Hallo zusammen!
Mein Anliegen befasst sich mit dem Trennungsunterhalt. Und zwar geht es hierbei um ein fiktives verheiratetes Ehepaar. Die fiktive Ehefrau beschließ, nach langer fiktiver Ehezeit, aus der gemeinsamen Wohnung auszuziehen und bezieht eine eigene.
Nun stellt sie eine Unterhaltsforderung an den Ehemann.
fiktiver Nettoverdienst Ehemann: ~ 2000 €
fiktiver Nettoverdienst Ehefrau: ~ 980 € (Teilzeitarbeit)
Die Ansprüche belaufen sich hierbei auf ~ 470 €
Das Ehepaar hat zusammen 3 fiktive Kinder. Ein Kind ist zZt Unterhaltspflichtig. 2 Kinder leben gemeinsam beim Ehemann. Somit lebt die Ehefrau alleine. Kindesunterhalt zahlt die Ehefrau indes nicht.
Trennungsunterhalt baut sich ja wie folgt auf. (Netto Lohn A + Netto Lohn B) / 2 = Unterhalt. Laufende Kosten werden dabei nicht berücksichtig.
Der Ehemann lebt somit in einem 3 Personen Haushalt und zahlt ~ 850 € Miete pro Monat. Abzüglich seiner 2000 € Netto hätte er somit noch 1150 € zum Leben. Geteilt auf 3 Personen, wären das ~ 380 € pro Person die im Monat zu Verfügung stehen würden. Die Ehefrau zahlt für ihren 1 Personen Haushalt ~ 300 €. Somit hätte sie als einzelne Person noch 680 € zum Leben.
Steuerklassen sind wie folgt verteilt: Ehemann 3; Ehefrau 5.
Meine Frage: Werden solche Fakten bei der Berechnung des Trennungsunterhaltes berücksichtigt, oder wird da knallhart nach der Formel vorgegangen?
ACHTUNG: Alle Angaben sind rein hypothetisch und dienen nur zum besseren Verständnis der Frage.
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