Was kommt in der Rangfolge zuerst bei einer Trennung ?
- der Trennungsunterhalt f. die Ehefrau oder Kindesunterhalt, RA`in der Ehefrau fordert Unterlagen f. die Berechnung des Trennungsunterhaltes f. diie Ehefrau ein. Das gemeinsame Kind (23 Jahre studiert noch) und ist polizeilich und wohnungsmäßig beim Vater gemeldet.
-Muß der Vater die Unterlagen f. die RAìn beibringen ?
-Steht er bei der Berechnung Kindesunterhalt besser da, es sind noch viele gemeinsame Schulden vorhanden, die die Ehefrau mit unterzeichnet hat.
Vorab vielen Dank.
Trennungsunterhalt ?
19. August 2010
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Frage vom 19. August 2010 | 04:22
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 1x hilfreich)
Trennungsunterhalt ?
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#1
Antwort vom 19. August 2010 | 08:44
Von
Status: Unbeschreiblich (38454 Beiträge, 14006x hilfreich)
Da schaust Du mal in den § 1609 BGB
, da hast Du die Reihenfolge der Berücksichtigung. Wobei zu ´bedenken ist, dass Kindergeld voll angerechnet wird, und die Mutter auch, so sie kann für die Studentin mit sorgen muss.
wirdwerden
-----------------
""
#2
Antwort vom 19. August 2010 | 19:44
Von
Status: Junior-Partner (5207 Beiträge, 920x hilfreich)
Hallo,
quote:
-Muß der Vater die Unterlagen f. die RAìn beibringen ?
Anders kann die Berechnung nicht erfolgen.
quote:
Das gemeinsame Kind (23 Jahre studiert noch)
Wird nachrangig behandelt.
quote:
-Steht er bei der Berechnung Kindesunterhalt besser da, es sind noch viele gemeinsame Schulden vorhanden, die die Ehefrau mit unterzeichnet hat.
Die Schulden müssen auch bei der Unterhaltsberechnung für die Ehefrau Berücksichtigung finden. Wer zahlt sie?
Grüßle
-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
-- Editiert am 19.08.2010 19:45
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