Was kommt in der Rangfolge zuerst bei einer Trennung ?
- der Trennungsunterhalt f. die Ehefrau oder Kindesunterhalt, RA`in der Ehefrau fordert Unterlagen f. die Berechnung des Trennungsunterhaltes f. diie Ehefrau ein. Das gemeinsame Kind (23 Jahre studiert noch) und ist polizeilich und wohnungsmäßig beim Vater gemeldet.
-Muß der Vater die Unterlagen f. die RAìn beibringen ?
-Steht er bei der Berechnung Kindesunterhalt besser da, es sind noch viele gemeinsame Schulden vorhanden, die die Ehefrau mit unterzeichnet hat.
Vorab vielen Dank.