehr von der ehelichen Lebensgemeinschaft: Verwirkung des Anspruchs auf Trennungsunterhalt trotz sofortiger Offenbarung
Leitsatz
Die einseitige Abkehr von der ehelichen Lebensgemeinschaft führt zur Verwirkung des Anspruchs auf Trennungsunterhalt auch dann, wenn die Hinwendung zu einem neuen Partner sogleich gegenüber dem anderen Ehegatten offenbart wird(Rn.4)(Rn.5).
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Hallo,
quote:
"Ausbruch aus intakter Ehe"
Den Gedanken an die Verletzung der eheliche Solidarität hatte ich auch kurz. Allerdings ist da das Fremdgehen noch nicht ausschlaggebend. Dazu müsste sich ein Partner aus der scheinbar intakten Ehe einem anderen Partner zuwenden und mit diesem eine Gemeinschaft eingehen.
LG nero
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