Trennungsunterhalt & Schulden

29. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
bellami
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennungsunterhalt & Schulden

Hallo,

Person X bekommt demnächst einen 4-stelligen Betrag Trannungsunterhalt von Person Y gezahlt ( Vergleich wurde gemacht ) .
Person Y will das Geld allerdings auf das Konto der Person X überweisen, diese rückt aber keine Kontodaten raus ( angeblich existiert kein Konto ), Person Y soll stattdessen das Geld auf das Anwaltskonto überweisen .

Person Y hat nun erfahren dass X enorme Schulden angehäuft hat und möchte das Geld nun zur Schuldentilgung verwenden ( an Inkassounternehmen ), geht das so einfach .

Wenn sich doch noch rausstellt dass X ein Konto besitzt kann Y dann den Trennungsunterhaltsbetrag auf das Konto von X überweisen ?

Kann Y den zuständigen Gerichtsvollzieher informieren dass X einen grösseren Betrag bekommt oder macht er sich damit strafbar ?
Danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
was verspricht sich Y von seinem Verhalten?
Eine Überweisung an den Anwalt wäre kein unübliches Verfahren. Sollte Y an jemand anderen dritten zahlen, wird das für ihn eher nachteilig werden, damit wäre er nämlich seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#2
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

bellami,

Du willst Spielchen spielen!
Du warst auf dem Wege, dich mit deinem / deiner Ex zu einigen und vielleicht einen ersten Schluss-Strich unter eine Auseindersetzung zu ziehen.

Und da willst du das nächste Schlachtfeld eröffnen.
Was du hast, ist kein Rechtsproblem, sondern ein Beziehungsproblem! Du bist noch nicht fertig mit ihr.
Da liegt noch ein Weg vor dir.
Die Gedanken, die du oben geäußert hast, bringen dich allerdings nicht weiter.

zur weiteren Erläuterung:

Der gegnerische Anwalt wird eine Vertretungsvollmacht seines Mandanten / seiner Mandantin vorliegen haben und dir dies bestätigt haben. Wenn dir nach dem Vergleich das Anwaltskonto genannt wurde, so kannst du auf dieses schuldbefreiend zahlen.

Alles andere kann und sollte dir egal sein!

Gruß,
capitano


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