Hallo zusammen!
Mein Anliegen befasst sich mit dem Trennungsunterhalt. Und zwar geht es hierbei um ein fiktives verheiratetes Ehepaar. Die fiktive Ehefrau beschließ, nach langer fiktiver Ehezeit, aus der gemeinsamen Wohnung auszuziehen und bezieht eine eigene.
Nun stellt sie eine Unterhaltsforderung an den Ehemann.
fiktiver Nettoverdienst Ehemann: ~ 2000 €
fiktiver Nettoverdienst Ehefrau: ~ 980 € (Teilzeitarbeit)
Die Ansprüche belaufen sich hierbei auf ~ 470 €
Das Ehepaar hat zusammen 3 fiktive Kinder. Ein Kind ist zZt Unterhaltspflichtig. 2 Kinder leben gemeinsam beim Ehemann. Somit lebt die Ehefrau alleine. Kindesunterhalt zahlt die Ehefrau indes nicht.
Trennungsunterhalt baut sich ja wie folgt auf. (Netto Lohn A + Netto Lohn B) / 2 = Unterhalt. Laufende Kosten werden dabei nicht berücksichtig.
Der Ehemann lebt somit in einem 3 Personen Haushalt und zahlt ~ 850 € Miete pro Monat. Abzüglich seiner 2000 € Netto hätte er somit noch 1150 € zum Leben. Geteilt auf 3 Personen, wären das ~ 380 € pro Person die im Monat zu Verfügung stehen würden. Die Ehefrau zahlt für ihren 1 Personen Haushalt ~ 300 €. Somit hätte sie als einzelne Person noch 680 € zum Leben.
Steuerklassen sind wie folgt verteilt: Ehemann 3; Ehefrau 5.
Meine Frage: Werden solche Fakten bei der Berechnung des Trennungsunterhaltes berücksichtigt, oder wird da knallhart nach der Formel vorgegangen?
ACHTUNG: Alle Angaben sind rein hypothetisch und dienen nur zum besseren Verständnis der Frage.
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Trennungsunterhalt
21. Mai 2010
Thema abonnieren
Frage vom 21. Mai 2010 | 12:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennungsunterhalt
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#1
Antwort vom 21. Mai 2010 | 21:04
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1263x hilfreich)
Hallo,
bischen wirr das ganze.
quote:
Das Ehepaar hat zusammen 3 fiktive Kinder. Ein Kind ist zZt Unterhaltspflichtig. 2 Kinder leben gemeinsam beim Ehemann
Also, richtig wäre, ein Kind ist zur Zeit unterhaltsberechtigt. Was machen die beiden anderen Kinder? Volljährig? Was macht das unterhaltsberechtigte Kind? Wie alt sind die Kinder?
quote:
Kindesunterhalt zahlt die Ehefrau indes nicht.
Warum nicht? Ist das Kind noch privilegiert? Dann wäre die KM an ihre gesteigerte Erwerbsobliegenheit zu erinnern.
quote:
Steuerklassen sind wie folgt verteilt: Ehemann 3; Ehefrau 5.
Warum werden die Steuerklassen nicht sofort auf 4/4 geändert?
Die KM würde dann genug verdienen, und der zu fordernde TU würde sich auf ein Minimum reduzieren. Die KM könnte KU für das unterhaltsberechtigte Kind leisten.
Um genaue Aussagen zu treffen, fehlen aber zu viele Infos. Im Übrigen sind diese fiktiven Geschichte immer sehr schwierig zu beurteilen.
LG nero
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