Trennungsunterhalt Rückforderung

3. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
Maja03
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennungsunterhalt Rückforderung

Hallo zusammen,

mein Ex Mann, noch nicht geschieden, hat für das Jahr 2021 über 1100€ Trennungsunterhalt offen.
Dies hab ich meinem Anwalt schon oft mitgeteilt das er diese bitte einklagen bzw. einfordern möchte.
Nun teilte mir mein Anwalt mit, das er rote Zahlen fahren würde wenn er diesen Betrag einfordert bzw. einklagt.
Er hat der Gegenseite mehrmals mitgeteilt das dieser Betrag noch offen ist, diese aber reagiert nicht drauf.
Ist das Korrekt das mein Anwalt einen anderen Anwalt vor Ort wo mein Ex Mann wohnt beauftragen muss, da dort das Gericht zuständig ist? Ich selbst arbeite auf Mindestlohn VZ, beziehe Wohngeld und bis zur Scheidung Trennungsunterhalt. Es gilt nur für das Jahr 2021. Seit 2022 zahlt er regelmäßig.

Vielen Dank.
Grüße
Maja

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15815 Beiträge, 9081x hilfreich)

Zitat (von Maja03):
Ist das Korrekt das mein Anwalt einen anderen Anwalt vor Ort wo mein Ex Mann wohnt beauftragen muss, da dort das Gericht zuständig ist?

Richtig ist, dass bei Klagen gegen Privatpersonen im Regelfall das Gericht am Sitz des Schuldners zuständig ist.
D.h. entweder Ihr Anwalt fährt zu dem Gericht (wodurch Fahrtkosten, ggf. Übernachtungskosten und meist auch ein sogenannes Abwesenheitsgeld anfallen - quasi eine Entschädigung dafür, dass der Anwalt andere Fälle liegen lassen / absagen muss, weil er für Ihren Auftrag stundenlang im Zug/Auto/Flugzeug sitzt) oder Ihr Anwalt beauftragt einen "Unterauftrags-Anwalt" am Gerichtsort, der ihn vertritt (wodurch zusätzliche Anwaltshonorare anfallen).
Bei großen Entfernungen ist meist die zweite Variante für den Mandanten weniger teuer.

Wenn Sie gewinnen, muss die Gegenseite auch die zusätzlichen Kosten erstatten.
Wenn Sie verlieren, bleiben Sie auf allen Kosten sitzen. D.h. Sie sollten sehr sicher sein, dass Sie gewinnen.
Dann gibt es noch die Möglichkeit, dass Sie zwar gewinnen, die Gegenseite aber finanziell so klamm ist, dass die Gegenseite die Kosten nicht erstatten kann. Dann bleiben Sie auch darauf sitzen. Diese Möglichkeit sollten Sie nicht unterschätzen.


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